Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Was sind Feuerwehrpläne nach DIN 14095?

Wo ist der Zugang zum Gebäude? Gibt es Brand­schutzein­rich­tun­gen? Beste­hen beson­dere Risiken durch Gasleitun­gen oder gefährliche Stoffe? Wenn die Feuer­wehr einen Brand löschen muss, sind die Antworten auf solche Fra­gen unverzicht­bar. Feuer­wehrpläne nach DIN 14095 sollen sie liefern – und zwar noch bevor die Feuer­wehr im Gebäude ist. Daher ist dieses Doku­ment für viele Baut­en verpflich­t­end und ergänzt ein Brand­schutzkonzept oder Brand­schutz­nach­weis. Doch wie sind die Vor­gaben dazu im Detail?

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Wer braucht einen Feuerwehrplan?

Der Feuer­wehrplan nach DIN 14095 ist Teil des organ­isatorischen Brand­schutzes. Fol­glich regeln Geset­ze und Verord­nun­gen, wer einen entsprechen­den Plan ein­re­ichen muss. Eigen­heime oder Dop­pel­haushälften sind davon zwar nicht betrof­fen, bei Mehrparteien­häusern kann die Sit­u­a­tion schon anders ausse­hen. Für Schulen, KiTas, Labore, Wohn­heime, Pflegeein­rich­tun­gen sowie andere Verkaufs‑, Ver­samm­lungs- und Beherber­gungsstät­ten wer­den sich­er Feuer­wehrpläne ver­langt. Trotz­dem müssen sich Bauher­ren im All­ge­meinen nicht detail­liert damit befassen, da die Bauleitung bzw. der Bauin­ge­nieur die Ausar­beitung nach Auf­tragsver­gabe übern­immt. Auskün­fte dazu, ob ein Feuer­wehrplan für eine Immo­bilie verpflich­t­end ist, erteilt das Bauamt vor Ort. Grund­lage für die Entschei­dung sind neben der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung behördliche Anord­nun­gen im Bau­genehmi­gungsver­fahren und Son­der­bau­vorschriften.

Aktualisierung, Nutzungsänderungen und Co.

Beson­dere Rel­e­vanz bekommt der Plan, wenn jemand ein Gebäude kauft oder es mietet, denn gegebe­nen­falls ver­lan­gen die Behör­den dann eine aktuelle Fas­sung.

Es gibt einige Gründe, aus denen eine Neuer­stel­lung oder Über­ar­beitung des Feuer­wehrplans nötig wird. Dazu zählt zum Beispiel, wenn sich die Nutzung des Gebäudes ändert. Eben­so gibt es von Zeit zu Zeit neue Vor­gaben. Im Gegen­satz zu anderen Doku­menten wie dem Stand­sicher­heit­snach­weis kann es daher passieren, dass Feuer­wehrpläne ver­al­ten. Sie müssen dann über­ar­beit­et wer­den.

Feuerwehrpläne: Das steht drin!

Der Feuer­wehrplan ist eine Zusam­men­stel­lung aus Tex­ten, Über­sicht­splä­nen und grafis­chen Sym­bol­en. Bei mehrstöck­i­gen Gebäu­den sind zudem Pläne für die einzel­nen Stock­w­erke enthal­ten. Unter Umstän­den find­en sich im Anhang zusät­zlich Detailpläne, etwa zu vorhan­de­nen Löschein­rich­tun­gen im Gebäude. Das gesamte Doku­ment ist objek­t­spez­i­fisch und grund­sät­zlich haben alle Ein­tra­gun­gen einen Bezug zur Arbeit der Feuer­wehr im Not­fall. Im Über­sicht­s­plan find­en sich daher unter anderem diese Angaben:

  • Auf­stell- und Bewe­gungs­flächen für die Feuer­wehr
  • Zugänge zu Wass­er
  • Hauptsch­ieber für Strom und Gas
  • Freiliegende Rohrleitun­gen
  • Brand­schutzein­rich­tun­gen
  • Sam­mel­stellen
Inter­es­sant im Zusam­men­hang mit den Anforderun­gen ist die Entste­hungs­geschichte der DIN 14095. Früher haben die örtlichen Feuer­wehren und Behör­den jew­eils eigene Vor­gaben erlassen, sodass es keine bun­desweite Regelung gab. Mit Ein­führung der DIN wurde dieser Miss­stand behoben. Allerd­ings muss die Erstel­lung noch immer mit der zuständi­gen Brand­schutz­di­en­st­stelle abges­timmt wer­den und einige Wehren fordern Angaben, die über die bun­desweite Norm hin­aus­ge­hen. Die Erar­beitung erfol­gt daher immer nach dem indi­vidu­ellen Bedarf.

Wer erstellt einen Feuerwehrplan?

Bei der Erstel­lung ist zu unter­schei­den, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestands­ge­bäude han­delt. Im ersten Fall wer­den die Doku­mente im Rah­men der Pla­nung erstellt. In der Prax­is ist dafür häu­fig ein Inge­nieur­büro zuständig. Es ist also möglich, Feuer­wehrpläne und Sta­tik aus ein­er Hand zu erhal­ten. Das hat den Vorteil, dass sich der Experte nicht mehr in das Gebäude einar­beit­en muss. Wahlweise erhal­ten Bauher­ren die Feuer­wehrpläne vom Architek­ten oder von einem spezial­isierten Büro. Geht es darum, einen Feuer­wehrplan nachträglich zu erstellen, ist meist ein Bauin­ge­nieur mit entsprechen­dem Schw­er­punkt der erste Ansprech­part­ner. Hier ist es sin­nvoll, den gesamten The­menkom­plex Brand­schutz an ein Büro zu delegieren. Hierzu gehören auch die Flucht- und Ret­tungspläne, sowie die Brand­schut­zord­nung.

Organisatorisches rund um Feuerwehrpläne

Was sagt mir der Feuer­wehrplan? Diese Frage hat sich schon so manch­er Bauherr gestellt. Tat­säch­lich richtet sich das Doku­ment in erster Lin­ie an die Feuer­wehr. Ganz im Gegen­satz zu den Flucht- und Ret­tungsplä­nen, die speziell für die Nutzer von Gebäu­den erstellt wer­den und dort aushän­gen müssen. Wer sich den­noch ein wenig in die The­o­rie einar­beit­en möchte, find­et hier einige hil­fre­iche Erläuterun­gen:

Die grafis­chen Sym­bole kennze­ich­nen zum Beispiel Trep­pen, Blit­zleucht­en und Hydran­ten. Diese Dinge kön­nen für die Ein­satz­pla­nung wichtig sein. Für sie gibt es mit der DIN 14034–6 eine eigene Regelung.

Das Farb­schema soll auf den ersten Blick eine Über­sicht über die Infra­struk­tur des Gebäudes geben:

  • Blau ste­ht für Löschwass­er
  • Gelb ste­ht für unbe­fahrbare Flächen
  • Rot ste­ht für Räume mit beson­deren Gefahren

Darüber hin­aus gibt es weit­ere Far­ben und Bedeu­tun­gen. Die tra­gen­den Bauteile sind in den Plä­nen beispiel­sweise schwarz markiert. Die Ken­nt­nis darüber ist für die Feuer­wehr wichtig, um die Stand­sicher­heit nach oder während eines Bran­des ein­schätzen zu kön­nen.

Wo ist der Feuerwehrplan hinterlegt?

Der Feuer­wehrplan informiert die Feuer­wehrleute über das Gebäude – und das am besten schon, bevor sie am Bran­dort ein­tr­e­f­fen. Um das zu ermöglichen, liegen die Feuer­wehrpläne in der jew­eili­gen Dien­st­stelle bere­it. Zudem sind die Pläne in großen Gebäu­den, etwa Schulen, vor Ort hin­ter­legt.

Das bringen Feuerwehrpläne im Brand- oder Gefahrenfall

In der Prax­is haben Feuer­wehrpläne einen sehr hohen Nutzen für die Ret­tungskräfte. Sie kön­nen sich mit dem Gebäude und ins­beson­dere seinen Gefahren ver­traut machen, während sie auf dem Weg zum Ein­sat­zort sind. Damit sorgt ein gründlich und kor­rekt erstelltes Doku­ment dafür, die Gesund­heit der Ein­satzkräfte zu schützen. Gle­ichzeit­ig ermöglicht es ein schnelles Han­deln, sodass Schä­den am Gebäude im Ide­al­fall geringer aus­fall­en als ohne Feuer­wehrplan.

  • Verfasst am 10. April 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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