Was ist eine Tragwerksplaner:in?
Wenn man ein Gebäude betritt, über eine Brücke spaziert oder durch einen Tunnel fährt, geht man in der Regel davon aus, dass diese Bauwerke auch halten. Also sicher und stabil stehen. Dass dem so ist, dafür tragen Tragwerksplaner – oft auch Statiker genannt – die Verantwortung.
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Immer wenn ein neues Gebäude gebaut, umgebaut oder modernisiert werden soll, benötigt man jemanden, der garantiert, dass das Bauwerk nicht zusammenbricht. Mit anderen Worten jemanden, der die Standsicherheit prüft.
Ab einer bestimmten Größe müssen alle Bauvorhaben durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Das Bauwerk, welches neu gebaut oder verändert werden soll, muss im Rahmen des Bauantragsverfahrens statisch nachgewiesen werden. Hierfür ist ein Tragwerksplaner unverzichtbar. Dieser berechnet die Konstruktion eines Bauwerks, sodass es der vorgesehenen Belastung standhält. Auch bei kleineren Bauvorhaben, wie beispielsweise einem Wanddurchbruch oder einem Dachstuhlausbau, sollte ein solcher Fachmann hinzugezogen werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Tragwerksplaner und einem Statiker?
Die Begriffe Tragwerksplaner und Statiker werden oft synonym verwendet. Tatsächlich lautet die offizielle Bezeichnung des Berufs Tragwerksplaner. Im Volksmund ist aber der Begriff Statiker gebräuchlich. Dies mag an dem liegen, was der Tragwerksplaner macht – nämlich statistische Berechnungen oder umgangssprachlich Statiken erstellen. Allerdings kann man sagen, dass eine Tragwerksplanung über die bloße Erstellung einer Statik hinausgeht.
Was sind die Aufgaben des Tragwerksplaners?
Der Tragwerksplaner ist ausgebildeter Bauingenieur und arbeitet schon bei der Grundlagenermittlung und der Entwurfsphase eng mit dem Bauherren und dem Architekten zusammen. Er wirkt mit bei der Erarbeitung eines Planungskonzeptes und in der Vorverhandlung mit Behörden, bis hin zum konkreten Konstruktionsentwurf und der bautechnischen Überwachung. Der Statiker prüft die Entwürfe der Architekten auf Ihre Realisierbarkeit. Speziell in Bezug auf Umgebung und Materialien. Auch die Auswahl der Werkstoffe und Baumaterialen anhand der physikalischen Eigenheiten fallen in seinen Aufgabenbereich.
Beraterisch steht der Statiker dem Architekten zur Seite und versucht hierbei die ästhetischen Ansprüche der Bauherren, die Wirtschaftlichkeit und die Tragsicherheit in Einklang zu bringen.
Statische Berechnungen
Die Hauptaufgabe des Tragwerksplaners liegt jedoch, wie bereits erwähnt, in der statischen Berechnung der Baukonstruktion. Vor dem Baubeginn analysiert der Tragwerksplaner mit Hilfe von Berechnungsverfahren der Baustatik, alle auf ein Bauwerk einwirkenden Lasten. Hierbei wird zwischen statischen Lasten von dynamischen oder veränderlichen Lasten unterschieden.
Statische Lasten meinen dabei das Eigengewicht des Bauwerks. Sie ergeben sich also aus dem Gewicht aller festen Teile des Gebäudes. Unter dynamische Lasten fallen die Nutzlasten oder Verkehrslasten eines Bauwerks. Also das Gewicht von Personen, Maschinen oder Lagerstoffen. Auch wetterbedingte Einwirkungen wie Wind, Temperaturen, Schnee‑, Regen- oder Eislasten, und außergewöhnliche Lasten, wie etwa Erdbeben, gehören zu den veränderlichen Lasten. All diesen Lasten ist ein Bauwerk ausgesetzt.
Standsicherheitsnachweis vom Tragwerksplaner
Aus den statischen Berechnungen fertigt der Tragwerksplaner Konstruktionszeichnungen an. Diese beinhalten alle wichtigen Informationen für den Bau. Auf diese Weise kann der Tragwerksplaner den für den Baubeginn erforderlichen Standsicherheitsnachweis erstellen. Der Standsicherheitsnachweis bescheinigt, dass die Stabilität des Gebäudes für die angenommene Belastung gegeben ist. Darüber hinaus wird die Gebrauchstauglichkeit, wie in der Landesbauordnung (beispielsweise BauO NRW) festgeschrieben, analysiert. Das Bauwerk muss also für die angelegte Dauer für den geplanten Verwendungszweck nutzbar sein, ohne dass größere Verformungen entstehen.
Bei größeren Bauvorhaben ist in der Regel, zusätzlich zum Tragwerksplaner ein Prüfstatiker beteiligt. Dieser erhält die Beauftragung durch das Bauaufsichtsamt. Er erstellt ein unabhängiges Gutachten.
Verfasst am 15. März 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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