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Statiker:in, Tragwerksplaner:in, Bauingenieur:in – was ist eigentlich der Unterschied?

Sucht man bei Fra­gen zur Stand­sicher­heit des eige­nen Haus­es nach ein­er kom­pe­ten­ten Ansprechpartner:in, wird man schnell mit unter­schiedlichen Begrif­flichkeit­en kon­fron­tiert. Vor allem die Begriffe Statiker:in, Tragwerksplaner:in und Bauingenieur:in treten dabei häu­fig in Erschei­n­ung. Wir erk­lären Ihnen in diesem Artikel die Unter­schiede und Gemein­samkeit­en. Leicht ver­ständlich und gründlich.

Das Bauingenieurwesen – der Fachbereich

Das Bauin­ge­nieur­we­sen ist eine Inge­nieur­wis­senschaft in der Fachdiszi­plin Bau. An ein­er Hochschule oder Uni­ver­sität ist das Bauin­ge­nieur­we­sen als Fach­bere­ich oder als Fakultät ange­siedelt. Somit kön­nen Studierende den Bere­ich als Stu­di­en­gang bele­gen. Inner­halb des Fach­bere­ichs Bauin­ge­nieur­we­sen gibt es unter­schiedliche Ver­tiefungsrich­tun­gen wie den kon­struk­tiv­en Inge­nieur­bau, die Baube­trieb­swirtschaft, das Verkehr­swe­sen oder den Wasser­bau. Studierende beschäfti­gen sich mit der Konzep­tion, Pla­nung, Kon­struk­tion, Berech­nung, Her­stel­lung und dem Betrieb von unter­schiedlichen Bauw­erken. Als Bauw­erke kann man Hochbaut­en wie beispiel­sweise Wohnge­bäude, Tief­baut­en wie beispiel­sweise Tun­nel oder diverse Verkehrs­baut­en wie beispiel­sweise Straßen oder Bah­n­trassen beze­ich­nen. Im Falle des erfol­gre­ichen Abschlusses des Studi­ums, dür­fen sich die Absolvent:innen als Bauingenieur:in beze­ich­nen. Die Berufs­beze­ich­nung Ingenieur:in ist in den einzel­nen Bun­deslän­dern durch das Inge­nieurge­setz (IngG) geschützt.

Die Tragwerksplanung – die Fachplanung

Die Trag­w­erk­s­pla­nung beze­ich­net laut Hon­o­rarord­nung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI) eine Fach­pla­nungs­diszi­plin. In der HOAI find­et sich eigens für die Trag­w­erk­s­pla­nung ein Leis­tungs­bild definiert. In dem Leis­tungs­bild wer­den mehrere (Dienst-)Leistungen ein­er Tragwerksplaner:in in unter­schiedlichen Phasen beschrieben. Die Phasen dienen der planer­ischen Ori­en­tierung. Ange­fan­gen mit ein­er groben Pla­nung bis hin zur späteren Kon­trolle und Doku­men­ta­tion auf der Baustelle. Neben der Trag­w­erk­s­pla­nung gibt es fern­er Fach­pla­nungs­diszi­plinen wie die Bau­physik oder die tech­nis­che Gebäudeausstat­tung (TGA).

Eine Fach­pla­nung wird von der Objek­t­pla­nung abge­gren­zt. Erste:r Ansprechpartner:in für Bauende sind in der Regel die Objektplaner:innen. Bei Hochbaut­en wie Wohnge­bäu­den, han­delt es sich bei ein­er Objektplaner:in his­torisch um Architekt:innen (früher auch als »Baumeis­ter« beze­ich­net). Die Ideen der Bauherr:innen und Architekt:innen stellen schließlich die Grund­lage für die fach­lichen Über­legun­gen ein­er Tragwerksplaner:in dar. In der Fachdiszi­plin Trag­w­erk­s­pla­nung arbeit­en in der Regel Bauingenieur:innen, die sich im Studi­um mit dem kon­struk­tiv­en Inge­nieur­bau ver­tieft auseinan­derge­set­zt haben.

Die Statik – die statische Berechnung

Ein großer Teil der Trag­w­erk­s­pla­nung ist die sta­tis­che Berech­nung (HOAI Leis­tungsphase 4 – Genehmi­gungs­pla­nung). Umgangssprach­lich wird die sta­tis­che Berech­nung auch als »Sta­tik« beze­ich­net. Die Sta­tik wird im Bauord­nungsrecht in der Regel als Stand­sicher­heit­snach­weis beze­ich­net. Dieser Begriff beschreibt ganz gut, wofür die sta­tis­che Berech­nung eigentlich dient. Mit Hil­fe ein­er sta­tis­chen Berech­nung wird die Stand­sicher­heit, beispiel­sweise eines Wohnge­bäudes, rech­ner­isch nachgewiesen. Es wird also geprüft, ob der Entwurf ein­er Architekt:in auch kon­struk­tiv eine stand­sichere Lösung darstellt. Der sta­tis­chen Berech­nung geht, je nach Erforder­nis, eine trag­w­erk­s­planer­ische Beratung und Abfrage erforder­lich­er Infor­ma­tio­nen voraus. Nach Erstel­lung der sta­tis­chen Berech­nung, erstellen Tragwerksplaner:innen einen fach­spez­i­fis­chen Teil der Aus­führungs­pla­nung (zum Beispiel Bewehrungspläne). Die Ergeb­nisse der sta­tis­chen Berech­nung wer­den dabei in zeich­ner­ische Darstel­lun­gen über­set­zt. Die Über­set­zung dient der Aus­führung auf der Baustelle. Teil­weise beteili­gen sich Tragwerksplaner:innen anschließend an Auss­chrei­bun­gen von Bau­un­ternehmen und ein­er Kon­trolle vor Ort.

Der Stand­sicher­heit­snach­weis wird neben dem Wärmeschutz­nach­weis, dem Schallschutz­nach­weis und dem Brand­schutz­nach­weis als bautech­nis­ch­er Nach­weis beze­ich­net. Für die sta­tis­chen Berech­nun­gen find­en Meth­o­d­en aus der tech­nis­chen Mechanik Anwen­dung. Lang anhal­tende Forschun­gen und Entwick­lun­gen in der Bauin­for­matik haben dafür gesorgt, dass heutzu­tage ver­mehrt Sim­u­la­tionsver­fahren im Ein­satz sind, die nur noch rech­n­ergestützt umset­zbar sind. Infolge der Weit­er­en­twick­lung bei den Nach­weisver­fahren, kön­nen einzelne Bauteile teil­weise schlanker dimen­sion­iert wer­den als mit kon­ven­tionellen Meth­o­d­en der tech­nis­chen Mechanik. Außer­dem kön­nen Com­put­er sta­tis­che Berech­nun­gen schneller durch­führen als wir Men­schen bei hand­schriftlichen Berech­nungsver­fahren.

Statiker:in, Tragwerksplaner:in und Bauingenieur:innen – die Akteure

Man kann also zusam­men­fassend sagen, dass eine Bauingenieur:in eine Tragwerksplaner:in sein kann. Da es im Bere­ich des Bauin­ge­nieur­we­sens aber auch andere Ver­tiefungsrich­tun­gen und spätere Arbeits­bere­iche gibt, muss eine Bauingenieur:in aber nicht zwin­gend in der Trag­w­erk­s­pla­nung arbeit­en. Ein weit­er­er typ­is­ch­er Arbeits­bere­ich ein­er Bauingenieur:in ist beispiel­sweise die Bauleitung bei Bau­un­ternehmen oder in Vertre­tung der Architekt:in (Objek­t­pla­nung).

Tragwerksplaner:innen wer­den auf­grund des Tätigkeitss­chw­er­punk­tes (Durch­führen von sta­tis­chen Berech­nun­gen, siehe oben) in der Prax­is häu­fig umgangssprach­lich als Sta­tik­er oder Sta­tik­erin beze­ich­net.

  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 2. Dezember 2021. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.

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