Für welches Bauvorhaben brauche ich eine Statik im Altbau?
Grundsätzlich erfordern die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch von Bauten in Deutschland eine Baugenehmigung. Will ich eine solche beantragen, benötige ich in der Regel den Standsicherheitsnachweis, der vom Tragwerksplaner oder Statiker erstellt wird. Der Statiker ist also für Umbauvorhaben im Altbau oft unerlässlich.
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Der Statiker bei Umbauten und Nutzänderungen im Altbau
Einen Statiker brauche ich also grundsätzlich nicht nur dann, wenn ich ein neues Haus errichten oder ein altes abreißen will. Auch wenn ich Umbauten in bestehenden alten Gebäuden vornehmen will, also eine Änderung im Bestand vornehmen will benötige ich einen Statiker.
Ebenfalls brauche ich eine Baugenehmigung inklusive Standsicherheitsnachweis, wenn nur der Nutzen des Gebäudes verändert werden soll. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Wohnhaus in eine gastronomische Anlage verwandelt werden soll oder ein Dachgeschoss als Wohnraum neu erschlossen wird. Auch wenn schwere Lasten auf eine Balkendecke gestellt werden sollen, ist es ratsam einen Statiker hinzuzuziehen. Dies gilt natürlich erst recht, wenn eine Wand im Haus entfernt werden soll.
Wo beantrage ich eine Baugenehmigung?
Die Erteilung von Baugenehmigungen ist Ländersache. Sie erfolgt nach den Gesetzen der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer und kann also je nach Ort unterschiedlich ausfallen. Wer demnach einen Antrag auf eine Baugenehmigung stellen will, muss sich an die lokale Bauaufsichtsbehörde wenden.
Wofür brauche ich im Altbau eine Statik und wofür nicht?
Obwohl generell also für alle Änderungen und Nutzungsänderungen eine Genehmigung des Bauamts vorliegen muss, gibt es Ausnahmen, die in den Bauordnungen der Länder festgeschrieben sind. Diese Maßnahmen sind erfahrungsgemäß weitgehend risikofrei und bedürfen daher keiner Baugenehmigung – und also auch keines statischen Gutachtens. Was genau in den einzelnen Bundesländern genehmigungsfrei ist, ist in der jeweiligen Landesbauordnung nachzulesen.
Baugenehmigung in NRW
Wenn Sie beispielsweise im Bundesland NRW einen Dachausbau planen, brauchen Sie eine Baugenehmigung, wenn eine Nutzungsänderung geplant ist. D. h. zum Beispiel dann, wenn das Dachgeschoss zum Wohnraum umgebaut werden soll. Ebenfalls müssen Sie den Weg zum Amt antreten, wenn eine Gaube eingebaut werden soll oder die Umbauten andere statische Veränderungen bewirken. Auch für einen Kellerausbau benötigen Sie eine Genehmigung, wenn dabei neuer Wohnraum entsteht. Das gleiche gilt für Anbauten an bestehende Gebäude oder nachträgliche Einbauten von Heizräumen. Wenn Sie allerdings nur ein Fenster oder eine Tür austauschen wollen, sind Sie auch ohne Baugenehmigung auf der sicheren Seite. Das Gleiche gilt für Schönheitsreparaturen im Haus.
Umbauten mit und ohne Baugenehmigung
Insgesamt kann man sagen, dass immer dann, wenn tragende oder aussteifende Bauteile nicht betroffen sind, die Baumaßnahme in den meisten Fällen unproblematisch und genehmigungsfrei ist. Hier ist also kein Statiker von Nöten. In einigen Fällen kann jedoch auch erst der Tragwerksplaner feststellen, ob die Baumaßnahme risikofrei ist, und somit eine Genehmigungsfreiheit erwirken. Fest steht in jedem Fall, dass bei Bauteilen mit tragender oder aussteifender Funktion jedes Umbauvorhaben genehmigt werden muss. Hierfür muss dann ein Statiker hinzugezogen werden.
Besonders vorsichtig müssen Sie sein, wenn das Gebäude, in welches Sie bautechnisch eingreifen wollen, unter Denkmalschutz steht. Dann ist grundsätzlich der Gang zum Amt anzuraten, da denkmalschützerische Belange oft in Zusammenhang mit der Baugenehmigung stehen können.
Verfasst am 14. Oktober 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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