Statiker kann man selbst aussuchen
  • Ab Juli 2025 gilt: ESTATIKA − der PV-Statiker

    Nach sechs erfolgreichen Jahren haben wir uns weiter spezialisiert! Ab Juli 2025 bietet ESTATIKA aufgrund der großen Nachfrage ausschließlich Berechnungen für Zusatzlasten von Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbehallen im B2B-Bereich an.

    Andere Leistungen können dementsprechend leider nicht mehr angeboten werden.
  • Die Statiker:in selbst aussuchen

    Beste­ht das Recht auf freie Wahl des Sta­tik­ers? Kann ich mir somit den Sta­tik­er selb­st aus­suchen? Die Antwort ist ein­fach: Ja. Trotz­dem lohnt ein Blick ins Detail. Wann ist die Freie Wahl eines Sta­tik­er sin­nvoll – und wann bietet ein Büro mit einem Architek­ten und Bauin­ge­nieur Vorteile? Die wichtig­sten Antworten dazu sind im Fol­gen­den zusam­menge­fasst.

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    Abgrenzung: Statiker und Architekt

    Wer ein Ein­fam­i­lien­haus, eine DHH oder einen anderen Neubau plant, wen­det sich häu­fig an einen Architek­ten. Ent­ge­gen landläu­figer Mei­n­un­gen ist dieser jedoch in aller Regel nicht für die kom­plette Umset­zung des Bau­vorhabens ver­ant­wortlich. Allerd­ings übern­immt er üblicher­weise die Bauleitung, weshalb der Ein­druck entste­ht, er sei für alle Leis­tun­gen zuständig. Tat­säch­lich arbeit­en die meis­ten Architek­ten mit einem Sta­tik­er zusam­men und delegieren wichtige Auf­gaben. Das aus mehreren Grün­den:

    • Sta­tik­er sind Spezial­is­ten für Trag­w­erke
    • Der Sta­tik­er haftet für die Trag­w­erk­s­pla­nung (gemäß geset­zlich­er Bes­tim­mungen)
    • Die Auf­gaben­teilung sorgt für effizientes Arbeit­en

    Wer engagiert den Statiker?

    Grund­sät­zlich bleibt der Bauherr der Entschei­der, welche Unternehmen oder Per­so­n­en der Architekt beauf­tragt. In der Prax­is freuen sich viele Kun­den jedoch darüber, wenn der Architekt Betriebe vorschlägt. Das kann dur­chaus sin­nvoll sein, denn Architek­ten ken­nen Handw­erk­er und Co. aus der Region sehr gut und wis­sen, wer welche Auf­gabe am besten umset­zen kann. Das gilt aber nur in gewis­sem Rah­men für die Wahl des Sta­tik­ers. Sta­tik­er müssen in der Regel nicht vor Ort ansäs­sig sein. Ihre Leis­tun­gen basieren auf den Plä­nen der Architek­ten und kön­nen von über­all erledigt wer­den. Hier sollte man als Bauherr einen Preisver­gle­ich vornehmen, denn der Architekt greift gerne auf alt bewährtes und nicht immer auf kostenop­ti­males zurück.

    Prinzip­iell gibt es zwei Vari­anten, nach denen Sta­tik­er und Architek­ten zusam­me­nar­beit­en.

    1. Beauftragung eines freien Statikers oder Statikbüros

    Eben­so wie es Architek­ten gibt, find­en sich auch in nahezu jed­er Stadt Inge­nieur­büros für Trag­w­erk­s­pla­nung. Durch das Inter­net kön­nen Bauher­rn auch bun­desweit agierende Sta­tik­er, wie wir es bei ESTATIKA sind, engagieren. Diese unab­hängi­gen Spezial­is­ten bieten umfassende Leis­tun­gen aus dem Spek­trum der Sta­tik­ertätigkeit an. Dazu gehören neben der Trag­w­erk­s­pla­nung unter anderem auch:

    • Brand­schutz
    • Schallschutz nach DIN 4109
    • Bodengutacht­en
    Sowohl der Sta­tik­er als auch der Architekt gehört zu der Gruppe der freien Berufe (auch Freiberu­fler und freis­chaf­fend genan­nt). Diese Berufs­beze­ich­nung hat aber natür­lich nichts mit der freien Wählbarkeit durch den Kun­den zu tun.

    2. Architekturbüro mit Statiker

    Große Architek­tur­büros beschäfti­gen oft eigene Trag­w­erk­s­plan­er. So kann der Architekt im Namen seines Betriebs alle Leis­tun­gen aus ein­er Hand anbi­eten.

    Die meis­ten kleineren Architek­ten­büros oder freie Architek­ten haben einen Sta­tik­er in der Nähe, mit dem sie gern zusam­me­nar­beit­en. Beim Sta­tik­er han­delt es sich in aller Regel um einen Bauin­ge­nieur. Auf Grund ihrer fach­lichen Kom­pe­tenz kön­nten Architek­ten zwar selb­st Weit­er­bil­dun­gen zum Trag­w­erk­s­plan­er absolvieren, in der Prax­is konzen­tri­eren sie sich jedoch auf den Entwurf und über­lassen die Sta­tik einem Spezial­is­ten.

    Ist der Statiker frei wählbar?

    Sind Bauher­ren mit der Wahl des Architek­ten an einen Sta­tik­er gebun­den? Nein. Es bleibt in der Hand der Auf­tragge­ber, ob sie den Vorschlag akzep­tieren oder einen eige­nen Sta­tik­er wählen. D. h.: Wer ein Haus bauen möchte, sollte sich zuvor über das Ange­bot von Sta­tik­ern informieren und dann entschei­den, ob er selb­st ein Büro beauf­tragt oder den Vorschlag des Architek­ten annimmt. Kosten und Qual­ität sind bei der Entschei­dung wichtig!

    Statiker selbst wählen: ja oder nein?

    Ist es sin­nvoll, den Sta­tik­er selb­st zu wählen? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beant­worten. Es gibt in bei­den Fällen indi­vidu­elle Vorteile, die je nach per­sön­lich­er Ein­schätzung und Sit­u­a­tion mehr oder weniger stark wiegen.

    Vorteile der freien Wahl: Wer den Sta­tik­er selb­st aus­suchen will, kann sich für den Betrieb entschei­den, der am kom­pe­ten­testen erscheint. Häu­fig lohnt sich die eigene Suche auch finanziell. Zudem ist es möglich, einen per­sön­lich bekan­nten Sta­tik­er mit den Berech­nun­gen zu beauf­tra­gen. Vielle­icht sind in Zukun­ft weit­ere Baupro­jek­te geplant? Dann ist es vorteil­haft, langfristig mit einem Trag­w­erk­s­plan­er zusam­men­zuar­beit­en, der ein bre­ites Spek­trum an Leis­tun­gen anbi­etet.

    Vorteile Trag­w­erk­s­plan­er über Architek­ten: Wichtig­ster Vorteil ist, dass Bauher­ren nicht selb­st nach einem Bauin­ge­nieur suchen müssen. Architekt und Sta­tik­er ken­nen sich zudem bere­its, was die Absprache erle­ichtern kann.

    Ist ein freier Statiker günstiger?

    In Bezug auf die Kosten gibt es eine grund­sät­zliche Regelung: Das Hon­o­rar für den Sta­tik­er richtet sich zu meist noch nach der HOAI. In der Prax­is berech­net ein freier Sta­tik­er die gle­ichen Leis­tun­gen wie ein vom Architek­ten engagiert­er Trag­w­erk­s­plan­er. Den­noch gibt es einen gewis­sen Spiel­raum, wie viel die erbracht­en Leis­tun­gen am Ende kosten.

    Wer einen Sta­tik­er selb­st beauf­tra­gen möchte, sollte vor Ver­tragsab­schluss einen Kosten­vo­ran­schlag ein­holen. Sin­nvoll ist die Suche im Inter­net. Hier kann man mit wenig Aufwand ein best­möglich­es Preis-/Leis­tungsver­hält­nis erre­ichen. Es gibt dur­chaus preiswerte Sta­tik­er, die mit ein­er hohen Qual­ität zu einem angemesse­nen Preis überzeu­gen kön­nen.

    Umbau und Sanierung ohne Architekten

    Eine wichtige Frage im Zusam­men­hang mit Bau­maß­nah­men ist, ob ein Architekt über­haupt notwendig ist. So gibt es viele Sta­tik­er, die auch Entwürfe anbi­eten. Zudem erfordert nicht jede Umbau­maß­nahme eine architek­tonis­che Pla­nung. Gute Beispiele sind der Wand­durch­bruch und der Dachaus­bau. Die baulichen Gegeben­heit­en beste­hen hier bere­its, sodass der Umbau vor allem tech­nisch abgewick­elt wer­den muss. In solchen Fällen lässt sich tat­säch­lich sagen, dass eine Sanierung oder ein Anbau ohne Architekt etwas gün­stiger aus­fällt. Bauher­ren haben zudem die freie Wahl, welchen Betrieb sie beauf­tra­gen.

    Nicht alle Inge­nieur­büros bieten die Bauleitung an. Es ist sin­nvoll, sich zuvor zu informieren, ob das gesamte Bau­vorhaben über den Sta­tik­er abgewick­elt wer­den kann oder ob der Bauin­ge­nieur einen Architek­ten hinzuziehen möchte.

    Erst zum Statiker, dann zum Architekten?

    Der übliche Weg führt zuerst zum Architek­ten, dann zum Sta­tik­er. Das ist jedoch nicht immer sin­nvoll. Es gibt Sit­u­a­tio­nen, in denen ein Gutacht­en des Sta­tik­ers im Vor­feld empfehlenswert ist. Dazu gehört zum Beispiel die Bestand­s­analyse des Trag­w­erks, etwa im Alt­bau. Die Frage wäre in diesem Zusam­men­hang: Ist ein Umbau tech­nisch möglich und finanzier­bar? Ähn­lich­es gilt für das Bodengutacht­en. Auch hier prüft ein qual­i­fiziert­er Bauin­ge­nieur bei Bedarf, ob im Fall eines Baus beson­dere Maß­nah­men wie Grün­dun­gen erforder­lich wären.

    Generell sollte sich der Bauherr par­al­lel zur Architek­ten-Suche auch mit den Auf­gaben eines Sta­tik­ers ver­traut machen. Mit einem selb­st gefun­de­nen Büro für Sta­tik kann dann zusam­mengear­beit­et wer­den, wenn es zur Real­isierung des Bau­vorhabens kommt. Mit etwas Eigenini­tia­tive ist einiges an Geld zu sparen … bei gle­ich­er oder besser­er Qual­ität.

  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 30. Juni 2019. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.