Welche städtebaulichen Vorgaben müssen bei einer Dachaufstockung beachtet werden?
Wenn Sie mehr Wohnraum benötigen, ist meist eine Dachaufstockung eine gute Lösung. Da es sich hierbei um eine intensive Baumaßnahme handelt, brauchen Sie dafür einen Architekten und Statiker. Die Kosten sind hoch bei einer Dachaufstockung. Deshalb sollten Sie vorab klären, was möglich ist. Schauen Sie sich zuerst den Flächennutzungsplan oder den gültigen Bebauungsplan an. Am besten, Sie übergeben diese Aufgabe einem Experten und stellen vorab eine Bauvoranfrage.
Bauen Sie im Bestand?Planungspaket kostenlos anfragen.
Doch manchmal ist es nicht so einfach. Es gibt Gemeinden, die keine städtebaulichen Vorschriften haben. Soll heißen – in diesen Gemeinden ist weder ein Flächennutzungsplan, noch ein Bebauungsplan vorhanden. Auch gibt es Gebäude, die im Außenbereich stehen und die über einen Bestandsschutz verfügen. Änderungen wie Umbauten dürfen bei solchen Häusern nicht gemacht werden.
Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Gemeindegebiet und nicht wie der Bebauungsplan für bestimmte Gemeindebereiche. Ein Flächennutzungsplan bezeichnet die städtebauliche Ordnung in grundsätzlichen Zügen. Damit wird die Art der Bodennutzung festgelegt. Aus dem Flächennutzungsplan entnehmen Sie, welche Flächen für die private und die gewerbliche Bebauung vorgesehen werden.
Zudem sind die Grünflächen festgelegt sowie die Flächen für die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft. Konkrete Angaben fehlen im Flächennutzungsplan und er gilt als verwaltungsinternes Planwerk. Ein Flächennutzungsplan wird vom Gemeinderat erlassen und von der zuständigen Behörde genehmigt. Das ist in der Regel das Landratsamt.Ist kein Bebauungsplan vorhanden, gilt § 34 des Baugesetzbuches.
Sinngemäß darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und das Gebäude muss den anderen Gebäuden im Umfeld ähnlich sein. Das soll heißen: Ein Bungalow darf nicht neben einem mehrstöckigen Haus stehen. Sieht der Flächennutzungsplan in einem bestimmten Bereich der Gemeinde eine gewerbliche Nutzung vor, darf das Gebäude nicht für eine private Wohnung aufgestockt werden.
Wenn Unklarheiten bestehen, sollten Sie in jedem Fall eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde einreichen.
Der Bebauungsplan
Wo das Gebäude auf dem Grundstück stehen soll. Diese Fläche wird durch Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefe markiert. Die bebaute Fläche wird auch als Baufenster bezeichnet.Welcher Haustyp gebaut werden darf, beispielsweise ein freistehendes Haus, ein Reihen‑, Doppel- oder Mehr
- Die Höhe der Geschosse.Die Zahl der Stockwerke.
- Der Anteil der bebauten Fläche.
- Die Gesamthöhe des Gebäudes.Wie intensiv die Versiegelung ist. Darunter versteht man, welche Flächen auf dem Grundstück bebaut, asphaltiert, betoniert, gepflastert oder anderweitig befestigt sind.Der Abstand zu den Nachbarhäusern. Hier gibt es die offene Bauweise. Hierbei ist ein Grenzabstand zum anderen Grundstück einzuhalten. Stellplätze und Garagen dürfen direkt an die Grenze gebaut werden. Bei der geschlossenen Bauweise werden die Häuser zusammengebaut.Die Form des Daches. Die gängigsten Dachformen sind Satteldach, Walmdach, Pultdach, Mansarddach oder Flachdach.
- Die First- und Traufhöhe. Die Traufhöhe wird vom Bodenniveau bis zum Beginn des Daches bezeichnet. Sie ist vom Neigungswinkel des Daches abhängig. Die Firsthöhe bemisst den untersten Punkt des Daches bis zum höchsten Punkt.Die Neigung des Daches. Sie bezeichnet, wie steil das Dach ist. Während es bei einem Flachdach keine Neigung gibt, sind es bei einem Steildach bis zu 30 Grad Neigung.
- Die Farben des Daches und- oder der Fassade.Die Materialien der Fassade, beispielsweise verputzt oder verklinkert.Die Beheizungsart für Wohngebäude kann festgelegt werden.Ob in dem Gebiet des Bebauungsplans ein Spielplatz vorgesehen ist.Inwieweit Pkw-Stellplätze und ‑garagen vorgesehen sind.Festgelegt wird, dass bestimmte Sträucher, Bäume und sonstige Anpflanzungen erhalten werden müssen. Zudem kann im Bebauungsplan stehen, welche Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen Sie anpflanzen müssen.
- Die Stellflächen für die Mülltonnen.Definition von Baulasten, beispielsweise bei Wegerechten von Nachbarn.Eventuell Denkmalschutzauflagen.
Aus diesen Gründen vorher den Bebauungsplan anschauen
Wenn also für das Gebiet wo sich Ihr Haus befindet, ein Bebauungsplan vorhanden ist, lohnt sich vor der Dachaufstockung ein Blick in diesen. Wenn Sie die vorgeschriebene Zahl der Stockwerke bereits erreicht haben, ist eine Dachaufstockung nicht mehr möglich. Ebenso ist diese Aufstockung nicht mehr möglich, wenn Sie bereits die vorgeschriebene Gesamthöhe des Gebäudes erreicht haben.Durch die geplante Dachaufstockung kann sich womöglich die Form des Daches ändern. Ist im Bebauungsplan die Dachform vorgeschrieben, sollten Sie das vorab klären. Wenn Ihr Dach bereits so beschädigt ist, dass es eine Anhebung nicht schadlos überstehen würde, lohnt sich gleich ein neues Dach. Bei der Planung fragen Sie am besten Ihren Statiker welche Dachform und welche Dachneigung im Bebauungsplan vorgeschrieben sind. Hierbei ist auch die Firsthöhe zu beachten.
Bauen Sie im Bestand?Planungspaket kostenlos anfragen.
Es gibt also einiges, was Sie bei einer geplanten Dachaufstockung beachten müssen. Das Wichtigste ist jedoch die Statik. Hält Ihr Gebäude das vermehrte Gewicht aus? Es könnte auch Ihr Fundament zu schwach sein und die Stabilität des Hauses gefährden. Bei einer Kniestockerhöhung sind die Lasten nicht so hoch wie bei einer Geschossaufstockung. Hierbei wird ein komplettes Stockwerk hochgezogen.
Verfasst am 1. September 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
Meinungen
4,93 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bewertungen (156 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:
SF aus Rheine
5.00 von 5 Sternen
Unser Sanierungsfahrplan wurde von einer sehr freundlichen, kompetenten und auch mitdenkenden Mitarbeiterin erstellt. Es blieben keine Fragen offen. Wir möchten uns für die Beratung und Erläuterungen herzlich bedanken und kommen bei weiterer Gelegenheit gerne wieder auf euch zu.
Peter Haslinger
5.00 von 5 Sternen
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.
Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung/Statik
Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Fördermittel/Objektplanung
Unsere Keyfacts:
- Projekte
- 1.400+
- Berufsjahre
- 15+
- Mitarbeiter:innen
- 10+
Qualifikationen
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufsjahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen:
Leistungen
Fachplanung aus einer Hand. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen für Ihr Bauvorhaben an – gerne auch als Paket: