altbau welche waende kann ich ohne statiker entfernen

Altbau: Welche Wände kann ich ohne Statiker:in entfernen?

Da ste­hen Sie nun voll der Freu­de vor der neu erwor­be­nen Immo­bi­lie. Sie wis­sen, dass der Weg zu Ihrem Traum­haus mit reich­lich Arbeit ver­bun­den sein wird. Alles in allem hat das Gebäu­de eine Rei­he von Jah­ren auf dem »Buckel«. Sie pla­nen, um Ihren Wohn­traum zu ver­wirk­li­chen, eine oder mehe­re Wän­de zu ent­fer­nen? Sie sind sich nicht sicher, wie sich das mit der Sta­tik ver­hält und wel­che bau­recht­li­chen Bestim­mun­gen ein­zu­hal­ten sind? In dem Fall sind die fol­gen­den Infor­ma­tio­nen für Sie gera­de richtig.

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Wände entfernen – nur mit dem Statiker?

Falls es einen Plan, einen Grund­riss des Gebäu­des gibt, ist dar­aus abzu­le­sen, wel­che Wän­de als »tra­gend« gel­ten. Die­se zu ent­fer­nen, gefähr­det die Sta­bi­li­tät des Objek­tes. Schwe­re Schä­di­gun­gen bis hin zum Ein­sturz sind die mög­li­chen Folgen.

Nur ein Fach­mann kann Ihnen die siche­re Aus­kunft geben, wel­che Innen­wän­de ohne Gefahr zu ent­fer­nen sind. Eben­so über die Art und Wei­se zusätz­li­cher Stütz­maß­nah­men bei ande­ren Wän­den, die der Spitz­ha­cke zum Opfer fal­len sol­len. Der Exper­te wird Ihnen auch ganz genau Aus­kunft geben, wel­che Mau­ern Sie bes­ser nicht antasten.

Ist für einen Umbau eine Baugenehmigung erforderlich?

Grund­le­gen­de Ein­grif­fe in die Bau­sub­stanz sind, abhän­gig von Bun­des­land und Bau­ord­nung, geneh­mi­gungs­pflich­tig. Falls Ihnen für die Sanie­rung För­der­gel­der zuste­hen, braucht das Pro­jekt einen beglei­ten­den Archi­tek­ten, der sich gemein­sam mit einem Exper­ten um die Sta­tik küm­mert und dar­auf ach­tet, dass die gel­ten­den Vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten werden.

Es ist zu emp­feh­len, dass Sie Ihr Bau­vor­ha­ben mit der zustän­di­gen Bau­be­hör­de des Lan­des abstim­men. Dort erhal­ten Sie aktu­el­le Hin­wei­se, wel­che Maß­nah­men hin­sicht­lich der Sta­tik zu pla­nen sind. Auch hier­bei hilft ein Statiker.

Wann kann es statisch unbedenklich sein, Wände zu entfernen?

Erst wenn Sie mit hoher Sicher­heit die Wand als sta­tisch unbe­denk­lich iden­ti­fi­ziert haben, steht einem Abriss gene­rell nichts mehr im Wege. So fin­den Sie her­aus, ob es sich um eine sol­che (nicht tra­gen­de) Wand handelt:

  • Wän­de, die im Tro­cken­bau­ver­fah­ren ein­ge­zo­gen wur­den, sind meist unbe­denk­lich zu ent­fer­nen. Ihre Ver­klei­dung bil­den in der Regel Rigips-Plat­ten, der Auf­bau besteht aus Metall- oder Holz­stän­dern. Klop­fen Sie dage­gen, so hören Sie einen eher hoh­len Klang. Bevor Sie nun das »gro­ße« Werk­zeug holen, ver­ge­wis­sern Sie sich noch, dass in der Wand kei­ne Ver­sor­gungs­lei­tun­gen (Was­ser, Strom, Gas, Hei­zung) verlaufen.
  • Bei neue­ren Häu­sern ist die vor­ge­schrie­be­ne Wand­stär­ke von 11,5 Zen­ti­me­ter ein Hin­weis dar­auf, dass die Wand eine tra­gen­de Funk­ti­on haben kann. Wenn Sie ein älte­res Gebäu­de erwor­ben haben, liegt der Wert bei 17,5 Zen­ti­me­ter und ist den­noch kein gesi­cher­ter Indi­ka­tor. Nur ein Archi­tekt oder Sta­ti­ker kann fest­stel­len, ob es sich um eine Stütz­wand handelt.
  • In der Regel durch­zie­hen tra­gen­de Wän­de das gesam­te Gebäu­de ver­ti­kal. Bei einem Haus mit meh­re­ren Stock­wer­ken ist das gut zu erken­nen. Im Zwei­fels­fall gibt ein Bau­plan Aus­kunft. Dies ist wie­der­um aber auch nur ein Hin­weis, weil bezüg­lich der Bau­sym­me­trie oft noch ande­re Anfor­de­run­gen an die Posi­ti­on von Wän­den zu rich­ten sind.
  • Abge­se­hen von Wän­den kön­nen auch hori­zon­ta­le Ele­men­te (Bal­ken, Trä­ger) stüt­zen­de Funk­ti­on haben.

All die­se Anga­ben haben unver­bind­li­chen Cha­rak­ter. Es kann kei­ne Garan­tie über­nom­men wer­den, dass es sich unter den ange­führ­ten Umstän­den um kei­nen tra­gen­den Bau­teil handelt.

Was ist beim Verändern der Bausubstanz zu beachten?

Ein Ein­griff in die Sub­stanz eines Gebäu­des bedarf immer einer genau­en Pla­nung. Ob es um das Umle­gen einer Wand geht, um einen Mau­er­durch­bruch oder um zusätz­li­che Bau­ele­men­te: Alles hat Aus­wir­kun­gen auf die Sta­bi­li­tät (Sta­tik) des gesam­ten Gebäu­des, der Räu­me, die dar­über oder dar­un­ter­lie­gen. Nur Exper­ten kön­nen die tat­säch­li­chen Aus­wir­kun­gen abschätzen.

Wenn sich die Sta­tik ver­än­dert, tre­ten die Fol­gen nicht sofort zu Tage. Es kann erst Jah­re spä­ter zu Schä­den kom­men, die auf den Umbau zurück­zu­füh­ren sind. Wenn Sie als Bau­herr die Ver­ant­wor­tung selbst tra­gen, dann sind Sie auch für den mone­tä­ren Aus­gleich bei einem Scha­den zustän­dig. Selbst wenn es sich nur um »Sach­schä­den« han­delt, kann das einen gewal­ti­gen finan­zi­el­len Ein­schnitt bedeu­ten. Im Gegen­zug sind die Kos­ten für einen Sta­ti­ker ver­gleichs­wei­se gering.

Wenn Sie Ihren Umbau der Behör­de gemel­det haben, erfah­ren Sie dort auch, ob Ihr Refu­gi­um in einer Erd­be­ben­zo­ne liegt. Die EU-Erbe­ben­norm (DIN 4149:2005) schreibt bei Bau­maß­nah­men in, durch Erd­be­ben gefähr­de­ten Gebie­ten, die Erbrin­gung eines Stand­si­cher­heits­nach­wei­ses vor und regelt, bei wel­chen Arbei­ten ein Sta­ti­ker bei­zu­zie­hen ist.

  • Verfasst am 30. April 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Den posi­ti­ven Bewer­tun­gen kann ich mich nur anschließen.Die ver­ein­bar­te Berech­nung eines Wand­durch­bruchs für ein Ein­fa­mi­li­en­haus wur­de mehr als ter­min­ge­recht geliefert.Nachfragen zur Aus­füh­rung wur­den schnell und kom­pe­tent beant­wor­tet, der Kon­takt war immer höf­lich und schnell hergestellt.Ich kann die Estati­ka GmbH nur emp­feh­len und dan­ke ins­be­son­de­re auch Herrn Chandra­ba­lan für die schnel­le Hil­fe bei mei­nen Nachfragen.
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    Die Fra­ge­stel­lung zu einem häu­fi­gen bau­sta­ti­schen Pro­blem (Abbruch einer Innen­wand in einem alten Ein­fa­mi­li­en­haus) wur­de sehr schnell, kom­pe­tent und güns­tig bear­bei­tet, so dass es nun zügig mit der Moder­ni­sie­rung wei­ter­ge­hen kann. Dabei wur­den zahl­rei­che Fotos von der Bau­stel­le sowie ein Ori­gi­nal-Bau­plan über­mit­telt. Anschlie­ßend folg­te noch mehr…

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

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