Altbau: Welche Wände kann ich ohne Statiker:in entfernen?
Da stehen Sie nun voll der Freude vor der neu erworbenen Immobilie. Sie wissen, dass der Weg zu Ihrem Traumhaus mit reichlich Arbeit verbunden sein wird. Alles in allem hat das Gebäude eine Reihe von Jahren auf dem “Buckel”. Sie planen, um Ihren Wohntraum zu verwirklichen, eine oder mehere Wände zu entfernen? Sie sind sich nicht sicher, wie sich das mit der Statik verhält und welche baurechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind? In dem Fall sind die folgenden Informationen für Sie gerade richtig.
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Wände entfernen – nur mit dem Statiker?
Falls es einen Plan, einen Grundriss des Gebäudes gibt, ist daraus abzulesen, welche Wände als “tragend” gelten. Diese zu entfernen, gefährdet die Stabilität des Objektes. Schwere Schädigungen bis hin zum Einsturz sind die möglichen Folgen.
Nur ein Fachmann kann Ihnen die sichere Auskunft geben, welche Innenwände ohne Gefahr zu entfernen sind. Ebenso über die Art und Weise zusätzlicher Stützmaßnahmen bei anderen Wänden, die der Spitzhacke zum Opfer fallen sollen. Der Experte wird Ihnen auch ganz genau Auskunft geben, welche Mauern Sie besser nicht antasten.
Ist für einen Umbau eine Baugenehmigung erforderlich?
Grundlegende Eingriffe in die Bausubstanz sind, abhängig von Bundesland und Bauordnung, genehmigungspflichtig. Falls Ihnen für die Sanierung Fördergelder zustehen, braucht das Projekt einen begleitenden Architekten, der sich gemeinsam mit einem Experten um die Statik kümmert und darauf achtet, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Es ist zu empfehlen, dass Sie Ihr Bauvorhaben mit der zuständigen Baubehörde des Landes abstimmen. Dort erhalten Sie aktuelle Hinweise, welche Maßnahmen hinsichtlich der Statik zu planen sind. Auch hierbei hilft ein Statiker.
Wann kann es statisch unbedenklich sein, Wände zu entfernen?
Erst wenn Sie mit hoher Sicherheit die Wand als statisch unbedenklich identifiziert haben, steht einem Abriss generell nichts mehr im Wege. So finden Sie heraus, ob es sich um eine solche (nicht tragende) Wand handelt:
- Wände, die im Trockenbauverfahren eingezogen wurden, sind meist unbedenklich zu entfernen. Ihre Verkleidung bilden in der Regel Rigips-Platten, der Aufbau besteht aus Metall- oder Holzständern. Klopfen Sie dagegen, so hören Sie einen eher hohlen Klang. Bevor Sie nun das “große” Werkzeug holen, vergewissern Sie sich noch, dass in der Wand keine Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas, Heizung) verlaufen.
- Bei neueren Häusern ist die vorgeschriebene Wandstärke von 11,5 Zentimeter ein Hinweis darauf, dass die Wand eine tragende Funktion haben kann. Wenn Sie ein älteres Gebäude erworben haben, liegt der Wert bei 17,5 Zentimeter und ist dennoch kein gesicherter Indikator. Nur ein Architekt oder Statiker kann feststellen, ob es sich um eine Stützwand handelt.
- In der Regel durchziehen tragende Wände das gesamte Gebäude vertikal. Bei einem Haus mit mehreren Stockwerken ist das gut zu erkennen. Im Zweifelsfall gibt ein Bauplan Auskunft. Dies ist wiederum aber auch nur ein Hinweis, weil bezüglich der Bausymmetrie oft noch andere Anforderungen an die Position von Wänden zu richten sind.
- Abgesehen von Wänden können auch horizontale Elemente (Balken, Träger) stützende Funktion haben.
All diese Angaben haben unverbindlichen Charakter. Es kann keine Garantie übernommen werden, dass es sich unter den angeführten Umständen um keinen tragenden Bauteil handelt.
Was ist beim Verändern der Bausubstanz zu beachten?
Ein Eingriff in die Substanz eines Gebäudes bedarf immer einer genauen Planung. Ob es um das Umlegen einer Wand geht, um einen Mauerdurchbruch oder um zusätzliche Bauelemente: Alles hat Auswirkungen auf die Stabilität (Statik) des gesamten Gebäudes, der Räume, die darüber oder darunterliegen. Nur Experten können die tatsächlichen Auswirkungen abschätzen.
Wenn sich die Statik verändert, treten die Folgen nicht sofort zu Tage. Es kann erst Jahre später zu Schäden kommen, die auf den Umbau zurückzuführen sind. Wenn Sie als Bauherr die Verantwortung selbst tragen, dann sind Sie auch für den monetären Ausgleich bei einem Schaden zuständig. Selbst wenn es sich nur um “Sachschäden” handelt, kann das einen gewaltigen finanziellen Einschnitt bedeuten. Im Gegenzug sind die Kosten für einen Statiker vergleichsweise gering.
Wenn Sie Ihren Umbau der Behörde gemeldet haben, erfahren Sie dort auch, ob Ihr Refugium in einer Erdbebenzone liegt. Die EU-Erbebennorm (DIN 4149:2005) schreibt bei Baumaßnahmen in, durch Erdbeben gefährdeten Gebieten, die Erbringung eines Standsicherheitsnachweises vor und regelt, bei welchen Arbeiten ein Statiker beizuziehen ist.
Verfasst am 30. April 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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Wir haben uns einen Fensterdurchbruch rechnen lassen. Im Vergleich zu lokalen Angeboten ging es superschnell. Da nehm ich den Preis gern Inkauf.
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