Brandschutzklassen der DIN 4102–1
Für die statische Berechnung von Bauwerken sind die zu verwendenden Materialien ein bestimmender Faktor. Diese Baustoffe werden durch die DIN 4102–1 in Brandschutzklassen eingeteilt.
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Die Richtlinien der Landesbauordnungen legen fest, welche Baustoffklassen in geplanten Konstruktionen zur Anwendung kommen. Aus dieser Zuordnung wiederum ist abzuleiten, welche Baustoffe in den einzelnen Bereichen des Bauvorhabens zu verwenden sind. Dieser konstruktive Brandschutz fällt in den baulichen Brandschutz als Teil des vorbeugenden Brandschutzes.
Wann ist ein Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept erforderlich?
Hitzeeinwirkung und Feuer wirken sich verändernd auf die verwendeten Baustoffe aus. Das Volumen, die Festigkeit oder beides können die Statik eines Gebäudes massiv verändern. Darum sind bei der Planung die zu verwendenden Baustoffe und deren Einteilung in Klassen eine zentrale Richtlinie, die es zu berücksichtigen gilt.
Damit ist klar, dass von gesetzlicher Seite ein Nachweis über die Anforderungen des Brandschutzes und deren Einhaltung im Genehmigungsprozess zu erbringen ist. Abhängig von einigen Kriterien, wie zum Beispiel die Größe des Bauvorhabens und die jeweiligen Landesbauordnung, ist über den oben beschriebenen baulichen Brandschutz hinaus ein Brandschutznachweis oder ein (umfassendes) Brandschutzkonzept zu erstellen. Diese berücksichtigen als bautechnische Nachweise auch Aspekte des organisatorischen (zum Beispiel Verhaltensregeln, Flucht- und Rettungspläne) und anlagentechnischen Brandschutzes (zum Beispiel Feuerlöscher, Rauchabzug/-melder). Generell gilt dabei: Je aufwändiger der Nachweis bzw. das Konzept, desto höher sind die Kosten.
Welche Brandschutzklassen entsprechen der Norm DIN 4102–1?
Die Norm regelt das “Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen” und legt in einer zweistufigen Einteilung die Zuordnung zu “nicht brennbar (A1 und A2)” und “brennbar (B1 bis B3)” fest.
Baustoffe der Klasse “A” dürfen nicht entzündlich sein (keine Brandlast darstellen), verändern sich jedoch unter Hitzeeinwirkung hinsichtlich des Volumens und der Festigkeit.
Die brennbaren Stoffe unterscheiden sich nach dem grundsätzlichen Brandverhalten und der Zeit, die es braucht, damit sie zu brennen beginnen. Auszug aus der Norm:
- Klasse A1 — brennen und tropfen nicht, entwickeln keinen Rauch, zum Beispiel: Zement, Stahl-Beton, Glas, Ziegel, Sand, Mineralfasern ohne organische Zusätze.
- Klasse A2 – enthalten gewisse Anteile brennbarer Bestandteile, gelten aber selbst als nicht brennbar, kein Rauch, kein Abtropfen, zum Beispiel: Gipskartonplatten (geschlossene Oberfläche).
- Klasse B1 – schwer entflammbar, brennen nicht selbständig weiter, zum Beispiel: Gipskartonplatten (gelochte Oberfläche), Wärmedämmputz-Systeme nach DIN 18550–3.
- Klasse B2 – normal entflammbar, zum Beispiel: PVC, Holz- und Holzwerkstoffe. Es ist die Klasse, die in allen Gebäuden als Mindestanforderung zum Tragen kommt.
- Klasse B3 – leicht entflammbar, zum Beispiel: Papier, Stroh, Schaumkunststoffe. Sie sind nur im Verbund mit anderen Baustoffen einzubauen, sodass sie als nicht mehr leicht entflammbar gelten.
Wie hängen Brandschutz und Statik zusammen?
Wie sich Baustoffe bei einem Brand verhalten, hat wesentlichen Einfluss darauf, wie sich die Gebäudestatik durch die Einwirkung des Feuers verändert. Darum sind bereits bei der Planung die vorbeugenden Maßnahmen für den Brandschutz ein zentrales Thema:
- Wie hoch ist der Feuerwiderstand der Bauteile und Komponenten?
- In welche Brandabschnitte ist das Gebäude unterteilt (Brandwände, Brandschutztüren)?
- Welche Fluchtwege sind zu planen?
- Wie erfolgt die aktive Brandbekämpfung (Sprinkleranlagen, etc.)?
Die Lasten, die im Falle eines Brandes auf das Bauwerk einwirken sind vielfältig. Neben dem eigenen Gewicht sind noch viele Faktoren zu berücksichtigen, beispielsweise:
- Welche statischen Auswirkungen sind bei Einsturz einzelner Gebäudeteile wahrscheinlich?
- Mit welchen Schwingungen und Vibrationen ist zu rechnen?
- Wie wirkt sich der Wasserdruck aus?
- Was passiert, wenn viele Fahrzeuge aus Garagen oder Parkdecks das Gebäude gemeinsam verlassen?
Die Bauphysik und die erforderlichen statischen Berechnungen kennen weitere Gefährdungen, die bereits in der Planung berücksichtigt werden müssen.
Zusammenfassung und Fazit: Brandschutzklassen und Brandschutznachweis
In nahezu allen Bauvorhaben, ob Neubau, Aus- oder Umbau sind eine Menge von Faktoren zu berücksichtigen, die mit Bauphysik und Statik in korrespondierendem Zusammenhang stehen. Die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz nehmen dabei eine tragende Rolle ein, denn sie bestimmen maßgeblich die Art und Verwendung des Materials, das in dem Bauvorhaben verarbeitet und eingebaut wird.
Brandschutznachweise und ‑konzepte beruhen auf den gesetzlichen Grundlagen der Musterbauordnungen (MBO) und den Landesbauordnungen (LBO) und müssen zwecks Baugenehmigung vom Bauherrn eingereicht werden.
Verfasst am 22. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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