Dachgeschoss ausbauen – Praxistipps für Bauherren und Bauherrinnen
Das Wohnen in einem Dachgeschoss ist trotz Treppensteigen vielerorts sehr beliebt. Mit einem Dachgeschossausbau kann zusätzlicher und auch hochwertiger Wohnraum geschaffen werden. Falls Sie über ein nicht ausgebautes Dachgeschoss verfügen und einen Ausbau in Erwägung ziehen, erfahren Sie in diesem Artikel möglicherweise wichtige Hinweise für die Planung und spätere Umsetzung.
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Warum ist das Wohnen im Dachgeschoss so beliebt?
Die Beliebtheit hat mehrere Gründe und trifft nicht auf jede Bauherr:in zu. Dachgeschosswohnungen sind nicht in allen Altersklassen und Lebenslagen die bevorzugte Wohnung. Wir haben stichpunktartig einige Gründe für und gegen das Wohnen im Dachgeschoss für Sie aufgeführt:
Pro
- Weniger Störgeräusche (Straße, keine Obergeschosse)
- Behagliche Naturgeräusche an Dach und Dachfenstern (Wind, Regen, Hagel)
- Ungewöhnlicher Blickwinkel (in Baumkronen und über Nachbargebäude hinweg)
- Eingeschränkte Sichtbarkeit von außen
- Gestalterische Aspekte (Dachformen, Gauben, sichtbare Holzbalken)
Neutral
- Aufsteigende Wärme aus den Untergeschossen
- Keine Gartenarbeit
Contra
- Treppensteigen
- gegebenenfalls individuelle Tischlerarbeiten für optimale Raumnutzung (Schränke, Tische, Küche, etc.)
- Stoßkanten durch begrenzte Kopfhöhe in Teilbereichen des Dachraums
Welche Möglichkeiten gibt es beim Dachgeschossausbau?
Sie können das Dachgeschoss ausbauen indem Sie eine, oder mehrere Dachgauben aufsetzen. Dachgauben erweitern den beheizten Wohnraum. Alternativ können Sie eine ungenutzte Dachfläche (zum Beispiel auf Flachdächern und bei Staffelgeschossen) als Dachterrasse umgestalten. Bei Steildächern ist auch die Umsetzung einer Dachloggia denkbar. Benötigen Sie nicht mehr Platz und wollen lediglich eine höhere Aufenthaltsqualität schaffen, reichen häufig schon Innenausbaumaßnahmen sowie der Einbau eines Dachflächenfensters. Beim Dachausbau können weiterhin nachträgliche Dämmarbeiten im Dachbereich anfallen.
Welche Vorteile ergeben sich für den Vermieter?
Die Erschließung und Verwendung des Dachraumes als Wohnfläche erhöht den Immobilienwert, da sie aus einem Ausbaupotential eine zusätzlich vermietbare Fläche schaffen. Bedenken Sie, dass eine Anpassung der Wohnfläche gemäß WoFlV durch den Einbau einer Dachgaube vorgenommen werden muss. Gerade an nachgefragten Standorten werden durch den zusätzlichen Wohnraum höhere Erträge erwirtschaftet. Die Kosten für den Dachgeschossausbau amortisieren sich zügig.
Ich möchte mein Dachgeschoss ausbauen. Was soll ich tun?
Sie sollten sich mit der Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens beschäftigen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Baubehörde, oder gehen Sie direkt zu einem Architektur-/Ingenieurbüro. Gleichzeitig empfehlen wir eine Kostenschätzung vorzunehmen um die finanzielle Machbarkeit zu prüfen. Wenn Sie baurechtliche und wirtschaftliche Grundlagen geklärt haben starten Sie mit der technischen Planung. Mit den Planungsunterlagen aus der Bauantragsstellung gehen Sie zu einem Handwerksbetrieb. Die Bauzeichnungen aus dem Bauantrag reichen zur Angebotserstellung. Sie sind in der Regel jedoch zu grob um mit der Ausführung zu beginnen und Material zu bestellen und den Ablauf zu konkretisieren. Neben Zimmereiarbeiten sind bei der Ausführung meist unterschiedliche Gewerke aktiv. Denken Sie auch an die Dacheindeckung (Dachdecker), den Fenstereinbau und die Innenausbauarbeiten (Tischler, Maler, eventuell Elektriker, etc.). Im Idealfall beauftragen Sie einen Bauleiter für die Umbaumaßnahmen.
Die weiteren organisatorischen Aufwendungen sind abhängig davon, ob Sie das Dachgeschoss vermieten oder selbst beziehen möchten. Die Nutzung des Dachgeschosses ist während der Baumaßnahmen für Mieter nur eingeschränkt möglich. Wenn Sie Vermieter sind und das Dachgeschoss bereits vermietet ist, sprechen Sie die Maßnahmen am besten mit dem Mieter vorher ab. Informieren Sie auch die Nachbarn in den darunterliegenden Geschossen (gilt für Mehrfamilienhäuser).
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Wann benötige ich bei einem Dachgeschossausbau eine Baugenehmigung?
Zur Beantwortung der Frage ist zwischen einem Dachgeschossausbau im Einfamilienhaus (EFH) und im Mehrfamilienhaus zu unterscheiden.
Bei freistehenden, kleineren Gebäuden wie EFH, DHH sind Ausbaumaßnahmen ohne einen Eingriff in die äußere Gestalt als genehmigungsfreie Ausbaumaßnahme zu bewerten. In vielen Bundesländern ist auch die Veränderung der äußeren Gestalt, beispielsweise der Einbau von Dachgauben, Dachloggia, oder einer Dachterrasse, genehmigungsfrei. Wenden Sie sich bei Innenausbaumaßnahmen (auch bei Dämmarbeiten) am besten direkt an ein qualifiziertes Handwerksunternehmen (zum Beispiel Zimmerei, Tischlerei) oder (falls gewünscht) an einen Innenarchitekten.
In allen anderen Fällen empfehlen wir eine Rücksprache mit den zuständigen Behörden oder einem Fachexperten (Architekt, Bauingenieur). Die wesentlichen Gründe dafür sind unter anderem:
- Einhaltung der Brandschutzanforderungen (auch bei Innenausbaumaßnahmen im MFH!)
- Nutzungsänderungen sind genehmigungspflichtig (auch der Ausbau eines nicht ausgebauten Dachgeschosses stellt eine Nutzungsänderung dar!)
- besondere Bedingungen bei Maßnahmen im Gebäudebestand (Bestandsschutz, Sonderregelungen möglich)
- Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild
- gegebenenfalls erhöhte finanzielle, technische und organisatorische Anforderungen
Fazit: Baugenehmigung und los?
Das Dachgeschoss bietet in vielen Mehrfamilienhäusern, teilweise auch kleineren Wohnhäusern ein großes Flächenpotential. Wichtig dabei ist, dass Sie die baurechtlichen Anforderungen und finanziellen Rahmenbedingungen vorab klären. Dies gilt auch bei nicht ausgebauten Dachgeschossen in Mehrfamilienhäusern für vorgesehene Innenausbauarbeiten. Im Vermietungsfall sind zusätzliche Maßnahmen (Rücksprache mit Mieter und Eigentümergemeinschaft) erforderlich. Anschließend kann es in Zusammenarbeit mit geeigneten Handwerksbetrieben dann auch wirklich los gehen.
Verfasst am 5. Dezember 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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