Bauen in zweiter Reihe
Ein großer Garten hinter dem Haus, ein üppiger Hof zwischen Anwesen und Scheune oder ein ungenutztes Stück Land auf einem bestehenden Grundstück: So oder ähnlich sehen sie aus, die Wunsch-Bauplätze vieler potentieller Bauherren. Die Rede ist vom Bauen in zweiter Reihe. Doch stellt sich die Frage: Ist hier etwas Besonderes zu berücksichtigen, wenn ganz in der Nähe eines bestehenden Hauses gebaut wird? Ist die Statik möglicherweise komplizierter?
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Wann steht ein Bau in zweiter Reihe?
Bevor es um die konkrete Umsetzung von Bauprojekten geht, ist zunächst zu klären: Wann handelt es sich überhaupt um einen Bau in zweiter Reihe? Hier lohnt ein Blick in die Fachsprache: Die zweite Reihe wird hier als zweite Bautiefe bezeichnet. D. h., dass der Neubau auf der von der Straße abgewandten Seite des Grundstücks entsteht. Er liegt dann im Allgemeinen hinter dem bestehenden Haus. Daraus ergeben sich verschiedene Vor- und Nachteile, die je nach Situation vor Ort überwiegen.
Vorteile: Der wohl größte Vorteil ist das günstige Baugrundstück. Nicht selten geht es um den Garten der eigenen Eltern oder anderer Verwandter. So liegt der Kaufpreis üblicherweise deutlich unter dem Niveau für ein neues Baugrundstück. Gelegentlich werden die Bauplätze in zweiter Reihe sogar verschenkt. Darüber hinaus nutzen Bauherren damit die sogenannte stille Ausbaureserve, was als ökologisch sinnvoll gilt. Statt die Region immer weiter zu zersiedeln, wird die Stadt dadurch verdichtet. In der Regel sind auch wichtige Strukturen wie Kindergärten und Supermärkte bereits in der Nähe vorhanden.
Nachteile: Ein wesentlicher Nachteil kann zunächst das Platzangebot sein. Unter Umständen liegen Neubau und Altbau sehr nah beieinander. Folglich leidet die Privatsphäre. Ebenso ist die Anbindung an die Straße oftmals schwierig. Zu beachten ist außerdem, dass die Verdichtung nicht allen Nachbarn gefällt. Nicht zuletzt gibt es gesetzliche Vorgaben, die das Bauvorhaben erschweren oder unmöglich machen können.
Gesetzliche Vorgaben zum Bauen in zweiter Reihe
Eins vorweg: Die Statik ist weitaus weniger problematisch als der rechtliche Rahmen. Die wichtigste bindende Vorgabe ist der Bebauungsplan. Er schreibt grundsätzlich fest, ob das Wunschgrundstück bebaut werden darf oder nicht. Vereinfacht gesagt, gibt es es hier zwei Möglichkeiten. Liegt das Grundstück in einem sogenannten unbeplanten Innenbereich, ist der Bau nahezu ausgeschlossen. Gibt es hingegen einen Bebauungsplan, ist es möglich, ein Haus zu errichten. Zu beachten sind dann jedoch die speziellen Vorgaben. Zum Beispiel ist meist ein fester Abstand zwischen Gebäuden vorgeschrieben. Lässt sich dieser überhaupt einhalten? Eine zweite Hürde stellt der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) dar: Er schreibt vor, dass sich der Neubau “in die Eigenart der näheren Umgebung” einpassen muss. Trifft das zu? Das ist selbstverständlich Auslegungssache. Während eine weiße Doppelhaushälfte hinter dem denkmalgeschützten Resthof sicher nicht erlaubt wird, stellt ein rotes Einfamilienhaus (EFH) hinter einem Backsteinbau schon einen Zweifelsfall dar. Zuständig ist hier das Bauamt vor Ort.
Statik beim Bauen in zweiter Reiher
In Bezug auf die Statik ist der Bau in zweiter Tiefe im Prinzip weniger problematisch. Sofern der Untergrund gut ist und der Platz ausreicht, lässt sich das Tragwerk wie bei einem typischen Neubau planen. Anspruchsvoller kann es jedoch sein, wenn der Abstand zum nächsten Gebäude sehr gering ausfällt. Dann muss der planende Bauingenieur einen genauen Blick auf die Vorgaben zum Brandschutz und die rechtliche Situation beim Bau nahe der Grundstücksgrenze werfen. Der Statiker kann außerdem eine weitere wichtige Funktion erfüllen. Mit seinen Plänen weist er nach, dass der Bau in zweiter Reihe die oben genannten Auflagen (Bebauungsplan, Baugesetzbuch) erfüllt. Es ist deshalb ratsam, direkt in der ersten Planungsphase einen Statiker oder Architekten hinzuzuziehen. Es empfiehlt sich unter Umständen sogar eine Machbarkeitsstudie.
Woran sollten Bauherren denken?
Beim Bau in zweiter Reihe sind einige Aspekte zu berücksichtigen. Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht:
- Gibt es einen gültigen Bebauungsplan?
- Ist der Platz ausreichend?
- Kann sich das Gebäude in den Bestand einfügen?
- Sind die Abstände zu den Nachbarn ausreichend bemessen?
Tipps zum erfolgreichen Bau in zweiter Reihe
Damit der Bau in zweiter Reihe ein Erfolg wird, gibt es einige hilfreiche Tipps. Der wohl wichtigste lautet: Bauherren sollten sich so früh wie möglich an die zuständige Behörde wenden und eine Bauvoranfrage stellen. So lässt sich bereits im Vorfeld klären, ob ein potentieller Bau überhaupt genehmigungsfähig ist. Dazu ist es hilfreich, einen Statiker oder Architekten hinzuzuziehen. Ein zweiter guter Tipp: die Einschätzung der Nachbarn einholen. Nicht alle freuen sich, wenn die Freifläche zwischen Grundstücken plötzlich bebaut wird. Späterer Ärger lässt sich gut vermeiden, wenn vorher alle Betroffenen einbezogen werden. Nicht zuletzt gilt: Wer bauen will, muss mit dem Bauplatz zufrieden sein. Das trifft auch dann zu, wenn das Grundstück günstig zu haben ist.
Verfasst am 16. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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