Vertrag über die Erstellung der Statik
Der Vertrag mit einem Ingenieur für die Tragwerksplanung bezieht sich immer auf die HOAI (Honorarordnung für Ingenieure und Architekten). Er ist in verschiedene Paragraphen unterteilt, die die wichtigsten Regelungen für die Arbeit des Statikers enthalten.
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Was ein Mustervertrag mit dem Ingenieur genau beinhaltet, soll im Folgenden dargelegt werden. Die Aufführungen erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nur die wichtigsten Bestandteile des Vertrags werden hier genannt. Manche Verträge enthalten auch einige Regelungen, die nur objektspezifisch anwendbar sind. Gemeinsam sind den Verträgen in der Regel aber die folgenden 8 Paragraphen (wobei auch die Reihenfolge variiert).
§ 1 Gegenstand des Vertrags
In Paragraph 1 wird vertraglich vereinbart, auf welche Baumaßnahme und welche baulichen Anlagen sich der Vertrag zwischen dem Statiker und dem Auftraggeber überhaupt bezieht. Der räumliche Umfang des Bauvorhabens wird beschrieben. Zudem wird eingetragen, um welche Art von Auftrag es sich handelt, also ob es sich um einen Neubau, Wiederaufbau, Umbau, Erweiterungsbau oder eine Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung handelt. Auch die Anforderungen an baugrundtechnische, konstruktive, statische und weitere individuelle bauliche Gegebenheiten werden hier in einigen Fällen bereits abgeschätzt.
§ 2 Grundlagen vom Vertrag
In diesem Paragraphen einigen sich die Vertragspartner darauf, welche Grundlagen für den vorliegenden Vertrag gelten. Bezug genommen wird hier auf die aktuell gültige Fassung der HOAI, sowie auf weitere Vertragsbestimmungen wie beispielsweise allgemeine Vertragsbestimmungen, Vorplanungs- und Bauplanungsunterlagen oder Verträge über das bauaufsichtliche Verfahren.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
An dieser Stelle legt der Vertrag fest, mit welchen Aufgaben der Tragwerksplaner betraut werden soll. Diese Aufgaben lassen sich nach HOAI in 6 Leistungsphasen unterteilen:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
Die genauen Leistungen des Statikers sind in der HOAI zu jeder Leistungsphase geregelt. Der Tragwerksplaner kann mit allen 6 oder nur mit einzelnen Leistungen beauftragt werden. Weitere besondere Leistungen werden auch gesondert im Vertrag aufgeführt.
§ 4 Leistungen des Auftraggebers
In einigen Verträgen werden des Weiteren die Leistungen des Auftraggebers dargelegt. Diese können zum Beispiel das Einholen eines Baugrundgutachtens, das Vermessen des Grundstücks, die Bereitstellung bestimmter Unterlagen oder die Projektsteuerung sein.
§ 5 Vergütung und Nebenkosten
Ein relativ großer Teil des Vertrags beschäftigt sich mit der Bezahlung des beauftragten Statikers.
Honorargrundlage ist zum einen der Mindestsatz der Honorartafel, der in der HAOI nachzulesen ist. Darüber hinaus sind die sogenannten anrechenbaren Kosten Grundlage des Honorars, die sich aus den Baukonstruktionskosten (u. a. Kosten für Baugrube, Gründung Außen- und Innenwände) und den Kosten der technischen Anlagen (u. a. Abwasser/Wasser/Gasanlagen, elektrische Anlagen) errechnen lassen. Darüber hinaus werden die baulichen Anlagen im Vertrag Honorarzonen zugeordnet, die darüber Auskunft geben, wie komplex das Bauvorhaben ist. Jede einzelne Leistungsphase, mit denen der Ingenieur betraut ist, wird darüber hinaus bewertet.
Insgesamt wird also für jede Leistungsphase festgelegt, wie hoch die anrechenbaren Kosten für sie sind, welche Honorarzone festgelegt wurde, wie die Leistungsphase bewertet wird und wie hoch der Mindestsatz aus der Honorartafel ist. Hieraus ergibt sich dann das Honorar.
Auch wird unter dem Punkt “Vergütung” ausführlich behandelt, welche Nebenkosten für den Tragwerksplaner erstattet werden (zum Beispiel Kosten für ein Baustellenbüro, das Vervielfältigen von Zeichnungen usw.).
§ 6 Vertragsfristen
Der Punkt “Termine und Fristen” hält fest, bis zu welchem Zeitpunkt der Statiker seine Leistungen zu erbringen hat. Auch bis wann bestimmte festgelegte Teilziele erfüllt werden müssen, ist in einigen Verträgen geregelt.
§ 7 Fachliche Beteiligte
Paragraph 7 führt weitere fachliche Beteiligte des Baus auf. Es wird beispielsweise dargelegt, wer für die Objektplanung zuständig ist, wer das Projekt steuert, oder wer die Tragwerksplanung zu prüfen hat.
§ 8 Haftpflichtversicherung
Ein weiterer wichtiger Punkt im Vertrag des Statikers ist die Regelung über die Haftpflichtversicherung. Dieser Paragraph legt fest, wie hoch die Deckungssumme der Berufshaftpflicht des Tragwerkplaners für Personenschäden und für sonstige Schäden sein muss.
Verfasst am 13. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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