Haftpflichtversicherung: Ist sie für die Statiker:in Pflicht?
Was muss ein Statiker für seine Berufshaftpflicht zahlen? Das lässt sich leider nicht allgemeingültig sagen. Zu unterschiedlich sind die Jahreshonorare, die betreuten Baumaßnahmen und die individuellen Sicherheitsbedürfnisse. Die Versicherer geben deshalb auch nur ungefähre Spannen für die Tarife an. Diese Jahresnettobeiträge belaufen sich auf etwa 1.000 bis 1.400 € (Annahme: Jahresnettohonorar zwischen 30.000 und 50.000 €).
Braucht ein Statiker eine Haftpflichtversicherung? Was sind Sach- und Personenschäden? Deckt die Berufshaftpflicht Unfälle im Büro ab? Das Thema Statiker und Versicherungen ist, zugegeben, kompliziert – allerdings auch nicht weniger wichtig! Deshalb sind hier alle relevanten Definitionen, Vorschriften und Informationen zusammengefasst.
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Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Bürohaftpflicht für Statiker – wichtige Definitionen
Im Bereich der Versicherungen gibt es verschiedene Tarife, die für Statiker sinnvoll sind. Dazu gehören die genannten Varianten der Berufshaftpflicht und Betriebsstättenhaftpflicht (auch Bürohaftpflicht). Zunächst ist es wichtig, zu klären, was die jeweiligen Tarife abdecken.
Berufshaftpflicht: Die Berufshaftpflicht für Statiker haftet, vereinfacht gesagt, für berufliche Fehler. Was heißt das im Fall eines Tragwerksplaners? Ein Beispiel: Durch ein falsches Gutachten oder eine fehlerhafte Berechnung entstehen Schäden am Bauwerk. Sollte die Schuld tatsächlich beim Statiker liegen, kann der Bauherr Schadenersatz fordern. Schlimmstenfalls können sogar Personen zu Schaden kommen, wenn ein Haus einstürzt. Letzteres ist zum Glück unwahrscheinlich, aber eine falsch dimensionierte Schneelast und ein eingedrücktes Dach in einem schneereichen Winter sind durchaus schon vorgekommen. In jedem Fall greift nun die Berufshaftpflicht, die entstandene Schäden bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe reguliert.
Betriebsstättenhaftpflicht: Die Betriebshaftpflicht für Statiker (und andere Selbstständige oder Freiberufler) wird auch als Bürohaftpflichtversicherung bezeichnet. Der Name gibt bereits Auskunft über den Versicherungsschutz: Abgedeckt sind Schäden, die an Personen (Dritten) oder Sachen in der Betriebsstätte (im Büro) entstehen. Beispiele aus der Praxis: Ein Bauherr ist zu Besuch, rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich dabei. Die Kaffeemaschine geht über und hinterlässt Wasserschäden im Parkett. In beiden Fällen kann die Betriebshaftpflicht greifen.
Es zeigt sich, dass Betriebsstätten- und Berufshaftpflicht in unterschiedlichen Fällen greifen. Insbesondere deckt die Büroversicherung keine Schäden ab, die durch fehlerhafte Arbeiten am Bauobjekt entstanden sind! Andersherum gibt es jedoch Verträge zur Berufshaftpflicht, die eine Art Büroversicherung inkludieren. Statiker sollten in jedem Fall auf einen umfassenden Versicherungsschutz achten.
Das Kleingedruckte entscheidet
Im vorangegangenen Absatz wurden einige Beispiele genannt. Greift die Versicherung hier in jedem Fall? Und welche weiteren Risiken sind abgedeckt? Das entscheidet sich (leider) immer im Einzelfall. Wie bei allen Policen gilt, dass der individuell mit dem Versicherer getroffene Vertrag ausschlaggebend ist. Mit anderen Worten: das Kleingedruckte. Hier finden sich alle spezifischen Regelungen, wann und in welcher Höhe der Anbieter für Schäden aufkommt. Ein grundsätzlich wichtiges Detail dabei ist die Deckungssumme.
Deckungssumme bei Haftpflichtversicherung für Statiker
Was passiert, wenn ein Tragwerksplaner Fehler macht? Schlimmstenfalls ist das Gebäude nicht nutzbar und es kommen auf den Statiker Kosten in großer Höhe zu. Folglich empfehlen Ingenieurkammern und ‑verbände vergleichsweise hohe Summen, beispielsweise 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden und 1,5 Millionen € für Personenschäden. Dabei ist jedoch ein ganz wichtiger Grundsatz zu bedenken: Wie hoch sind die gesamten Rohbaukosten? Ein Einfamilienhaus (EFH) ist zum Beispiel günstiger als ein Mehrfamilienhaus, das wiederum weniger kostet als eine Lagerhalle. Folglich sollten Bauingenieure, die sich auf bestimmte Bauvorhaben spezialisiert haben, angepasste Verträge wählen.
Jahresvertrag und projektbezogene Tarife
Beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung haben Statiker zwei Möglichkeiten: Tarife für alle Arbeiten innerhalb eines Jahres und Versicherungen für spezifische Projekte. Die Jahreshaftpflichtversicherung wählen die meisten Büros, wenn sie in der Regel kontinuierlich ähnliche Bauvorhaben betreuen. Kommt hingegen ein besonderer Auftrag hinzu, etwa ein Kindergarten vor Ort, kann es sinnvoll sein, einen projektbezogenen Vertrag zusätzlich abzuschließen. Dieser enthält dann zum Beispiel eine höhere Deckungssumme. Bauingenieure, die grundsätzlich sehr unterschiedliche Berechnungen anfertigen, setzen auch prinzipiell auf dieses Modell.
Ist die Haftpflichtversicherung für Statiker gesetzlich vorgeschrieben?
Wer tatsächlich einen Fehler begeht, der vor Gericht nachgewiesen wird, muss als Statiker unter Umständen Schäden von mehreren Zehntausend oder Hunderttausend € ersetzen. Wenn das nicht in die Insolvenz führt, dann zumindest zu sehr erheblichen Einbußen. D. h.: Eine Haftpflichtversicherung ist dringend empfehlenswert. Doch ist sie auch Pflicht? Im Allgemeinen: Ja. Genaueres dazu regeln Vorgaben aus den folgenden Verordnungen, Gesetzen und Regelungen:
- Landesbauordnung, zum Beispiel in Bezug auf den Standsicherheitsnachweis
- Die Berufsordnung der Ingenieurkammer des jeweiligen Landes
- Ferner auch das Architektengesetz
Was heißt das im Detail? Die IK-Bau NRW schreibt zum Beispiel eine Deckungssumme von mindestens 1,5 Millionen € für Personen- und 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden vor.
Auch in anderen Bundesländern bestehen entsprechende Verpflichtungen. Wenn ein Ingenieur diesen Vorgaben nicht nachkommt, drohen nicht nur privatrechtliche Konsequenzen im Fall eines Schadens. Zusätzlich dürfen die Kammern eine Geldbuße verhängen. Daraus resultierend, ist jedes Mitglied der Ingenieurkammer verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen.
Günstige Tarife für Statiker
Eine wichtige Bemerkung vorweg: Grundsätzlich sollten Statiker nicht mit aller Macht an der Haftpflichtversicherung sparen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Kosten für den Betrieb zu deckeln. Wie bei allen Tarifen ist auch hier die wichtigste Maßnahme der Versicherungsvergleich für Statiker: Welche Leistungen werden geboten und wie hoch sind die monatlichen Raten? Hinzu kommt der übliche Hebel des Selbstbehalts: Je höher dieser ausfällt, umso günstiger die Versicherung. Die meisten Versicherer koppeln das Angebot übrigens an das Jahresnettohonorar. Eine weitere Möglichkeit für einen Rabatt ist die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer.
Wie teuer ist die Haftpflichtversicherung für Statiker?
Was muss ein Statiker für seine Berufshaftpflicht zahlen? Das lässt sich leider nicht allgemeingültig sagen. Zu unterschiedlich sind die Jahreshonorare, die betreuten Baumaßnahmen und die individuellen Sicherheitsbedürfnisse. Die Versicherer geben deshalb auch nur ungefähre Spannen für die Tarife an. Diese Jahresnettobeiträge belaufen sich auf etwa 1.000 bis 1.400 € (Annahme: Jahresnettohonorar zwischen 30.000 und 50.000 €).
Verfasst am 10. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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