abgestützte Wand und Decke

Wanddurchbruch – nichttragende Wand selber entfernen

Sie pla­nen einen Wand­durch­bruch in Eigen­regie durchzuführen? Hier­bei soll­ten Sie bedacht vorge­hen, um Ein­sturzrisiken zu ver­mei­den. Die Begleitung eines solchen Vorhabens durch einen Fach­mann ist rat­sam, denn dieser kann fest­stellen, ob es sich um eine tra­gende oder nicht­tra­gende Wand han­delt. Ein Architekt, Bauin­ge­nieur oder Trag­w­erk­s­plan­er kom­men dafür beispiel­sweise in Frage.

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Nichttragende Wand erkennen und fachgerecht entfernen

In der Regel han­delt es sich bei Außen­wän­den um tra­gende Wände, aber auch im Innen­bere­ich gibt es tra­gende Wände. Daher sollte die Bauherrschaft vor einem Abriss oder Durch­bruch immer sich­er­stellen, ob eine Wand tat­säch­lich nicht­tra­gend ist und somit abgeris­sen wer­den kann ohne das Ein­sturzrisiko eines Gebäudes zu erhöhen. Reißt man verse­hentlich eine tra­gende Wand ein, so kann dies die Sta­tik eines Gebäudes wesentlich bee­in­flussen.

Nicht tra­gende Wände dienen der Abgren­zung von Räu­men und haben keine tra­gende Funk­tion. Durch Klopfen an den Wän­den kön­nen Sie nicht­tra­gende Wände aus­find­ig machen. Die in der Regel, in Trock­en­bauweise errichteten nicht­tra­gen­den Wände, klin­gen hohl.

Vorgehen bei tragender Wand

Han­delt es sich bei der zu ent­fer­nen­den Wand, nicht um eine nicht­tra­gende Wand, son­dern um eine tra­gende Innen­wand, muss vor Beginn der Arbeit­en die Sta­tik gepfüft wer­den. In der Regel sind seitliche Stützen während der Bau­maß­nah­men an der betrof­fe­nen Wand ange­bracht. Die Stützen gewährleis­ten, dass die Last der Decke und der darüber­ste­hen­den Wand abge­fan­gen und auf die verbleibende Wand sich­er abgeleit­et wird. Der Trag­w­erk­s­plan­er errech­net die genaue Anzahl und Platzierung der Stützen. Außer­dem errech­net dieser die Aus­gestal­tung des später einzuset­zen­den Querträgers. Das sollte alleine aus Haftpflichts­grün­den kein Zimmermann:frau oder Maurer:in übernehmen. Der Maurer:in wird später für den Ein­satz des Trägers benötigt, denn dies ist eben­falls keine Auf­gabe für einen Laien.

Vorgehen bei nichttragender Wand

Beurteilt der Sta­tik­er die Wand als nicht­tra­gend, kön­nen Sie selb­st aktiv wer­den. Doch bevor es an den eigentlichen Abriss geht, soll­ten Sie die Baustelle mit Folien dicht abkleben. Dies ver­mei­det, dass der feine Staub sich aus­bre­it­en kann und sich in jed­er Ritze fest­set­zt. Weit­er soll­ten Sie bedenken, dass in den Wän­den Ver­sorgungsleitun­gen liegen kön­nen. Vor Abbruch muss der Bauherr:in sich­er­stellen, dass vorhan­dene Leitun­gen umgeleit­et wer­den. Es ist rat­sam, dass gegebe­nen­falls vorhan­dene Elek­trik und Wass­er- und Abwasser­leitun­gen durch Fach­per­son­al umgelegt wer­den.

Unter Beach­tung dessen, kön­nen die Umrisse des Wand­durch­bruches mit ein­er Wasser­waage und ein­er Richt­lat­te eingeze­ich­net wer­den. Anschließend bohren Sie an den Eck­en Löch­er durch die Wand, um die Umrisse auf die andere Seite zu über­tra­gen. Mit einem Trennschleifer kann die Wand ent­lang der Markierun­gen bei­d­seit­ig aufgeschnit­ten wer­den. Ein (Vorschlag)Hammer, Meißel sowie Brecheisen eignen sich, um die Mauer­steine inklu­sive Putz zu ent­fer­nen.

Nach­dem Sie die Mauer ent­fer­nt und den Bauschutt ent­fer­nt haben, kön­nen Sie mit den geplanten Fol­geauf­gaben fort­fahren.

  • Verfasst am 20. Januar 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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