Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz – baulich, anlagentechnisch, organisatorisch

Brand­schutz­nach­weise und Brand­schutzkonzepte stellen wichtige Eckpfeil­er für die Sicher­heit von Gebäu­den dar. Dabei stellen Brand­schutzbeauf­tragte die Ein­hal­tung der Vor­gaben und Vorschriften sich­er. Ein wichtiger Aspekt ist bei all dem der Zusam­men­hang zwis­chen dem abwehren­den und vor­beu­gen­den Brand­schutz. Wie lassen sich dem­nach wirk­sam Brände ver­hin­dern, bevor sie entste­hen?

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Für die Brand­ver­hü­tung ist Vor­beu­gung essen­ziell. Je bess­er die Präven­tiv­maß­nah­men funk­tion­ieren, umso weniger sind abwehrende Maß­nah­men nötig. Dabei beste­ht der vor­beu­gende Brand­schutz immer aus 3 Kern­bere­ichen:

  • baulich­er Brand­schutz
  • anla­gen­tech­nis­ch­er Brand­schutz
  • organ­isatorisch­er Brand­schutz

Baulicher Brandschutz

Brand­schutz ist ein umfassendes und kom­plex­es The­ma. Die Vor­beu­gung von Brän­den ste­ht deshalb beson­ders im Fokus. Üblicher­weise spielt der bauliche Brand­schutz dabei als Teil von Genehmi­gungsver­fahren eine wesentliche Rolle, in dem er alle bautech­nis­chen, mate­ri­al­tech­nis­chen, kon­struk­tiv­en, gestal­ter­ischen und funk­tion­s­planer­ischen Maß­nah­men umfasst, die

  • die Bran­daus­bre­itung (zeitweilig) reduziert und ver­hin­dert,
  • die Ret­tung von Men­sch und Tier ermöglicht,
  • die Arbeit der Feuer­wehr ermöglicht,
  • und den (wirtschaftlichen) Schaden am Gebäude und deren Ausstat­tung min­imiert.

Die Summe und das Zusam­men­spiel aller Maß­nah­men und Mit­tel, wie beispiel­sweise

  • die passende Auswahl an Baustof­fen und Bauteilen nach Brand- und Feuer­wider­stand­sklassen,
  • das Fes­tle­gen von Flucht- und Ret­tungswe­gen,
  • die bauliche Tren­nung,
  • die Ein­hal­tung von Gebäude­ab­stän­den etc.

wer­den zusam­men mit anlagetech­nis­chen und organ­isatorischen Brand­schutza­spek­ten in einem Brand­schutzkonzept bzw. einem bautech­nis­chen Brand­schutz­nach­weis sowohl visuell – in dem dabei inbe­grif­f­e­nen Brand­schutz­plan – als auch schriftlich doku­men­tiert.

Ein Brand­schutzkonzept ist zu über­prüfen und gegebe­nen­falls anzu­passen, wenn eine bauliche Verän­derung oder eine Nutzungsän­derung geplant ist. Diese Prü­fung beugt let­ztlich Brän­den vor. Denn die Änderun­gen verän­dern wom­öglich Ret­tungswege. Solch eine Änderung kann bei einem Brand wertvolle Zeit und damit unter Umstän­den auch Men­schen­leben kosten.

Bei Bestands­ge­bäu­den wird zunächst der Ist-Zus­tand mit einem Brand­schutzgutacht­en analysiert. Auf dessen Grund­lage kann dann ein Brand­schutzkonzept erstellt wer­den.

Baumaterial, das dem Feuer standhält

Nicht nur das fer­tige Gebäude muss entsprechen­den Schutzkonzepten genü­gen. Bere­its beim Haus­bau ist der Brand­schutz zu berück­sichti­gen. Dementsprechend müssen Häuser so gestal­tet und errichtet sein, dass die öffentliche Sicher­heit gewährleis­tet bleibt.

Baustoffe und Bauteile unter­liegen grund­sät­zlich ein­er gewis­sen Wider­stands­fähigkeit gegenüber Feuer. Nicht jedes Bauteil ver­formt sich unter dem Ein­fluss von Feuer und Hitze. Diese Resistenz wird im Voraus getestet. Sie entschei­det, wie leicht Bau­ma­te­r­i­al nach der Ver­ar­beitung in Gebäu­den in Brand gerät.

Weit­ere Mit­tel zum Schutz sind außer­dem Feuer­schutz­ab­schlüsse in Türen und Fen­stern. Bei einem Feuer in einem Raum tra­gen geschlossene Türen und Fen­ster beispiel­sweise zur langsameren Aus­bre­itung bei.

Brände verhüten mit einem Rettungswegkonzept

Die Ret­tungswege und Fluchtwege in einem Haus gel­ten als wesentlich für den Brand­schutz. Im Rah­men des präven­tiv­en Brand­schutzes müssen entsprechende Ret­tungswege existieren und als solche klar erkennbar sein. Sie dür­fen auch nicht zu lang sein. Für die Selb­stret­tung betrof­fen­er Per­so­n­en ist ein zügiges Ver­lassen der Bran­dre­gion uner­lässlich. Grund­sät­zlich erfüllen Trep­pen und Flure wichtige Schlüs­sel­funk­tio­nen im Brand­schutzkonzept. Zusät­zlich dazu muss ein zweit­er Ret­tungsweg als Option vorhan­den ist. Das ist vor allem für gemein­schaftlich genutzte Aufen­thalt­sräume nötig. Die Lan­des­bauord­nun­gen bes­tim­men daneben über die Länge der Ret­tungswege. Solche Vor­gaben und Infor­ma­tio­nen sind let­ztlich in den Brand­schutzkonzepten enthal­ten.

Anlagentechnische Brandschutz

Der vor­beu­gende Brand­schutz erfordert zusät­zlich den Ein­satz tech­nis­ch­er Anla­gen. Diese sollen Brände möglichst früh erken­nen und ide­al­er­weise bekämpfen und löschen. Solche Anla­gen sind regelmäßig zu kon­trol­lieren, um ihre Funk­tions­bere­itschaft sicherzustellen. Dabei sind geset­zliche Fris­ten einzuhal­ten. Nor­maler­weise küm­mern sich Brand­schutzbeauf­tragte und soge­nan­nte Sprin­kler­warte um die Über­prü­fung.

Die tech­nis­chen Anla­gen zum Erken­nen von Brän­den lassen sich im All­ge­meinen mith­il­fe ein­er Brand­fall­ma­trix ein­stellen, um im Ern­st­fall ganz oder teil­weise automa­tisch auszulösen. Welche Anla­gen sind Teil des vor­beu­gen­den Brand­schutzes?

Der vor­beu­gende anla­gen­tech­nis­che Brand­schutz set­zt let­zten Endes auf die fol­gen­den Sys­teme, um wirk­sam vor Rauch und Feuer zu war­nen und zu schützen:

  • Rauch­melder
  • Feuer­lösch­er
  • Wand­hy­dran­ten
  • Lüf­tungsan­la­gen, Leitungsan­la­gen, Blitzschutzan­la­gen
  • Löschsys­teme (zum Beispiel Sprin­kler­an­la­gen)
  • Brand­früherken­nungssys­teme

Organisatorischer Brandschutz

Der organ­isatorische Brand­schutz wid­met sich zu guter Let­zt den konkreten Ver­hal­tensweisen von Per­so­n­en. Ins­beson­dere in Betrieben ist diese Art des vor­beu­gen­den Brand­schutzes durch spezielle Fort­bil­dun­gen sowie Aus­bil­dun­gen vorge­se­hen. Was heißt das?

Der organ­isatorische Brand­schutz trägt maßge­blich zur Ver­hü­tung von Brän­den bei. Zudem unter­stützt er wirk­sam die Bekämp­fung von akuten Brand­si­t­u­a­tio­nen. Mitar­beit­er in Betrieben wer­den geschult, welche Ver­hal­tens­maß­nah­men angemessen sind, um Brände zu ver­hüten. Zugle­ich ler­nen sie, wie sie sich im Brand­fall ide­al­er­weise ver­hal­ten sollen. Daneben klären solche jährlich stat­tfind­en­den Schu­lun­gen über die Brand­schut­zord­nungen und die Fluchtwege auf.

Zusät­zlich erhal­ten Räu­mungs- und Brand­schutzhelfer eine Aus­bil­dung. Da sie im Ern­st­fall eine spezielle Funk­tion erfüllen, wer­den sie von dem jew­eili­gen Brand­schutzbeauf­tragten aus­ge­bildet. Dabei ler­nen sie beispiel­sweise das frühzeit­ige Erken­nen von Brän­den. Die the­o­retisch und prak­tisch aus­gerichtete Aus­bil­dung ver­mit­telt zudem das Wis­sen darüber, wie Brände ver­such­sweise gelöscht wer­den kön­nen. Die Ken­nt­nisse über Feuer­lösch­er und ähn­liche Geräte gehören mit­samt ihrer Anwen­dung außer­dem dazu.

Fazit: Vorbeugender Brandschutz im Detail

Um Brände in Gebäu­den effek­tiv zu ver­hin­dern, sind mehrere Maß­nah­men entschei­dend. Als vor­beu­gen­der Brand­schutz sehen die ver­schiede­nen Geset­ze und Vorschriften daher 3 Bere­iche vor: den organ­isatorischen, baulichen und anla­gen­tech­nis­chen Brand­schutz.

In allen 3 Fällen erhal­ten Gebäude ein umfassendes Konzept, sodass der Aus­bruch eines Feuers erschw­ert wird. Dazu tra­gen vor allem die Baustoffe, Ret­tungswege, Löschsys­teme, Mitar­beit­er oder Bewohn­er und das Wis­sen über den Gebäudezu­s­tand bei.

  • Verfasst am 7. September 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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