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Geht der Trend zur Wohnküche?

Die Küche und den Wohn­raum ver­schmelzen lassen – das ist der Wun­sch viel­er Woh­nungs- und Hauseigentümer:innen. Keine Frage, die offene Wohnküche liegt im Trend. Doch wie lässt sich der großzügige mod­erne Stil, mit der oft klein­teili­gen Raum­struk­tur von Bestands­baut­en vere­inen? Oft ist der Wand­durch­bruch die einzige Lösung. Eine Prü­fung durch die Statiker:in ist in diesem Fall zu empfehlen.

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Die Wohnküche – Elegant, großzügig und sehr beliebt

Was früher eher ver­steckt wurde, hat sich spätestens seit den 2000ern zum Sta­tussym­bol gewan­delt. Gemeint ist die Küche. Aktuelle Grun­drisse sehen fast immer eine aus­ladende Küchen­zeile mit Kochin­sel vor, die organ­isch in den Ess- und Wohn­bere­ich überge­ht. Auch Eigentümer:innen älter­er Immo­bilien möcht­en diesem Trend fol­gen. Das Prob­lem dabei ist häu­fig der Stan­dort der Küche, welch­er meist durch Ver- und Entsorgungsleitun­gen vorgegeben ist. Zudem sehen die alten Grun­drisse fast immer einen klein­räu­mi­gen Kochbere­ich vor. Die einzige Chance auf mehr Freiraum, beste­ht im Wand­durch­bruch. Dabei sind zwei Fälle zu unter­schei­den: Der Durch­bruch ein­er tra­gen­den und ein­er nicht tra­gen­den Wand.

Die offene Küche – ein Trend mit vielen Vorteilen

Ein Wand­durch­bruch im Ein­fam­i­lien­haus (EFH) oder in der Woh­nung ist mit eini­gen Bauar­beit­en und Kosten ver­bun­den. Im Fall ein­er Wohnküche lohnt sich der Aufwand jedoch aus vie­len Grün­den. Eine offene Küche …

  • …schafft mehr Raum für das gesel­lige Zusam­men­leben
  • …wirkt mod­ern und bringt Licht in den Wohn­raum
  • …kommt mit ihren hochw­er­ti­gen Mate­ri­alien viel bess­er zur Gel­tung
  • …ver­wan­delt Verkehrs- und Wand­fläche in Wohn­raum

Wanddurchbruch bei nicht tragenden Wänden

Im Fall ein­er nicht tra­gen­den Wand ist der Durch­bruch in aller Regel deut­lich gün­stiger und weniger aufwendig als bei einem tra­gen­den Bauteil. Wer die Wahl zwis­chen zwei Wän­den hat, sollte daher diejenige präferieren, die sich leichter demon­tieren lässt. In diesem Fall reicht eine Bescheini­gung der Statiker:in aus, dass es sich um eine nicht tra­gende Wand han­delt. Den eigentlichen Durch­bruch übern­immt dann ein Fachunternehmen. Wer einen großen Umbau plant, hat die Möglichkeit, eine Bauingenieur:in oder eine Architekt:in mit der Bauleitung zu betrauen. Soll der Aus­bau der Wohnküche hinge­gen beson­ders gün­stig ablaufen, ist bei aus­re­ichen­der Sachken­nt­nis, auch ein Durch­bruch in Eigen­regie möglich.

Wanddurchbruch bei tragenden Wänden

Liegt zwis­chen Küche und Wohn­bere­ich eine tra­gende Wand, ist eine Verbindung trotz­dem möglich. In diesem Fall ist die Statiker:in jedoch umfan­gre­ich­er gefordert. Die anfal­l­en­den Las­ten sind zu berech­nen und ein Träger passend zu dimen­sion­ieren. Gegebe­nen­falls wer­den dazu weit­ere sta­tis­che Berech­nun­gen nötig. Der eigentliche Durch­bruch sollte dann in jedem Fall durch einen Fach­be­trieb erfol­gen, der die Bau­vor­gaben aus der Sta­tik umset­zt. Da die Kosten für den Durch­bruch ein­er tra­gen­den Wand im All­ge­meinen höher liegen, wird die Bauingenieur:in die beste­hen­den Möglichkeit­en im Vor­feld mit der Bauherrschaft erörtern. Eine erfahrene Statiker:in ist hier in der Lage, durch geschick­te Pla­nung, Geld einzus­paren.

Spezialfall Altbau

Alt­baut­en sind in viel­er­lei Hin­sicht kom­pliziert, was Eigentümer:innen oft von einem Umbau abschreckt. Zugle­ich wirkt ger­ade bei hohen Deck­en und alter Bausub­stanz eine offene Küche beson­ders ele­gant und großzügig. Ein entschei­den­des Prob­lem in diesem Bere­ich ist die Ungewis­sheit über die Sta­tik. Alte Unter­la­gen sind oft­mals unvoll­ständig und durch Set­zun­gen ergeben sich neue sta­tis­che Voraus­set­zun­gen. Wer einen Wand­durch­bruch im Alt­bau plant, sollte daher unbe­d­ingt eine Statiker:in kon­sul­tieren.

Welche Arten von Wanddurchbruch für die Wohnküche gibt es?

Wer eine nicht tra­gende Wand ent­fer­nen will, muss in der Regel keine weit­eren Über­legun­gen anstellen. Wer möchte, kann die Mauer auf voller Länge ent­fer­nen lassen. So entste­ht aus zwei Zim­mern ein großer Raum, der einen Wohn­bere­ich und eine offene Küche bein­hal­tet.

Muss jedoch ein Träger einge­zo­gen wer­den, der später als Teil des Trag­w­erks fungiert, ist es empfehlenswert, sich die ver­schiede­nen Arten von Wand­durch­brüchen vor Augen zu führen. Die großzügig­ste, aber auch teuer­ste Lösung ist es, den Träger über die gesamte Länge zu span­nen. Vielle­icht bietet es sich daher an, die Wand nur zum Teil zu ent­fer­nen. So ist es beispiel­sweise möglich, Geschirrspüler, Spüle und Co. hin­ter der Rest­wand zu ver­ber­gen, während die Küchenin­sel sowohl vom Wohn­bere­ich als auch der Küche zugänglich ist. Auf diesem Weg lassen sich die Kosten für den Wand­durch­bruch erhe­blich senken. Eine Architekt:in oder Bauingenieur:in hil­ft gerne bei der indi­vidu­ellen Aus­gestal­tung.

Wenn Sie ohne­hin eine Statiker:in beauf­tra­gen, soll­ten Sie gegebe­nen­falls einen kleinen Mauer­durch­bruch nach außen für die Entlüf­tung der Küche berech­nen lassen. Ein leis­tungsstark­er Abzug ver­hin­dert, dass sich Gerüche von der offe­nen Küche in den Wohn­raum aus­bre­it­en.

Ist der Wanddurchbruch im Mehrfamilienhaus zur Gestaltung meiner offenen Wohnküche erlaubt?

Das ist meine Woh­nung, also kann ich mit den Wän­den machen, was ich will. Dieser Mei­n­ung sind viele Wohnungseigentümer:innen, doch nicht immer liegen sie damit richtig. Plant eine Eigentümer:in den Durch­bruch ein­er tra­gen­den Wand in einem Mehrfam­i­lien­haus mit mehreren Eigen­tümer­parteien, ist ein zus­tim­mender Beschluss der Eigen­tümerver­samm­lung nötig. Oft­mals entste­hen in diesem Zusam­men­hang Diskus­sio­nen, ob und inwieweit die Maß­nahme die Sta­tik der gesamten Immo­bilie beein­trächtigt. Da sich die anderen Eigen­tümer­parteien um ihr Eigen­heim sor­gen, fällt der Beschluss oft­mals neg­a­tiv aus.

Um in der Eigen­tümerver­samm­lung fundiert und überzeu­gend argu­men­tieren zu kön­nen, ist ein sta­tis­ch­er Nach­weis eine große Unter­stützung. Sie kön­nen damit im Detail zeigen, dass sich die von Ihnen geplante Maß­nahme nicht neg­a­tiv auf die Stand­sicher­heit auswirkt. Die Kosten für den Stand­sicher­heit­snach­weis liegen dabei erhe­blich unter den Aus­gaben, die ein Rechtsstre­it nach sich ziehen würde.

  • Verfasst am 12. August 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Im Zuge des Umbaus eines EFH war eine Grun­dris­sän­derung im EG geplant. Nach laien­hafter Betra­ch­tung der Sta­tik sollte dafür eine mut­maßlich nicht-tra­gende Wand weichen, den­noch haben wir zur Sicher­heit bei Esta­ti­ka ange­fragt, ob hier eine Sta­tik­berech­nung und ggf. der Einzug eines Trägers erforder­lich wäre. Wir wur­den zeit­nah von einem mehr…
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    Die Fragestel­lung zu einem häu­fi­gen baus­ta­tis­chen Prob­lem (Abbruch ein­er Innen­wand in einem alten Ein­fam­i­lien­haus) wurde sehr schnell, kom­pe­tent und gün­stig bear­beit­et, so dass es nun zügig mit der Mod­ernisierung weit­erge­hen kann. Dabei wur­den zahlre­iche Fotos von der Baustelle sowie ein Orig­i­nal-Bau­plan über­mit­telt. Anschließend fol­gte noch mehr…

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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