Umbauen ohne Baugenehmigung – ist das erlaubt?
Der Ausbau, bzw. damit einhergehende Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses, einer Doppelhaushälfte, eines Ferienhauses, aber auch einer Eigentumswohnung kann eine Zustimmung der Baugenehmigungsbehörde (Baugenehmigung) erfordern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. In den länderspezifischen Bauordnungen werden auch genehmigungsfreie Bauvorhaben (zum Beispiel § 62 BauO NRW) genannt. Wir möchten deshalb auf einige, von angehenden Bauherren häufig gestellte Fragen im Umgang mit einem Umbau ohne Baugenehmigung eingehen.
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Warum gibt es genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Umbaumaßnahmen?
Beim vergangenen Bau eines Gebäudes wurde ein Bauantrag eingereicht und Bauherren haben daraufhin eine Baugenehmigung erhalten. Eine Veränderung des Gebäudes kann dazu führen, dass die Bebauung nicht mehr mit dem ursprünglich genehmigten Zustand übereinstimmt. Die Abweichung kann im Interesse der Öffentlichkeit theoretisch dazu führen, dass das Stadtbild verändert wird, Nachbarn gestört oder die Natur von Ihren Umbaumaßnahmen stark benachteiligt werden. Außerdem hat die öffentliche Hand ein Interesse daran, dass Ihnen und Ihren Mitmenschen infolge eines geplanten Umbaus nichts passiert. Bei vielen Maßnahmen erfolgt dann eine Prüfung durch die Behörden. Um eine Grenze zu ziehen werden einige, eher kleinere Maßnahmen als genehmigungsfrei angesehen.
Was ist dann eine Genehmigungsfreistellung?
Eine Genehmigungsfreistellung (auch Freistellungsverfahren genannt) ist nur in einigen Bundesländern bekannt um den Baugenehmigungsprozess zu verschlanken. Die Genehmigungsfreistellung wird beispielsweise in NRW eingesetzt, wenn es sich um ein kleines Wohngebäude innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans handelt und das Wohnhaus nicht den Festsetzungen widerspricht. Trotzdem ist für die Genehmigungsfreistellung ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur beim Antrag notwendig. Für Bauherren soll sich im Gegensatz zu einer normalen Baugenehmigung eine geringere Bearbeitungsdauer ergeben. Genehmigungsfreistellung heißt also nicht, dass kein Bauantrag gestellt werden muss.
Wann benötige ich dann einen Architekten oder Bauingenieur?
Egal ob Baugenehmigung, einfache Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung, oder Bauanzeigeverfahren — In allen Fällen benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur (mit Ausnahmen in einzelnen Bundesländern). Der behördliche Ablauf selbst ist unterschiedlich. Davon abgrenzend gibt es auch genehmigungsfreie Bauvorhaben, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen (zum Beispiel bei kleineren Umbaumaßnahmen im Haus).
Wann sollte ich einen Statiker fragen?
Für eine Baugenehmigung sind Bauvorlagen und bautechnische Nachweise einzureichen. Daher benötigen Sie bei Genehmigungsverfahren auch einen Statiker. Auch bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen kann ein Statiker sinnvoll sein. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie die Tragstruktur Ihres Gebäudes verändern, oder zusätzliche, schwere Lasten befestigen oder aufstellen möchten. Der statische Nachweis gibt Ihnen die nötige Sicherheit und einen Ansprechpartner im Schadensfall (Haftungsrisiko). Weiterhin werden statische Berechnungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigugnen häufig von anderen Teileigentümern verlangt, sofern Sie Veränderungen am Wohneigentum (zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern) vornehmen. Fangen Sie also besser nicht an die Balkenlage im Dachgeschoss ohne Rücksprache mit einem Statiker (zum Teil auch Zimmermannsmeister) zurückzubauen, auch wenn keine Genehmigungspflicht vorliegt.
Wann benötige ich lt. Vorgaben keinen Architekten oder Bauingenieur?
Diese Frage ist länderspezifisch zu beantworten. In NRW können folgende Beispiele für Umbaumaßnahmen bei kleineren Wohngebäuden genannt werden:
- Balkonüberdachungen (bis 30 m²), undlt;/liundgt;
- Solaranlagen an Dach- und Außenwandflächen (mit Ausnahmen!) undlt;/liundgt;
- Abriss und Neubau nichttragender Wände undlt;/liundgt;
- kleinere Änderungen an tragenden Bauteilen undlt;/liundgt;
- Austausch von Fenster und Türen (örtliche Bauvorschriften beachten) undlt;/liundgt;
- Veränderungen an der Fassade (örtliche Bauvorschriften beachten) undlt;/liundgt;
- Dachsanierungen (örtliche Bauvorschriften beachten) undlt;/liundgt;
- Veränderung der Balkonverkleidungen undlt;/liundgt;
- Garagen und überdachte Stellplätze (bis 30 m², mittlere Wandhöhe bis 3,0 m, außer im Außenbereich) undlt;/liundgt;
- Terrassenüberdachungen (bis 30 m² und 4,50m tief) undlt;/liundgt;
- Swimming-Pools (bis 100 m² Beckengröße) undlt;/liundgt;
- Wintergärten (bis 30 m² BGF; Mindestabstand zum Nachbar 3,0 m) undlt;/liundgt;
Fazit: Umbau ohne Baugenehmigung: Es kommt auf die Maße an!
Wenn Sie nach den ganzen Hinweisen, die bereits stark zusammengefasst worden sind, immer noch Fragen haben zum Thema Bauen ohne Baugenehmigung, empfehlen wir Ihnen zu einem Fachexperten zu gehen. Es gibt Menschen, die den Umgang mit dem Genehmigungsrecht gelernt haben und Erfahrung in Beratung und Planung mitbringen. Dazu gehören Architektur- und Ingenieurbüros, oder Generalplaner.
Verfasst am 12. Dezember 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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