Standsicherheit berechnen
Die Behörden in Deutschland verlangen für Bauwerke ab bestimmten Größen Nachweise über die Standsicherheit. Durch statische Methoden und technischen Mechanik ermittelt ein Statiker einen rechnerischen Nachweis über die Stabilität des Bauwerkes. Zur Erteilung der Baugenehmigung durch die Baubehörde ist es unabdingbar, die Standsicherheit – also die Statik – zu berechnen.
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Standsicherheit berechnen: Warum?
Der Standsicherheitsnachweis liefert Aussagen über die Grenzen der Tragfähigkeit, der maximalen Belastbarkeit und damit auch der Gebrauchstauglichkeit. Eine Berechnung unter Beachtung von Versagensgrenzen und Faktoren der Sicherheit bezieht meist folgende Ereignisse mit ein:
- Gleiten
- Abheben
- Abrutschen
- Umkippen
- Ausbeulen
Der Nachweis bezieht sich immer auf die Lebensdauer eines Bauwerkes und hat unterschiedliche Faktoren mit einzubeziehen. Beispielsweise Belastungen durch das Eigengewicht, durch Wind, Schnee und dem Verkehr.
Wer darf den Nachweis erstellen?
Abhängig von Größe, Art und der Schwierigkeit des Bauvorhabens erstellen Statiker, ausgebildete Ingenieure (Baustatik) oder geprüfte Bautechniker den Nachweis zur Standsicherheit. Das Honorar richtet sich nach § 51 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), der das “Leistungsbild Tragwerksplanung” zum Thema hat.
Welche Normen regeln Standsicherheitsnachweise?
Da sich Bauwerkestark unterscheiden, ist eine dementsprechende Aufteilung in diverseNormen erforderlich. Ein Auszug aus den aktuell geltenden DIN-Normen:
- Stahlbeton-Bauwerke: DIN EN 1992
- Stahlbau: DIN EN 1993
- Holzbauwerke: DIN EN 1995
- Mauerwerk: DIN EN 1996
- Stützbauwerke (Böschungen, Hänge, Geländebruch): DIN EN 1997
- Staubauwerke: DIN 19700
- Glas (Standsicherheit- und Gebrauchstauglichkeit): DIN 18008
Welches Verfahren dient als Berechnungsgrundlage?
Die Berechnung der Standsicherheit liefert als Ergebnis eine Verhältniszahl, die als Sicherheitsfaktor bezeichnet wird. Grundsätzlich geht es dabei um die Gegenüberstellung der möglicherweise auftretenden Belastungen zu den vorherrschenden Widerständen. Ein Bauwerk ist dann richtig bemessen, wenn die innere und äußere Standsicherheit im erforderlichen Ausmaß gegeben ist. Es werden dabei die Zustände der Bewegung und Verformung betrachtet. Einmal ohne einwirkende Kräfte (Kinematik) und dann als Folge von Kräften, die einwirken (Dynamik).
Bei Gebäuden werden die Tragwerkskonstruktionen (Bodenplatte, tragende Wände, Decken, Träger, Dachstuhl) in die Berechnung einbezogen. Damit ergeben sich die Maße für Dicken und Querschnitte der einzelnen Konstruktions-Elemente. Diese Berechnungen sind dann Teil der Bauunterlagen, die mit den Genehmigungsplänen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind.
Die Berechnungen sind klarerweise abhängig von der Art und Größe des Bauwerks, von den geplanten Materialien. Es sind immer unterschiedliche Fälle von Belastungen in die Annahmen einzubeziehen, da sich dadurch unterschiedliche Sicherheits-Faktoren ergeben können. Beispielsweise ist die Schneelast auf einem Gebäude von der Art des Schnees und des daraus resultierenden Schneegewichts abhängig.
Neben den berechneten Sicherheitsfaktoren ist die Gebrauchstauglichkeit eine wichtige Kennzahl. Bestimmte Bauteile können sich unter Last verformen (Decken, die durchhängen) oder andere Schäden nehmen (Risse im Beton). Solange diese keine negative Auswirkung auf die Standsicherheit haben, geht es nur darum, dass die Optik nicht gestört oder ein weiterer Ausbau erschwert ist.
Eine Berechnung der Standsicherheit orientiert sich an folgenden Abläufen:
- Tragwerk in möglichst einfache Bestandteile (Elemente) zerlegen und ein Modell bilden. Tragwerke werden dabei nach Stab‑, Flächen- und 3D Tragwerken unterschieden. Ein statisch unbestimmtes Tragwerk liegt dann vor, wenn zur Berechnung Verformungen anzunehmen sind.
- Kräfte (Lasten), die auf das Bauwerk einwirken können. Eine Kraft in diesem Sinne, ist die Ursache für die Bewegungs- und Formänderung eines Körpers. Sie wird bestimmt von Größe, Angriffspunkt und der Richtung, in der sie wirkt. Im Bauwesen werden Kräfte auch als Lasten bezeichnet:
- Ständige Last (Eigengewicht)
- Verkehrs‑, Nutzlast
- Gesamtlast
- Lasten können als Einzel‑, Linien- oder Flächenlast, gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt einwirken
- Die Lastabtragung bestimmt die Hierarchie der Tragwerkselemente, wenn zum Beispiel die Last eines Daches in ein anderes Tragwerkselement (Decke, Stützpfeiler) fließt.
Fazit: Berechnung der Standsicherheit
Zusammengefasst fußtdie Berechnung auf einer Menge von Variablen, die aus dem Blickwinkelder Statik und Festigkeitslehre zu betrachten sind. DurchModellbildung fließen unterschiedliche Annahmen (beispielsweise Wind, Schnee,Wasser) in die Berechnung ein. Der Sicherheitsfaktor, als Ergebnisder Berechnung, gibt Auskunft über den Grenzwert zwischen Sicherheitund Versagen.
Für die bauausführenden Organe ist der Nachweis über die Standsicherheit Grundlage für die Konstruktionsplanung, Materialauswahl- und Materialbeschaffenheit. Statiker, als Experten für die Berechnung der Standsicherheit, wissen Bescheid über das zentrale Kräftesystem und begründen mit den mathematischen Lehrsätzen der Kräfte, die Schlüssigkeit ihrer Berechnungen.
Verfasst am 20. September 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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