Schallschutzausweis

Schallschutzausweis

Bei einem Haus­bau spielt nicht nur die grundle­gende Tragfähigkeit des Gebäudes eine Rolle für das Wohn­er­leb­nis. Stattdessen ist der Schallschutz­nach­weis eben­so wertvoll. Daneben gibt es außer­dem den Schallschutzausweis. Worin unter­schei­den sich die bei­den Doku­mente? Dieser Artikel erk­lärt, was der Ausweis zum Schallschutz ist und welchen Zweck er erfüllt. Nicht zulet­zt erfahren Sie den Unter­schied zum Schallschutz­nach­weis.

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Der Ausweis für Schallschutz – deshalb ist er beim Hausbau wichtig!

Was ist der Unter­schied zwis­chen einem Schallschutzausweis und einem Schallschutz­nach­weis DIN 4109? Dazu ist es nötig, zu wis­sen, was bei­de Doku­mente aus­sagen. Der Schallschutz­nach­weis nach DIN 4109 stellt im Kern ein wis­senschaftlich­es Gutacht­en dar. In diesem Gutacht­en zum Schallschutz ist gewährleis­tet, dass das Bau­vorhaben die Vorschriften ein­hält. Denn für den Lärm existieren spezielle Gren­zw­erte, sodass kein Haus­be­wohn­er ein­er Lärm­beläs­ti­gung aus­ge­set­zt wird. Im Schallschutz­nach­weis wird zudem zwis­chen dem Luftschall und Trittschall unter­schieden.

DIN 4109 – Was beinhaltet der Schallschutznachweis?

Arbeits­be­din­gun­gen sowie die Ruhe während der Nacht und Freizeit sind wichtige Fak­toren für den Schallschutz. Damit kein Men­sch unnötig in sein­er Ruhezeit gestört wird, ist der Schutz vor Lärm bei der Bau­pla­nung zu berück­sichti­gen. In einem Schallschutz­nach­weis, der sich an die DIN 4109 hält, kom­men deshalb 3 Bestandteile zum Tra­gen.

Darin find­en sich die gestell­ten Anforderun­gen an den Lärm­schutz. Zugle­ich gehören die Kon­struk­tions­de­tails in den Schallschutz­nach­weis. Diese informieren über die baulichen Maß­nah­men bezo­gen auf den Schallschutz. Ins­beson­dere die Heizungsan­la­gen, Per­so­n­e­naufzüge und Wasserin­stal­la­tio­nen gehören in diese schall­tech­nisch rel­e­vante Beschrei­bung.

Zulet­zt enthält der Schallschutz­nach­weis den rech­ner­ischen Nach­weis. Diese Berech­nun­gen sind vor allem rel­e­vant, um zu beweisen, dass die ver­wen­de­ten Bau­maß­nah­men den Schutz vor Schall gewährleis­ten.

Was ist ein Schallschutzausweis?

Im Gegen­satz zum Nach­weis zum Schallschutz ist der Ausweis kein verpflich­t­en­des Gutacht­en. Der Schallschutzausweis stammt ursprünglich von der deutschen Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA). Dieser Vere­in schult und lis­tet Inge­nieur­büros hin­sichtlich des Schallschutzes. Dadurch ist es den Inge­nieuren möglich, den Schallschutzausweis über­haupt auszustellen.

Ein Schallschutzausweis ist nor­maler­weise keine Pflicht. Inge­nieure oder Sta­tik­er müssen dem­nach keinen Ausweis erstellen. Allerd­ings gibt es auch in diesem Bere­ich Aus­nah­men. Da ein Schallschutzausweis für gewöhn­lich mit einem Schallschutz­nach­weis gemein­sam aus­gestellt wird, ist er oft für die Zer­ti­fizierung von Gebäu­den erforder­lich.

Welche Informationen enthält der Schallschutzausweis?

Der Ausweis zum Schallschutz ähnelt dem Energieausweis. Dieser ist den meis­ten Men­schen bere­its bekan­nt, da er eine unkom­plizierte Ver­gle­ichs­ba­sis für den Ver­brauch­er bietet. Das­selbe gilt im Prinzip auch für den Schallschutzausweis. Dieser ermöglicht ein “Rat­ing” zum Schall in und um ein Gebäude. Diese Ein­stu­fung ver­läuft von F (rot) bis A* (grün). Je rot­er eine Ein­stu­fung zum Schallschutz ist, umso schlechter ist es um die Ruhe bestellt.

Die Bew­er­tung ist dabei run­dum im Sinne des Ver­brauch­ers. Die Bew­er­tung des Schallschutzes ist auf­grund der schlicht­en Skala leicht ver­ständlich. Dadurch ist es für den Verbraucher/Mieter/Käufer viel ein­fach­er, ver­schiedene Woh­nun­gen oder Häuser im Bere­ich Schallschutz miteinan­der zu ver­gle­ichen.

Das Beson­dere an dem Schallschutzausweis stellt der Inhalt dar. Welche Infor­ma­tio­nen wer­den für die Ein­stu­fung berück­sichtigt? Für die Bew­er­tung des Schallschutzes spie­len vor allem die Schalldämmw­erte der einzel­nen Bauteile eine Rolle. Daneben berück­sichti­gen Inge­nieure für den Ausweis die Gestal­tung des Grun­driss­es und die all­ge­meine Umge­bung des Haus­es für den Außen­lärm.

Was zählt als Außen­lärm, fra­gen Sie sich jet­zt vielle­icht. Generell gilt jede Lär­mquelle, die von außen an das Haus dringt, als Quelle für Außen­lärm. Das bein­hal­tet beispiel­sweise den Straßen­lärm, den Autos und andere Verkehrsteil­nehmer verur­sachen. Vor­beifahrende Züge oder Not­fall­sire­nen gehören eben­falls zum Außen­lärm und nehmen Ein­fluss auf den Schallschutzausweis.

Fazit: Schallschutzausweis vs. Schallschutznachweis

Im Gegen­satz zum Schallschutz­nach­weis gemäß DIN 4109 ist der Schallschutzausweis kein verpflich­t­en­des Gutacht­en. Vielmehr stellen Inge­nieur­büros die bei­den Doku­mente oft gemein­sam aus. Ins­beson­dere für die Gebäudez­er­ti­fizierung kann der Schallschutzausweis wichtig sein.

Während im Schallschutz­nach­weis die einzel­nen Details zum Schutz vor Lärm dargelegt wer­den, kommt im Schallschutzausweis ein Bew­er­tungssys­tem zum Ein­satz. Speziell der Ver­brauch­er prof­i­tiert vom Ausweis zum Schallschutz.

Die Ein­stu­fung zum Schallschutz reicht von F (schlechter Schutz) bis A* (sehr guter Schutz). Damit ähnelt der Schallschutzausweis eher dem bere­its bekan­nten Energieausweis. Damit ver­fügt der Ver­brauch­er über ein leicht ver­ständlich­es und sofort ersichtlich­es Mit­tel, um den Schallschutz eines Gebäudes auch als Laie zügig beurteilen und ver­gle­ichen zu kön­nen.

  • Verfasst am 6. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich hin mit der Arbeit von Esta­ti­ka sehr zufrieden (Lärmschutzgutachten).Die Kom­mu­nika­tion per Mail, Tele­fon sowie What­sApp war immer fre­undlich und Zielo­ri­en­tiert. Auch vom Preis unschlag­bar da andere, im Ver­gle­ich, dass dop­pelte bis dreifache für die gle­iche Dien­stleis­tung ver­lan­gen.

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