Prüfingenieure in den Bundesländern

Prüfingenieure und ‑ingenieurinnen: Unterschiede in den Bundesländern

Jedes Bau­vor­ha­ben benö­tigt eine Viel­zahl an Exper­ten, um auf siche­rem Fun­da­ment zu ste­hen. Neben dem bereits all­seits bekann­ten Archi­tek­ten und Sta­ti­ker kommt außer­dem oft Prüf­in­ge­nieu­re (auch Prüf­sta­ti­ker genannt) zum Ein­satz. Wel­che Auf­ga­be erfüllt der Prüf­in­ge­nieur für Bau­sta­tik? Wer benö­tigt die­sen über­haupt? Ist die­ser Prüf­in­ge­nieur für Bau­tech­nik ver­pflich­tend vor­ge­schrie­ben? Wie sehen die Rege­lun­gen der Bun­des­län­der aus? Hier erfah­ren Sie alles Wis­sens­wer­te über die Unter­schie­de inner­halb Deutschlands. 

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Prüfstatiker beauftragen: Wann brauche ich ihn?

Der Archi­tekt ent­wirft das Eigen­heim. Sei­ne Skiz­zen sind die Grund­la­ge, mit der ein Sta­ti­ker die Trag­fä­hig­keit und Stand­si­cher­heit des Gebäu­des berech­net. Dabei ist die Sorg­falt bei den sta­ti­schen Berech­nun­gen und höchs­te Prä­zi­si­on gefor­dert. Ein Feh­ler in der Trag­werks­pla­nung kann dem Eigen­tü­mer des Hau­ses teu­er zu ste­hen bekom­men. Unge­nau­ig­kei­ten in der Sta­tik zie­hen mit­un­ter den Ein­sturz gan­zer Häu­ser nach sich. Damit die­se Risi­ken deut­lich gerin­ger aus­fal­len, ist ein Prüf­sta­ti­ker hilfreich. 

Der Prüf­sta­ti­ker über­prüft dem­entspre­chend die bereits erstell­te Sta­tik. Gene­rell gilt inner­halb Deutsch­lands das soge­nann­te Vier-Augen-Prin­zip. Schon die Rede­wen­dung besagt, dass 4 Augen mehr sehen als zwei. Damit ist klar, wes­halb Prüf­in­ge­nieu­re zura­te­ge­zo­gen wer­den: Sie stel­len sicher, dass dem Trag­werks­pla­ner kein Feh­ler unter­lau­fen ist. Ist des­halb immer ein Prüf­in­ge­nieur für Bau­sta­tik not­wen­dig? Die Vor­schrif­ten und Geset­ze zum Bau­recht unter­schei­den sich in ein­zel­nen Aspek­ten in den Bundesländern.

Unterschiede in den Bundesländern: Wer benötigt Prüfingenieure? 

Prüf­in­ge­nieu­re für Bau­sta­tik spie­len vor allem für die Sicher­heit eine Rol­le. Sie sind im Namen des Staa­tes tätig und somit unab­hän­gig aktiv. Manch ein Prüf­sta­ti­ker wid­met sich außer­dem nicht nur der gene­rel­len Prü­fung der sta­ti­schen Berech­nun­gen der Boden­plat­te oder all­ge­mei­nen Stand­si­cher­heit. Sie über­neh­men auch die Über­prü­fung der Trag­fä­hig­keit von Decken und Böden. In den Bun­des­län­dern herr­schen aller­dings unter­schied­li­che Vor­ga­ben zur Pflicht vor. Nor­ma­ler­wei­se sind Prüf­in­ge­nieu­re in den fol­gen­den Län­dern Pflicht: 

Aber wer ist dafür zustän­dig, den Prüf­sta­ti­ker zu beauf­tra­gen? Selbst in den Bun­des­län­dern, in denen kei­ne Ver­pflich­tung besteht, sind Prüf­in­ge­nieu­re für die Bau­sta­tik empfehlenswert.

Prüfstatiker aussuchen: Wer beauftragt den Prüfingenieur?

Der Prüf­sta­ti­ker han­delt zwar unab­hän­gig vom Sta­ti­ker und im Namen der Sicher­heit von Gebäu­den in Deutsch­land. Jedoch beauf­tragt der Staat kei­nes­wegs immer den Prüf­in­ge­nieur. Für jedes Bau­vor­ha­ben ist das Bau­amt der ers­te Ansprech­part­ner, um Anträ­ge zu stel­len und Geneh­mi­gun­gen zu erhal­ten. Wer einen Trag­werks­pla­ner zur Prü­fung der sta­ti­schen Berech­nun­gen beauf­tragt, hängt über­wie­gend von der Kom­ple­xi­tät des Bau­vor­ha­bens zusammen. 

Klei­ne­re bau­li­che Ver­än­de­run­gen an einem bereits bestehen­den Gebäu­de benö­ti­gen im Regel­fall kei­ne zusätz­li­che unab­hän­gi­ge Prü­fung. Aller­dings ist der Bau­herr für die Beauf­tra­gung zustän­dig, wenn es sich um ein ver­ein­fach­tes Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren han­delt. Die gewöhn­li­chen Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zie­hen nor­ma­ler­wei­se einen Prüf­sta­ti­ker nach sich, den das Bau­amt beauf­tragt. In einem sol­chen Fall erhal­ten Bau­her­ren ledig­lich die Rech­nung für die Über­prü­fung der Sta­tik zugestellt.

WER den Prüf­sta­ti­ker beauf­tragt, defi­niert auch WER haftet.

Fazit: Prüfingenieure beauftragen – Bauherr vs. Bauamt

Der Prüf­in­ge­nieur für Bau­sta­tik ist ein immens wich­ti­ger Fak­tor für jedes Bau­vor­ha­ben. Das Vier-Augen-Prin­zip ist für die Trag­werks­pla­nung vom Sta­ti­ker immer anzu­ra­ten. Denn auch einem Inge­nieur für Bau­sta­tik kann ein Feh­ler bei den Berech­nun­gen unterlaufen. 

Damit alles sei­ne Rich­tig­keit hat, kom­men Prüf­sta­ti­ker zum Ein­satz. Dabei beauf­tragt das Bau­amt den Prüf­sta­ti­ker (zum Bei­spiel bei einem Neu­bau oder bei kom­ple­xe­ren Aus­bau­ten). Der Bau­herr kann den Prüf­sta­ti­ker frei aus­su­chen, sobald es sich um ein ver­ein­fach­tes Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren handelt. 

Klei­ne­re Ver­än­de­run­gen benö­ti­gen nicht zwangs­läu­fig einen Prüfstatiker.

  • Verfasst am 5. November 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Michael Seitzer

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    Klas­se Unter­neh­men! Sehr pro­fes­sio­nel­le Abwick­lung bei der Erstel­lung von Sta­tik­nach­weis und Brand­schutz­nach­weis für ein Mehr­fa­mi­li­en­haus. Vie­len Dank nochmal!
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    Olaf S. Aus Melle

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    Ich habe nur ein, für mich, mit­tel­gro­ßes Bau­vor­ha­ben geplant, aber die Sta­tik war von allen Sta­tio­nen die schnells­te und prä­zis­te. Für so fiel rech­nen und schrei­ben war der Preis sehr gut. Die Mit­ar­bei­ter waren alle sehr freund­lich und haben mir noch gute Tipps mit auf den Weg gege­ben. Wei­ter so

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