Welche Informationen erhalte ich beim Bauamt?
Wir haben in verschiedenen Gesprächen wiederholt feststellen können, dass sich private Bauherren im Vorfeld eines Bauvorhabens oftmals als erstes bei den zuständigen Bauämtern in den Gemeinden melden. Das Bauamt kann und darf Bauherren jedoch nicht bei allen Fragestellungen weiterhelfen. Damit Sie mit keinen falschen Erwartungen beim Bauamt landen und auch nicht lange auf einen Termin warten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst, welche Informationen Sie beim Bauamt bekommen und welche nicht.
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Was ist ein Bauamt?
Das Bauamt ist ein einfacher Oberbegriff für verschiedene öffentliche Ämter, die sich mit Bauangelegenheiten in verschiedenster Funktion beschäftigen. In den Bauämtern (zum Beispiel auch in Gemeinden) werden in Anlehnung an die Bauleitplanung die Bebauungspläne entwickelt bzw. freigegeben. Die rechtskräftigen Bebauungspläne stellen für Ihr Bauvorhaben einen wesentlichen Teil der örtlichen Bauvorschriften dar. Die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigungsbehörde) entscheidet darauf aufbauend, ob Sie eine Baugenehmigung bekommen oder nicht. Bei nachgereichten Unterlagen wird Ihnen auch dort eine Baufreigabe erteilt. Die Bauaufsicht ist dann bei späteren Kontrollen zur Einhaltung der Baugenehmigungen involviert. Sie wurde gerade früher daher auch Baupolizei genannt. Viele weitere Aufgaben werden in Bauämtern erledigt, die nicht nur Ihr privates Bauvorhaben angehen (zum Beispiel wasserwirtschaftliche, oder Straßenbauspezifische Fragestellungen).
Was ist ein Bebauungsplan?
In Ihrer Ortschaft wird für einzelne Gebiete in der Regel ein Bebauungsplan erarbeitet in dem festgelegt wird, was, wie, an welchem Ort gebaut werden darf. Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Bebauungsplan. In einem einfachen Bebauungsplan schränken die formellen Vorgaben das Bauvorhaben in der Regel weniger ein bei einem qualifizierten Bebauungsplan. Fehlende Vorgaben können generell ein Vorteil (mehr Freiheiten), aber auch ein Nachteil darstellen. Freiheiten bedeuten auch immer größere Unsicherheiten (höherer Bedarf an Rücksprachen) für Ihre Planung. Ein noch größerer Gesprächsbedarf liegt vor, wenn gar kein Bebauungsplan vorliegt (zum Beispiel im Außenbereich). Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan stellen allgemein die Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigung dar, die Sie für Neubau, aber teilweise auch Umbau‑, oder Anbauvorhaben, oder Nutzungsänderungen benötigen.
Ich will bauen und weiß nicht wie — Kann mir das Bauamt helfen?
Das Bauamt gibt Ihnen im Kern eine Auskunft zu baurechtlichen Themen. In einem Bürgerservice wird Ihnen im Regelfall darauf aufbauend auch der allgemeine Ablauf eines Bauvorhabens erklärt. Zum Beispiel auch, wann Sie wofür allgemein einen Architekten oder Ingenieur benötigen.
Welche Beratungsleistungen kann ich vom Bürgerservice oder von Bauämtern erwarten?
Wie bereits erwähnt, werden Sie über den grundsätzlichen Ablauf eines Bauvorhabens beraten. Dem Ankaufsprozess, der anschließenden Planung, dem Bauantrag, der Baugenehmigung und dem anschließenden Bau. Die zuständige Behörde informiert Sie weiterhin, bei welchen Bauvorhaben Sie beispielsweise eine Genehmigungsfreistellung, eine einfache oder eine normale Baugenehmigung benötigen (Beispiel für ein Bauvorhaben in NRW). Dabei werden Sie auch über die Notwendigkeit eines bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur hingewiesen. Im schwierigen Fällen können Sie auch eine unverbindliche Beratung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit erwarten, da die örtlichen Bauvorschriften, länderspezifischen Bauordnungen und bundesweiten Gesetzen nicht immer alle Spezialfälle eindeutig regeln. In dem Zuge bekommen Sie auch Informationen zum Ablauf eines Bauvorbescheids. Im Idealfall bekommen Sie wertvolle (aber unverbindliche) Informationen, wann und zu welchem Zweck ein Bauvorbescheid als notwendig erachtet wird.
Welche Beratungsleistungen kann ich nicht erwarten?
Baubehörden, Bauämter und Bürgerservices sind öffentliche Einrichtungen, die Ihnen keine Empfehlungen zur Auswahl eines bestimmten Architekten, eines Statikers, oder eines Bauunternehmens geben dürfen. Auch die Frage, wie Sie Ihr Bauprojekt organisieren ist Aufgabe der Bauherren. Gut informierte Mitarbeiter in den zuständigen Baubehörden können Ihnen lediglich Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten geben, ohne eine Variante ausschließen oder empfehlen zu dürfen. Beispiel: Ihnen wird gesagt, dass Sie sich nach dem Kauf eines Grundstücks bei einem Architekten, einem Ingenieurbüro, einem Fertighaushersteller, oder einem Generalübernehmer zur Bauantragsstellung vorstellig werden müssen. Welcher Ansprechpartner konkret für Sie am besten geeignet ist, wäre eine Art Marktverzerrung und ist daher nicht erlaubt. Einige Pflichten, bzw. Entscheidungen beim Bauen können Ihnen daher nicht abgenommen werden.
Wer kann mich noch beraten?
Die Beratungsleistungen werden gerne auch von Architektur- und Ingenieurbüros, Generalplaner, oder Bauunternehmen (eher Generalunternehmen) für Sie übernommen. Die Erstberatung wird zum größten Teil als eine Art Kundenakquise angesehen. Bei komplexeren und weiterführenden Beratungsleistungen müssen Sie mit entsprechenden Entlohnungen rechnen (je nach Vereinbarung). Die privatwirtschaftlichen Unternehmen hoffen als Ansprechpartner natürlich, Ihr Bauvorhaben begleiten zu dürfen, indem Sie die Entwürfe, die Statik, oder die Ausführung für Sie übernehmen dürfen. Wir hören von leitenden Personen aus Bauämtern mitunter, dass man sich freuen würde, wenn Bauherren häufiger direkt zu den entsprechenden Ansprechpartnern gehen würden. So könnte dann auch eine Entlastung in überlasteten Ämtern eintreten. Dies würde auch Ihr Bauprojekt im Regelfall deutlich beschleunigen.
Fazit: Das Bauamt — Freund und kein Feind!
In der Zeit, bevor ein Bauantrag gestellt wird, sind die örtlichen Ansprechpartner in den Bauämtern, im Bürgerservice, bzw. bei den Behörden für viele private Bauherren eine große Hilfe. Sie bieten eine neutrale, wertfreie Beratungzum allgemeinen Bauablauf an. Wie im Text erläutert, können Sie den Bauherren allerdings nicht alle Entscheidungen abnehmen und bei allen Fragen beratend tätig sein. In Zeiten der Hochkonjunktur im Bauwesen werden Bauherren oft ungeduldig, weil insbesondere die Genehmigungsdauer als unnötiger Zeitfaktor angesehen wird. Hier kann man mit einer vollumfänglichen Bauantragsstellung (inklusive Bauvorlagen) entgegenwirken. Um die richtigen Partner frühzeitig auszuwählen empfehlen wir allen Bauherren daher, sich im Vorfeld eines Bauvorhabens gut vorzubereiten. Unsere Ratgebertexte sollen Ihnen bei der Vorbereitung entsprechen helfen. So können auch Sie bei Ihrem Bauprojekt gesamtheitlich eine Menge Zeit und Nerven sparen.
Verfasst am 23. Dezember 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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