Tipps für den Hauskauf

Tipps für den Hauskauf

Damit sich Ihr Traum vom Haus nicht in einen Alb­traum ver­wan­delt, find­en Sie hier ein paar Tipps zum Hauskauf bevor Sie den Ver­trag dann auch tat­säch­lich sig­nieren.

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Blicken Sie hinter die Fassade

Herz­lichen Glück­wunsch – Wenn Sie dies lesen haben sie ver­mut­lich bere­its die erste Mammut­frage auf dem Weg zum Eigen­heim beant­wortet: Sie haben sich gegen den Neu­bau und für ein Bestands­gebäude ent­schieden. In den meis­ten Fällen fol­gen dann viele lange Nächte, die Sie nicht mit Schlafen, son­dern mit mehr oder weniger erfolg­reichen Recherchen auf Immo­bilien-Web­sites ver­brin­gen. Vielle­icht haben Sie dieses aber auch gle­ich an einen Profi weiter­gegeben und einen Immobilien­makler beauf­tragt. So oder so: Lassen Sie sich von ersten idyl­lischen Bildern nicht blenden. Beim Haus­kauf gilt vor allem eins: Blick­en Sie ganz genau hin­ter die Fas­sade. Bevor Sie also den ersten Besich­tigungs­termin antreten, kön­nen Sie gerne ein­mal die Umge­bung aus­kund­schaften. So ver­schaffen Sie sich einen ersten Über­blick darüber, ob die Eck­daten auch stim­men.

Wie weit ist es zur näch­sten Schule, zum näch­sten Sport­verein, Super­markt und zu Ihrer Arbeits­stätte? Wie sehen die Häuser der Nach­barn aus, wie ist die all­gemeine Atmos­phäre in der Nachbar­schaft? Gibt es aus­reichend Park­mög­lich­keiten?

Schon bei einem ersten Umgebungs­check kann Ihnen bere­its auf­fallen, dass das ausge­wählte Traum­haus wohl doch nicht ganz das richtige ist.

Viel­leicht kön­nen Sie auch vor der ersten Bege­hung bere­its einen Blick auf den Grund­riss wer­fen?! Dann kön­nen Sie gle­ich prüfen, ob ein Wand­durch­bruch nötig ist. Auch das Hinzuziehen eines Sta­tik­ers zur Analyse kön­nte hil­fre­ich sein

Zur Vor­über­prüfung der Eck­daten zählt aber lei­der nicht nur eine erste Ob­ser­vation der poten­tiellen Nach­barn. Nein, auch etwas unspek­taku­lärere Rahmen­bedin­gungen soll­ten unbe­dingt über­prüft wer­den. So ist es sinn­voll, zu erfra­gen, wie alt das Haus ist. Ist dieses nach dem 01. Feb­ru­ar 2002 erbaut wor­den, musste der Bau­herr bere­its einige Anforderun­gen der Energie­einspar­verordnung (EnEV) erfüllen. Das kön­nte ein erstes Indiz dafür sein, dass das Haus weniger sanierungs­bedürftig ist.

Augen auf beim Häuserkauf

Die Eck­daten stim­men und der erste Besich­tigungs­termin ste­ht an. Sie gehen durch die Tür, der Bauch schre­it ja, der Kopf schreit…“Vorsicht, es gibt noch einiges zu beacht­en!” Natür­lich macht es mehr Spaß, das Haus vor seinem inneren Auge schon mit den schön­sten Möbeln ein­zu­richten, doch ver­lieren Sie die Sanierungs­bedürftig­keit der Immo­bilie dabei nicht aus den Augen. Das Gute ist aber, dass der Vorbe­sitzer Ihnen spätestens bei der ersten Besich­ti­gung den Energie­ausweis des Haus­es zur Ver­fü­gung stellen muss. Hier kön­nen Sie sich schon ein­mal grob über den Energie­verbrauch informieren und Sanierungs­empfehlungen nach­lesen. Außer­dem kön­nen Sie ja auch einen ersten Blick auf den Zus­tand der Fen­ster oder der Heiz­anlage wer­fen.

Lassen Sie sich bei dieser Entschei­dung nicht stressen. Manch­mal ist es nicht verkehrt, den ersten Ein­druck und vor allem die erste Euphorie ein­mal sack­en zu lassen und mit einem frischen Kopf noch ein­mal wieder zu kom­men.

4 Augen sehen besser als 2 beim Hauskauf

Und 6 Augen sehen bess­er als 4: Einen Fach­mann, wie beispiel­sweise einen Sta­tik­er, zu Rate zu ziehen ist oft sin­nvoll. Dieser prüft die Immo­bilie auf Herz und Nieren. Dabei schaut er nicht nur von außen auf die Fas­sade, son­dern prüft die Immo­bilie auch von innen. Garten, Garage oder Car­port, Keller und Dach wer­den dabei zusätz­lich inspiziert. Auf Grund­lage der bei der Bege­hung begut­achteten Tatbe­stände kann Ihnen der Profi dann eine Prog­nose über kurz‑, mit­tel- und langfristige Sanierun­gen geben und möglicher­weise bere­its erste Schätz­kosten auf­stellen. Man sollte sich schließ­lich bewusst darüber sein, dass der reine Haus­kauf nicht die einzige anfal­l­ende Investi­tion ist. Seien Sie also dankbar über jede früh­zeitig identifi­zierte spätere Investi­tion. Bei einem ersten Kosten- und Finan­zierungs­konzept kann so etwas näm­lich Gold wert sein … oder eben zeigen, wie viel Gold man am Ende doch noch inves­tieren muss.

Schauen Sie sich die Förder­pro­gramme der KFW-Bank für Bestands­gebäude an. Hier gibt es ein paar interes­sante Finan­zierungs­mög­lich­keiten für Sanie­rungen und auch für den Hauskauf von bere­its saniertem Wohn­raum. Es gibt auch Förderun­gen für den Kauf eines Neubaus.

Nach der Besichtigung ist vor dem Hauskauf

Wenn Sie sich nun für das Haus entsch­ieden haben, dann ist das Ganze noch nicht ganz in trock­e­nen Tüch­ern. Zuerst müssen Sie noch dem Notar einen Besuch abstat­ten. Die nota­rielle Beur­kundung von Grund­stücks­kauf­ver­trägen ist näm­lich in Deutsch­land durch den Gesetz­geber ver­pflichtend. Außer­dem über­prüft dieser auch gle­ich, ob der Verkäufer laut Grund­buch­eintrag über­haupt zum Verkauf der Immo­bilie berech­tigt ist. Ist dies der Fall, wird ein für das Haus indi­vidu­eller Kauf­vertrag aufge­setzt. Spätestens jet­zt soll­ten Sie sich noch ein­mal vor Augen führen, dass Sie ger­ade dabei sind, ein Haus zu kaufen. Und das bedeutet, dass Sie einen Ver­trag unter­schreiben, bei dem Sie Ihren Erwerb nicht wieder zurück­geben oder um­tauschen kön­nen.

Da ein Hauskauf eben doch etwas anderes als ein Staub­sauger­kauf ist, soll­ten Sie eine Bestand­sauf­nahme durch einen Trag­w­erk­s­plan­er als Profi durch­führen lassen.

Außer­dem kön­nten Sie nun schon ein­mal Muster­verträge aus dem Inter­net durch­forsten oder auch Fre­unde und Bekan­nte nach hilf­reichen Tipps und Erfahrun­gen beim Hauskauf fra­gen. So sprin­gen Sie nicht ganz ins kalte Wass­er, wenn der tat­säch­liche Ver­trag dann bei Ihnen ein­trifft. Laut Be­urkundungs­gesetz müsste dieses übri­gens min­destens zwei Woche vor dem Ter­min der Be­urkundung bei Ihnen einge­hen. Den eigent­lichen Ver­trag soll­ten Sie dann ganz in Ruhe durch­lesen und prüfen. Außer­dem soll­ten Sie die Möglich­keit erfra­gen, eine Klausel zu ver­steckten Män­geln der Immo­bilie zu inte­grieren. Viele Schä­den wer­den näm­lich erst im Nach­hinein identifi­ziert. Ist der Ver­trag dann unter­schrieben, haben Sie es geschafft!

Ach Stop: Jet­zt geht ja der ganze Ein­rich­tungs- und Umzugs­stress los!

Um Sanierungs­potenziale zu identi­fizieren, ist es zu empfehlen, einen Energie­berater zu beauf­tragen, der Ihnen genau auf­zeigt, welch­es energe­tische Poten­tial in Ihrem neuen Traum­haus steckt. Eine BAFA Vor-Ort-Beratung ist hier­für eine mögliche erste Maß­nahme.
  • Verfasst am 23. August 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich bin sehr beein­druckt von der prob­lem­losen Abwick­lung und dem sehr fre­undlichen Team. Wir haben den Brand­schutz­nach­weis für unseren Anbau an ein Bestands­ge­bäude erstellen lassen. Dies wurde sauber und frist­gerecht erledigt. Vie­len Dank !
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    Im Zuge des Umbaus eines EFH war eine Grun­dris­sän­derung im EG geplant. Nach laien­hafter Betra­ch­tung der Sta­tik sollte dafür eine mut­maßlich nicht-tra­gende Wand weichen, den­noch haben wir zur Sicher­heit bei Esta­ti­ka ange­fragt, ob hier eine Sta­tik­berech­nung und ggf. der Einzug eines Trägers erforder­lich wäre. Wir wur­den zeit­nah von einem mehr…

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