Baubehörde muss für Bauvorhaben grünes Licht geben
Jedes Bauvorhaben steht (oder fällt) mit dem Gang zur Baubehörde. Die nötigen Genehmigungen und Anträge für den Häuserbau bekommt stets der jeweilige Sachbearbeiter vorgelegt. Aber was machen diese Personen? Welche Aufgaben erfüllt die Behörde? Dieser Artikel informiert über das Amt für Bauvorhaben.
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Vorschriften und Genehmigungen beim Hausbau – Was ist eine Baubehörde?
Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung “Baubehörde”? Wer von der Baubehörde spricht, meint vielfach eher die sogenannte Bauaufsichtsbehörde. Sinn und Zweck dieser Verwaltungsbehörde für das öffentliche Bauordnungsrecht ist es in erster Linie, sich um baurechtliche Angelegenheiten zu kümmern.
Begrifflichkeiten:
- Bauaufsichtsamt
- Baugenehmigungsbehörde
- Baupolizei
- Bauordnungsamt
- Baurechtsamt
All die aufgelisteten Bezeichnungen dienen dazu, die einzelnen Tätigkeitsfelder im Baurecht organisatorisch voneinander abzugrenzen. Dadurch lässt sich ein Interessenskonflikt im jeweiligen Unterbereich vermeiden.
Aufgaben der Baubehörde – Schwerpunkte innerhalb der Abteilungen
Die Baubehörde nimmt Hoheitsaufgaben wahr. Sie bildet daher die Schnittstelle zwischen dem Bürger bzw. Bauherren und den staatlichen Vorschriften und Rechtmäßigkeiten. Welche Aufgaben erfüllt die Baubehörde? Um die verschiedenen Funktionsfelder voneinander abzugrenzen ist es hilfreich, die Begrifflichkeiten auseinanderzuhalten.
Das klassische Bauamt dient dem Staat als Wirtschaftssubjekt. Zu diesen Bereichen zählen beispielsweise der Hoch- und Tiefbau (Schulen, Straßenbau, etc.) mitsamt all seinen Genehmigungen und der Bauplanung. Das Bauverwaltungsamt kümmert sich in dem Zusammenhang außerdem um die Kosten und Beiträge sowie deren Verteilung. Im Gegensatz dazu dient das Bauplanungsamt den Bebauungsplänen.
Alle privaten Bauvorhaben (zum Beispiel Eigenheim) benötigen die Baubehörde für sämtliche Auskünfte sowie Anträge rund um ein Bauprojekt. Alle wesentlichen Vorhaben sind ein Kernbereich vom Bauaufsichtsamt. Die Baubehörde kümmert sich nicht nur um informativen Angelegenheiten. Vielmehr prüft es die Anträge und Unterlagen (wie die Architektenpläne und die Statik) um anschließend Baugenehmigungen auszustellen. Auch wenn nicht jedes bauliche Vorhaben eine Genehmigung erfordert – die Behörde ist ein wichtiger Mitspieler auf dem Markt.
Baugenehmigung und Bauordnung – Das macht die Baubehörde
Die sogenannte Bauaufsichtsbehörde verfügt über zwei grundlegende Mittel, um das Baurecht zu befolgen. Das Baugenehmigungsverfahren und Bauordnungsverfahren gelten daher als Kernelemente des behördlichen Baurechts.
Das Baugenehmigungsverfahren verhindert im Idealfall, dass die öffentliche Ordnung und die dazugehörige Sicherheit gefährdet werden. Die Einhaltung der Regeln des öffentlichen Baurechts ist daher elementar für das Baugenehmigungsverfahren. Da eine Vielzahl an Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigt, prüft das Baugenehmigungsverfahren solche Bauanträge. Generell bestimmen die Landesbauordnungen die Baugenehmigungsverfahren.
Das Bauordnungsverfahren dient im Gegensatz zum Baugenehmigungsverfahren dem Abwehren von Gefahren. Dabei kommt es vor allem darauf an, geltendes Recht zu befolgen. Verstöße ahndet das Bauordnungsverfahren mithilfe verschiedener Verwaltungsakte. Was bedeutet das? Das Bauordnungsverfahren soll sicherstellen, dass von Gebäuden und Bauwerken keine Gefahr ausgeht. Dementsprechend ist es wichtig, dass Bauanträge vor dem Bau eines Hauses genehmigt werden. So lassen sich teure Bescheide und Ordnungsverfügungen vermeiden.
Untere und obere Bauaufsichtsbehörden – Verschiedene Verwaltungsebenen
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größenordnung. Stadtstaaten und kleinere Bundesländer nutzen Baubehörden, die die Aufgabenbereiche stärker in sich konzentrieren. Die größeren Flächenländer dagegen unterscheiden zwischen 3 Hierarchien der Baubehörde:
- Untere Bauaufsichtsbehörde
- Obere bzw. höhere Behörde
- Oberste Bauaufsichtsbehörde
Die Oberste Baubehörde ist in der Praxis ein Fachministerium. Sie kümmert sich um die Vorschriften und Baubestimmungen. Zugleich entscheidet die oberste Bauaufsichtsbehörde darüber, ob neue Baumaterialien und Bauarten zugelassen werden.
Die Höhere oder Obere Baubehörde arbeitet hierarchisch unter der obersten Baubehörde. Diese Bauaufsichtsbehörde entspricht den Bezirksregierungen. Sie sind normalerweise dafür verantwortlich, die unteren Aufsichtsbehörden zu beaufsichtigen. Zeitgleich verfügen sie über die entsprechenden Befugnisse, um der unteren Bauaufsichtsbehörde Weisungen zu erteilen.
Schließlich liegt der Verantwortungsbereich der unteren Baubehörde innerhalb der kreisfreien Städte. Dieses Behörde entspricht dem Landratsamt. Im Grunde obliegt dieser Hierarchiestufe das Prüfen, Überwachen und Genehmigen von Bauanträgen und Bauvorhaben. Solch eine Baubehörde wird für gewöhnlich vom Jurist, Ingenieur oder Architekt geleitet. Die sogenannten Bauplanungsbehörden sind von den unteren Bauaufsichtsbehörden zu unterscheiden, da sie sich um die Bauleitplanung kümmern.
Fazit: Ohne Baubehörde geht es nicht
Wer den Bau eines Eigenheims oder anderer Bauwerke plant, ist häufig ratlos, wer die richtige Kontaktperson ist. Besonders für Privatpersonen ist das Baurecht oft nicht klar nachzuvollziehen. Speziell, wenn es um Gebäude geht, die länderübergreifend geplant und anschließend gebaut werden, sind die Unklarheiten in vielen Fällen enorm.
Dieser Artikel hat gezeigt, was eine Baubehörde ist und welche Aufgabengebiete von ihr erfüllt werden. Für die Genehmigung von Bauvorhaben ist die Bauaufsichtsbehörde daher ein wichtiger Ansprechpartner für künftige Bauherren.
Verfasst am 11. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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