Brandschutzgutachten im Altbau

Brandschutzgutachten im Altbau

In Zeit­en von hohen Immoblien­preisen kommt dem Brand­schutzgutacht­en eine immer höhere Bedeu­tung zu. Beispiel­sweise sollte man beim pri­vat­en Hauskauf sich­er gehen, dass das zu erwer­bene Objekt den aktuellen Bauord­nun­gen und Brand­schutzvorschriften entspricht und nicht ver­steck­te Kosten lauern.

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Män­gel und damit ein­herge­hende (teure) Nachrüs­tun­gen wer­den in einem Gutacht­en aufgedeckt. Als ober­stes Schutzziel ste­ht dabei immer das Leben von Men­sch und Tier im Fokus. Aber nicht nur bauord­nungsrechtlichen Aspek­te, son­dern immer öfter auch die fach­liche Beurteilung zu ein­er konkreten Fragestel­lung, wer­den in Brand­schutzgutacht­en gek­lärt. Zuweilen sog­ar auch bei Recht­stre­it­igkeit­en durch ein durch das Gericht öffentlich bestell­ten und verei­digten Sachver­ständi­gen oder auch bei Ver­sicherungs­fällen.

Brand­schutzgutacht­en kom­men nicht nur im pri­vat­en Bere­ich, son­dern speziell auch bei Son­der­baut­en (zum Beispiel KiTas, Schulen etc.) zur Anwen­dung. Denn ger­ade diese haben oft zurecht hohe Aufla­gen zum Brand­schutz, die es zu erfüllen gilt.

Bau­recht ist Län­der­sache. Hier find­en Sie eine Liste der Bauord­nun­gen der jew­eili­gen Bun­deslän­der. Die Aufla­gen zum Brand­schutz weichen dur­chaus voneinan­der ab. Wen­den Sie sich im Zweifel immer an die zuständi­ge Baube­hörde vor Ort.

Brandschutz für den Gebäudebestand

Brand­schutzbes­tim­mungen wer­den bei Alt­bauten oft nicht vol­lum­fänglich einge­hal­ten und entsprechen somit nicht dem aktuellen bau­rechtlichen Stand. Deshalb ist es sin­nvoll Bestand­sim­mo­bilien in regelmäßi­gen Abstän­den auf ihre Wirk­samkeit und Aktu­al­ität der Brand­schutzvorkehrun­gen zu prüfen – mit einem Brand­schutzgutacht­en. Das Gutachen zeigt dabei als Bestand­sauf­nahme, ob das Gebäude trotz – von der aktuellen Bauord­nung – abwe­ichen­der Bauaus­führung die Schutzziele erfüllt und keine zusät­zliche Gefahr im Brand­fall darstellt.

Speziell bei Um- oder Erweiterungs­baut­en oder bei ein­er Nutzungsän­derung ist im Genehmi­gung­sprozess häu­fig der Brand­schutz im Gebäudebe­stand nachzuweisen. Das gilt mitunter auch für Wohn­häuser.

In der jew­eili­gen Bauord­nung ist für den Grad der Anforderun­gen an den Brand­schutz die Gebäudeart (Son­der­bau “ja oder nein”) und die Gebäudeklasse (bei “Nicht”-Sonderbauten) maßgebend.

Ein Brand­schutzgutacht­en wird aber auch häu­fig zur Beleuch­tung eines konkreten Prob­lems bezüglich des Brand­schutzes aufgestellt. Dem Gebäudeeigen­tümer wer­den dann unter Berück­sich­ti­gung der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung und anderen geset­zlichen Restrik­tio­nen Lösungsan­sätze vom Experten an die Hand gegeben.

Der Auf­bau des Brand­schutzgutacht­ens unter­gliedert sich zumeist in Befund, Gutacht­en und Begrün­dung. Die enthal­te­nen Bestand­sauf­nah­men und ‑bew­er­tun­gen kön­nen als Grund­lage für alle vor­beu­gen­den Brand­schutz­maß­nah­men herange­zo­gen wer­den. Dies kann durch ein auf das Gutacht­en auf­bauen­des Brand­schutzkonzept erfol­gen.

Brandschutzgutachten als Konzept-Grundlage

Ein Brand­schutzgutacht­en wird meist für beste­hende Gebäude erstellt. Dieses Gutacht­en ist dann häu­fig die Grund­lage für ein Brand­schutzkonzept, vor allem wenn am beste­hen­den Gebäude Brand­schutzmän­gel fest­gestellt wur­den.

Während ein Brand­schutzgutacht­en als Schwach­stel­len­analyse Ergeb­nisse für ein bere­its beste­hen­des Objekt liefert und nach Prü­fung vor Ort den tat­säch­lichen Istzu­s­tand (gegebe­nen­falls mit brand­schutztech­nis­chen Män­geln) beschreibt, doku­men­tiert ein Brand­schutzkonzept den Sol­lzu­s­tand. Brand­schutzkonzepte entste­hen in der Regel bere­its in der Pla­nungsphase eines Objek­tes, d. h. also vor Errich­tung, oder bei ein­er Nutzungsän­derun­gen und/oder Umbau im Alt­bau – jew­eils als bautech­nis­ch­er Nach­weis zwecks Genehmi­gung.

Dank der punk­t­ge­nauen Iden­ti­fizierung und Doku­men­ta­tion der Schwach­stellen in Form eines aus­führlichen Brand­schutzgutacht­en kön­nen Lösun­gen für das Gebäude erar­beit­et und umge­set­zt wer­den. Das Brand­schutzgutacht­en geht dabei fließend in das Brand­schutzkonzept über, das dann anschließend sämtliche bau­rechtliche Vorschriften mit berück­sichtigt.

Möcht­en Sie ein Haus kaufen oder Ihre beste­hende Immo­bilie auf den Brand­schutz prüfen lassen, wen­den Sie sich an einen Sachver­ständi­gen vor Ort. Dieser kann eine Bestand­sauf­nahme durch­führen und ein Gutacht­en erstellen. Reichen Sie uns dieses Gutacht­en dann ein, kön­nen wir im Anschluss ein Konzept, das auch die bau­rechtlichen Fra­gen klärt, für Sie erar­beit­en.

Brandschutzkonzept in aller Kürze

Ob ein Brand entste­ht oder nicht, hängt von dem Gebäude und sein­er Nutzung ab. Somit haben beispiel­sweise Ver­samm­lungsstät­ten eine höhere Brandge­fahr als weniger besuchte Gebäude. Deswe­gen sind indi­vidu­ell (zielo­ri­en­tiert) aus­gear­beit­ete Brand­schutzkonzepte sin­nvoll, um dem jew­eili­gen Fall gerecht zu wer­den.

Die Begriffe Brand­schutzgutacht­en, Brand­schutzkonzept und Brand­schutz­nach­weis sind nicht klar voneinan­der abzu­gren­zen und wer­den deshalb regelmäßig syn­onym ver­wen­det. Nach unserem Ver­ständ­nis ist das Brand­schutzgutacht­en als Bestand­sauf­nahme im Bestands­bau zu sehen. Demge­genüber ist das Brand­schutzkonzept bzw. der ‑nach­weis ein bautech­nis­ch­er Nach­weis gemäß Bauord­nung – im Neu- sowie Alt­bau (beispiel­sweise Umbau oder Nutzungsän­derung). Die Übergänge sind jedoch fließend. Brand­schutzkonzepte spie­len auf­grund der Kom­plex­i­tität speziell im Son­der­bau eine wichtige Rolle.

Der Brand­schutzsachver­ständi­ge doku­men­tiert im Brand­schutzkonzept (unter Berück­sich­ti­gung des aktuellen Bau­rechts) die baulichen, anla­gen­tech­nis­chen und organ­isatorischen Maß­nah­men, die der Entste­hung eines Bran­des und der Aus­bre­itung von Feuer und Rauch vor­beu­gen. Eben­so müssen wirk­same Löschar­beit­en und die Ret­tung von Men­schen und Tieren möglich sein. Indi­vidu­ell für jedes Gebäude wird geprüft, ob weit­ere Schutzziele erforder­lich sind.

Beispiele für Schutzziele

  • Die Feuer­wehrleute müssen durch die Brand­schutz­maß­nah­men in der Lage sein eine wirk­same Ret­tungsak­tion durch­führen zu kön­nen. Eben­so gilt es, die Aus­bre­itung des Bran­des zu ver­hin­dern.
  • Die Nutzer des Gebäudes ver­lassen es, ohne in eine gefährliche Sit­u­a­tion zu ger­at­en.
  • Im Sinne des Umweltschutzes sollen größere Men­gen von Schad­stof­fen nicht freige­set­zt wer­den.
  • Einen Großbrand gilt es zu ver­hin­dern.
  • Der Brand sollte sich möglichst nicht auf die Nach­barschaft aus­dehnen.

Anordnung besonderer Brandschutzziele

Schon alleine aus diesen Punk­ten ist ersichtlich, wie ver­schieden und kom­plex die Erstel­lung eines Brand­schutzkonzeptes ist. Je nach Gebäude muss der Experte beson­dere Schutz­maß­nah­men anord­nen. beispiel­sweise bei denkmalgeschützten Gebäu­den ist die Struk­tur und die Bausub­stanz ein wichtiger Teil im Brand­schutzkonzept. Bei Museen muss das kul­turelle Erbe, also der Inhalt des Gebäudes beson­ders geschützt wer­den. Der laufende Betrieb muss bei mil­itärischen Ein­rich­tun­gen oder Daten­sicherungsan­la­gen ohne Störun­gen weit­erge­hen. Hinge­gen ist ein Aus­fall bei Forschung­sein­rich­tun­gen nicht akzept­abel.

Bei eini­gen Son­der­baut­en kann das Brand­schutzkonzept um weit­ere Punk­te erweit­ert wer­den. Dazu gehört der Explo­sion­ss­chutz, beispiel­sweise mit Gas­meldean­la­gen oder Son­der­schutzan­la­gen für Gefahrstof­flager, Tan­klager und Lack­ier­ereien. Auch die Druck­erzeu­gung gehört hier dazu.

Fazit zum Brandschutzgutachten

Bei Son­der­baut­en ist der Brand­schutz beson­ders bedeu­tungsvoll. Ein uni­verselles Schutzkonzept ist nicht möglich, denn zu unter­schiedlich sind die Gebäude, das Nutzungsver­hal­ten und die Per­so­n­en­be­we­gun­gen. Bei Son­der­baut­en im Bestand ist ein Brand­schutzgutacht­en häu­fig eine gute Grund­lage zur Konzepter­stel­lung. Anhand der Män­ge­l­analyse des Brand­schutzgutacht­ens wird es möglich ein sin­nvolles Brand­schutzkonzept auszuar­beit­en, das per­fekt auf das jew­eilige Gebäude zugeschnit­ten ist. Die darin enthal­te­nen effek­tiv­en Maß­nah­men ver­hin­dern wom­öglich einen Brand und kön­nen den ent­stande­nen Schaden min­imieren.

Aber der Auf­trag für ein Brand­schutzgutacht­en ist auch beim pri­vat­en Hauskauf zur Aufdeck­ung von Bau- und Brand­schutzmän­geln, oder um eine konkrete Fragestel­lung zu klären, dur­chaus sin­nvoll.

  • Verfasst am 1. Oktober 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Sta­tik beauf­tragt, hat gut geklappt.

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