Brandschutzgutachten im Altbau
In Zeiten von hohen Immoblienpreisen kommt dem Brandschutzgutachten eine immer höhere Bedeutung zu. Beispielsweise sollte man beim privaten Hauskauf sicher gehen, dass das zu erwerbene Objekt den aktuellen Bauordnungen und Brandschutzvorschriften entspricht und nicht versteckte Kosten lauern.
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Mängel und damit einhergehende (teure) Nachrüstungen werden in einem Gutachten aufgedeckt. Als oberstes Schutzziel steht dabei immer das Leben von Mensch und Tier im Fokus. Aber nicht nur bauordnungsrechtlichen Aspekte, sondern immer öfter auch die fachliche Beurteilung zu einer konkreten Fragestellung, werden in Brandschutzgutachten geklärt. Zuweilen sogar auch bei Rechtstreitigkeiten durch ein durch das Gericht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder auch bei Versicherungsfällen.
Brandschutzgutachten kommen nicht nur im privaten Bereich, sondern speziell auch bei Sonderbauten (zum Beispiel KiTas, Schulen etc.) zur Anwendung. Denn gerade diese haben oft zurecht hohe Auflagen zum Brandschutz, die es zu erfüllen gilt.
Brandschutz für den Gebäudebestand
Brandschutzbestimmungen werden bei Altbauten oft nicht vollumfänglich eingehalten und entsprechen somit nicht dem aktuellen baurechtlichen Stand. Deshalb ist es sinnvoll Bestandsimmobilien in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit und Aktualität der Brandschutzvorkehrungen zu prüfen – mit einem Brandschutzgutachten. Das Gutachen zeigt dabei als Bestandsaufnahme, ob das Gebäude trotz – von der aktuellen Bauordnung – abweichender Bauausführung die Schutzziele erfüllt und keine zusätzliche Gefahr im Brandfall darstellt.
Speziell bei Um- oder Erweiterungsbauten oder bei einer Nutzungsänderung ist im Genehmigungsprozess häufig der Brandschutz im Gebäudebestand nachzuweisen. Das gilt mitunter auch für Wohnhäuser.
Ein Brandschutzgutachten wird aber auch häufig zur Beleuchtung eines konkreten Problems bezüglich des Brandschutzes aufgestellt. Dem Gebäudeeigentümer werden dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesbauordnung und anderen gesetzlichen Restriktionen Lösungsansätze vom Experten an die Hand gegeben.
Der Aufbau des Brandschutzgutachtens untergliedert sich zumeist in Befund, Gutachten und Begründung. Die enthaltenen Bestandsaufnahmen und ‑bewertungen können als Grundlage für alle vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen herangezogen werden. Dies kann durch ein auf das Gutachten aufbauendes Brandschutzkonzept erfolgen.
Brandschutzgutachten als Konzept-Grundlage
Ein Brandschutzgutachten wird meist für bestehende Gebäude erstellt. Dieses Gutachten ist dann häufig die Grundlage für ein Brandschutzkonzept, vor allem wenn am bestehenden Gebäude Brandschutzmängel festgestellt wurden.
Während ein Brandschutzgutachten als Schwachstellenanalyse Ergebnisse für ein bereits bestehendes Objekt liefert und nach Prüfung vor Ort den tatsächlichen Istzustand (gegebenenfalls mit brandschutztechnischen Mängeln) beschreibt, dokumentiert ein Brandschutzkonzept den Sollzustand. Brandschutzkonzepte entstehen in der Regel bereits in der Planungsphase eines Objektes, d. h. also vor Errichtung, oder bei einer Nutzungsänderungen und/oder Umbau im Altbau – jeweils als bautechnischer Nachweis zwecks Genehmigung.
Dank der punktgenauen Identifizierung und Dokumentation der Schwachstellen in Form eines ausführlichen Brandschutzgutachten können Lösungen für das Gebäude erarbeitet und umgesetzt werden. Das Brandschutzgutachten geht dabei fließend in das Brandschutzkonzept über, das dann anschließend sämtliche baurechtliche Vorschriften mit berücksichtigt.
Brandschutzkonzept in aller Kürze
Ob ein Brand entsteht oder nicht, hängt von dem Gebäude und seiner Nutzung ab. Somit haben beispielsweise Versammlungsstätten eine höhere Brandgefahr als weniger besuchte Gebäude. Deswegen sind individuell (zielorientiert) ausgearbeitete Brandschutzkonzepte sinnvoll, um dem jeweiligen Fall gerecht zu werden.
Der Brandschutzsachverständige dokumentiert im Brandschutzkonzept (unter Berücksichtigung des aktuellen Baurechts) die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen. Ebenso müssen wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sein. Individuell für jedes Gebäude wird geprüft, ob weitere Schutzziele erforderlich sind.
Beispiele für Schutzziele
- Die Feuerwehrleute müssen durch die Brandschutzmaßnahmen in der Lage sein eine wirksame Rettungsaktion durchführen zu können. Ebenso gilt es, die Ausbreitung des Brandes zu verhindern.
- Die Nutzer des Gebäudes verlassen es, ohne in eine gefährliche Situation zu geraten.
- Im Sinne des Umweltschutzes sollen größere Mengen von Schadstoffen nicht freigesetzt werden.
- Einen Großbrand gilt es zu verhindern.
- Der Brand sollte sich möglichst nicht auf die Nachbarschaft ausdehnen.
Anordnung besonderer Brandschutzziele
Schon alleine aus diesen Punkten ist ersichtlich, wie verschieden und komplex die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist. Je nach Gebäude muss der Experte besondere Schutzmaßnahmen anordnen. beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Struktur und die Bausubstanz ein wichtiger Teil im Brandschutzkonzept. Bei Museen muss das kulturelle Erbe, also der Inhalt des Gebäudes besonders geschützt werden. Der laufende Betrieb muss bei militärischen Einrichtungen oder Datensicherungsanlagen ohne Störungen weitergehen. Hingegen ist ein Ausfall bei Forschungseinrichtungen nicht akzeptabel.
Bei einigen Sonderbauten kann das Brandschutzkonzept um weitere Punkte erweitert werden. Dazu gehört der Explosionsschutz, beispielsweise mit Gasmeldeanlagen oder Sonderschutzanlagen für Gefahrstofflager, Tanklager und Lackierereien. Auch die Druckerzeugung gehört hier dazu.
Fazit zum Brandschutzgutachten
Bei Sonderbauten ist der Brandschutz besonders bedeutungsvoll. Ein universelles Schutzkonzept ist nicht möglich, denn zu unterschiedlich sind die Gebäude, das Nutzungsverhalten und die Personenbewegungen. Bei Sonderbauten im Bestand ist ein Brandschutzgutachten häufig eine gute Grundlage zur Konzepterstellung. Anhand der Mängelanalyse des Brandschutzgutachtens wird es möglich ein sinnvolles Brandschutzkonzept auszuarbeiten, das perfekt auf das jeweilige Gebäude zugeschnitten ist. Die darin enthaltenen effektiven Maßnahmen verhindern womöglich einen Brand und können den entstandenen Schaden minimieren.
Aber der Auftrag für ein Brandschutzgutachten ist auch beim privaten Hauskauf zur Aufdeckung von Bau- und Brandschutzmängeln, oder um eine konkrete Fragestellung zu klären, durchaus sinnvoll.
Verfasst am 1. Oktober 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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