Konstruktiver Brandschutz
Der Brand eines Gebäudes ist mit Sicherheit ein sehr dramatisches Ereignis. Neben der Möglichkeit, dass Menschen verletzt oder gar zu Tode kommen, werden bei einem Schadenfeuer enorme Werte vernichtet. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei baulichen Anlagen geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch nach Möglichkeit zu verhindern oder zumindest dagegen vorzubeugen.
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Diese Maßnahmen sind unter dem Begriff vorbeugender Brandschutz zusammengefasst, dem auch der konstruktiver Brandschutz (als baulicher Brandschutz) zugerechnet wird.
Was ist unter konstruktivem Brandschutz zu verstehen?
Als konstruktiver Brandschutz sind alle Maßnahmen zu verstehen, die im Schadensfall gewährleisten, dass tragende und aussteifende Bauteile ihre Funktion behalten und die Standsicherheit des Gebäudes so lange gewährleisten, bis es erfolgreich evakuiert oder der Brand gelöscht ist.
Damit wirken sich die Brandschutzanforderungen auf die Konstruktion aus:
- Stärken von Wand und Decken, Höhen der Geschoße, Anlage der Rettungswege und Abmessungen (Mindestanforderung)
- Baustoffe, die verwendet werden (A1: Stahl, Beton; B2: Holz)
- die zu erwartenden Lasten (Verkehrslasten auf den Fluchtwegen, Lasten aus der Sprinkleranlage, etc.)
Mit diesen konstruktiven Anforderungen ist die Erreichung der Schutzziele (zum Beispiel Mensch- und Tierleben retten) sicherzustellen.
Bautechnischer Brandschutz nach Landesbauordnung
Grundlage ist die Musterbauordnung (MBO). An ihr orientieren sich die Landesbauordnungen der Bundesländer auch hinsichtlich der Anforderungen an den Brandschutz. Die Verantwortung für den Brandschutz obliegt zunächst dem Bauherrn. Dieser beauftragt in der Regel einen Architekten, Bauingenieur oder Sachverständigen um den baulichen Brandschutz herzustellen und das Bauvorhaben gemäß den entsprechenden Vorschriften umzusetzen. Die Auftragnehmer haften für Plan- und Baumängel gegenüber dem Bauherrn.
In den Bauordnungen wird in der Regel ein bautechnischer Nachweis zum Brandschutz im Genehmigungsprozess gefordert. Dieser geht über den “reinen” konstruktiven Brandschutz hinaus und umfasst neben konstruktiven Elementen auch Angaben zum organisatorischen (zum Beispiel Verhaltensregeln, Flucht- und Rettungspläne) und anlagentechnischen Brandschutz (zum Beispiel Feuerlöscher, Rauchabzug/-melder). Bei (zumeist) kleineren Bauvorhaben kann das Bauamt jedoch auch nur einen Nachweis zum konstruktiven Brandschutz verlangen.
Mit welchen Verfahren wird der Nachweis des konstruktiven Brandschutzes erbracht?
Die Berechnung und Bemessung basiert auf drei Ebenen:
1. Bemessungstabellen: In der DIN 4102 sind Baustoffe hinsichtlich Brenn- und Entflammbarkeit klassifiziert. Die analog dieser Einteilung und mittels genormter Brandversuche erstellten Bemessungstabellen sind die Grundlage für den Anwender.
Es sind tabellarische Daten, die nur Einzelbauteile isoliert betrachten. Zum Beispiel die Mindestdicken und Mindest-Achsabstände von Wänden aus Stahlbeton (DIN EN 1991–1‑2, Brandeinwirkung auf Tragwerke) und Zuordnung zu den entsprechenden Feuerwiderstandsklassen. Die Bemessungstabellen unterscheiden sich je nach Konstruktionsteil (Tragwerke, Massivbau, Holz, …)
2. Vereinfachte Rechenverfahren: Dabei handelt es sich um Näherungswerte, die Tragfähigkeiten von Tragwerken und anderen Bauteilen ermitteln, wenn sie durch Brand beansprucht, beschädigt werden. Dazu wird in der Regel spezielle Software verwendet, die auf nachstehende Parameter zurückgreift:
- Temperaturprofile im Betonquerschnitt, um die Temperaturverteilung zu ermitteln (beispielsweise DIN EN 1992–1‑2, Anhang A).
- Berechnung des unter Brandeinwirkung verringerten Betonquerschnittes und der Materialfestigkeit (Beton, Beton-Stahl, Spannstahl; DIN EN 1992–1‑2, Anhang B).
- Berechnung der Entwicklung der Feuerwiderstandsdauer hinsichtlich Restquerschnitt und reduzierter Festigkeit im Brandfall. Dazu werden Vergleiche zur Normaltemperatur herangezogen und eventuelle thermische Verformungen berücksichtigt.
3. Allgemeine Rechenverfahren: Dabei handelt es sich um Berechnungen (numerische Rechenverfahren) die das Trag- und Verformungsverhalten von Bauteilen, Teil- oder Gesamttragwerken unter Brandbeanspruchung ermitteln. Der Nachweis erfolgt mittels einer schrittweisen mechanischen und thermischen Analyse. Wiederum erfolgt die Ermittlung mit Computerprogrammen, die zu diesem Zweck vom Hersteller zu validieren sind (DIN EN 1991–1‑2/NA, Anhang CC). Diese Berechnungen erfordern von Planern und Ingenieuren einen hohen Erfahrungs-Background.
Zusammenfassung und Fazit: Konstruktiver Brandschutz
Die Prüfung der Einhaltung des konstruktiven Brandschutzes erfordert viel Erfahrung. In den von den Ländern und Kammern geführten Listen, können sich Berechtigte für den Brandschutz eintragen lassen und damit ihre Kompetenzen nachweisen um den im Genehmigungsprozess häufig benötigtem Nachweis zu erstellen.
Der konstruktive Brandschutz ist in Stufen aufgebaut ist. Am Beginn stehen die tabellarischen Daten. Reichen diese nicht aus, sind Rechenverfahren anzuwenden. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn Querschnitte und Achsabstände die Mindestwerte, die in den Tabellen angegeben sind, unterschreiten. Die Anwendung dieser Rechenverfahren ist genormt (DIN EN 1992–1‑2).
Verfasst am 2. Juli 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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