Freier Architekt

Was ist eine freie Architekt:in?

Was ein freier Architekt ist, ist ganz eng verknüpft mit der Frage, wann jemand über­haupt ein Architekt ist. Das mag im ersten Moment furcht­bar sim­pel klin­gen – ganz so ein­fach ist das deutsche Recht dann jedoch nicht. Architekt ist näm­lich eine geschützte Berufs­beze­ich­nung. D. h.: Nicht jed­er, der möchte, darf sich so nen­nen. Nicht ein­mal Absol­ven­ten eines entsprechen­den Stu­di­en­gangs sind sofort Architek­ten. Zuvor ist näm­lich eine Auf­nahme in die Architek­tenkam­mer notwendig. Dort wiederum lassen sich die meis­ten Baukün­stler als freie Architek­ten reg­istri­eren. Erfol­gre­ich ver­wirrt? Die Erk­lärung fol­gt in den kom­menden Abschnit­ten.

Wie wird man (freier) Architekt?

Ein Haus zu bauen, ist eine ver­ant­wor­tungsvolle Auf­gabe. Zwar ist der Architekt dank Sta­tik­er nicht alleine für das Trag­w­erk zuständig, doch die Pla­nung eines Ein­fam­i­lien­haus­es muss wohlüber­legt sein. Noch kom­pliziert­er wird es bei Dop­pel­häusern oder Gewer­beim­mo­bilien. Um Architekt zu wer­den, ist deshalb ein Studi­um notwendig – wahlweise an ein­er Uni­ver­sität oder ein­er Fach­hochschule. Wer die Mas­ter-Urkunde (früher das Diplom) in der Tasche hat, ist damit jedoch noch kein Architekt. Dazu ist erst eine Ein­tra­gung in die Architek­tenkam­mer erforder­lich. Die gibt es für jedes Bun­des­land mit eige­nen Voraus­set­zun­gen für eine Auf­nahme. In der Regel wer­den eine Praxis­er­fahrung von zwei Jahren und eine spezielle Weit­er­bil­dung gefordert.

Die Ein­tra­gung in die Lan­desliste erfol­gt in der Regel als freier Architekt. Dabei han­delt es sich um eine beson­dere Form der Beruf­sausübung und sie bedeutet, dass der Architekt seine Arbeit eigen­ver­ant­wortlich und unab­hängig ausübt. Landläu­fig wird das auch als “selb­st­ständig” beze­ich­net. Ein (hypo­thetis­ches) Gegen­stück wäre ein Bau­plan­er, der zum Beispiel von einem Baustoffhändler beschäftigt wird. Er würde nicht frei aus allen ver­füg­baren Steinen, Fliesen etc. wählen (und somit nach bestem Gewis­sen für den Bauher­ren arbeit­en), son­dern nur die Ware seines Arbeit­ge­bers ver­wen­den. Mit anderen Worten: Er wäre unfrei in seinen Entschei­dun­gen.

Noch mehr Details: Für Freiberu­fler gel­ten außer­dem beson­dere Bedin­gun­gen, was zum Beispiel Ver­sicherun­gen und das Steuer­recht bet­rifft. Das ist für den Architek­ten dur­chaus wichtig. Auch Sta­tik­er als Bauin­ge­nieure gehören zu der Gruppe der freien Berufe.

Was macht ein freier Architekt?

Ein freier Architekt übern­immt, auf Wun­sch, diverse Auf­gaben rund um den Haus­bau. Dazu gehören:

… und je nach indi­vidu­ellem Ange­bot noch viele mehr. In der Prax­is übernehmen jedoch die wenig­sten Architek­ten tat­säch­lich den vollen Arbeit­sum­fang, der bei der Pla­nung eines Gebäudes anfällt. Stattdessen geben sie Auf­gaben wie die Trag­w­erk­s­pla­nung und die Aus­führungsze­ich­nung an Spezial­is­ten wie den Sta­tik­er ab.

Was darf ein freier Architekt?

Mit dem Architek­ten-Titel geht auch ein beson­deres Recht ein­her: die Bau­vor­lage­berech­ti­gung. Nur wer sie besitzt, darf Genehmi­gungs­pla­nun­gen (zur Vor­lage beim Bauamt) unterze­ich­nen. Neben dem Architek­ten hat dieses Priv­i­leg nur ein bau­vor­lage­berechtigter Inge­nieur.

… nicht ganz: Bau­recht ist Lan­desrecht, so dür­fen in eini­gen Län­dern auch Absol­ven­ten ohne Ein­tra­gung sowie bes­timmte Handw­erksmeis­ter (zum Beispiel Mau­r­ermeis­ter) soge­nan­nte kleine Bau­vor­la­gen ein­re­ichen. Fra­gen Sie dazu bei Ihrem örtlichen Bauamt nach.

Ist ein Architekt für den Hausbau notwendig?

Wer ein Haus bauen will, braucht einen Architek­ten. Das stimmt nur bed­ingt. Wie beschrieben, ist ein aus­gewiesen­er Experte für die Bau­vor­lage nötig. Das kann jedoch auch ein entsprechen­der Bauin­ge­nieur sein.

  • Dieser Ratgeber wurde am 5. Juli 2019 verfasst. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.

    Ab Juli 2025 gilt: ESTATIKA − der PV-Statiker

    Nach sechs erfolgreichen Jahren haben wir uns weiter spezialisiert! Ab Juli 2025 bietet ESTATIKA ausschließlich statische Berechnungen für Zusatzlasten von Photovoltaik-Anlagen auf (Gewerbe)Hallen und öffentlichen Gebäuden an.

    Andere Leistungen werden leider nicht mehr angeboten.

    Kundenmeinungen

    4,80 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 66 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:

    Manfred Jaeger

    Google

    5,00 / 5

    5.00 von 5 Sternen

    Ich hat­te zum Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es Sta­tik, Wärmeschutz-nach­weis und Bewehrungs­plan ange­fordert, und dazu die Bauze­ich­nun­gen und Baubeschrei­bung gesandt. Nach nur weni­gen Rück­fra­gen kamen zeit­gerecht. die Sta­tik und die anderen Pläne zurück.Nun, zu Anfang der Bautätigkeit fiel mir sehr pos­i­tiv auf, dass die Pläne auch für Anfänger wie mich immer klar und daher gut les­bar waren. Rück­fra­gen gab es so gut wie keine, Fehler habe ich nicht gefunden.Sehr pro­fes­sionell. Wenn mal eine Rück­frage notwendig war, wurde die sofort geklärt.Der Kon­takt war immer sehr nett.Manfred Jäger,M.Jäger Bauträger GmbH
    ShopVote Logo

    ShopVoter-2743495

    ShopVote

    5,00 / 5

    5.00 von 5 Sternen

    habe einen Brand­schutz­nach­weis für ein ver­mi­etetes Wohn­haus benötigt. Hat­te mehrere Ange­bote einge­holt, die preis­lich alle deut­lich über dem von esta­ti­ka gele­gen haben. Das war für mich entschei­dend. Ein Nach­weis wurde gefordert, ein Nach­weis wurde erbracht, ob oder in welchem Maß sich dieser von den anderen teur­eren Unter­schei­det kann ich mehr…

    Über uns

    Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner mit je 15+ Berufsjahren und einem Doktortitel (Dr.-Ing.), (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen. Ein Auszug:

    Ingenieurkammer Niedersachsen
    Architekten und Stadtplanerkammer Hessen
    Ingenieurkammer Hessen
    Architekten und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

    Unsere Ansprechpartner:

    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

    Geschäftsführer

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

    Leiter Tragwerksplanung

    Diplom-Volkswirt<br>Stefan Tiesmeyer

    Dipl.-Vw.
    Stefan Tiesmeyer

    Leiter Energiewirtschaft

    Unsere Keyfacts:

    Gründungsjahr
    2019
    Berufsjahre
    15+
    erfolgreiche Projekte
    2.000+

    » Details

    Leistungen

    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Zusatzlasten durch Photovoltaik-Anlagen (PV-Statiken) für Gewerbekunden und Kommunen.