Freier Architekt

Was ist eine freie Architekt:in?

Was ein freier Architekt ist, ist ganz eng verknüpft mit der Frage, wann jemand über­haupt ein Architekt ist. Das mag im ersten Moment furcht­bar sim­pel klin­gen – ganz so ein­fach ist das deutsche Recht dann jedoch nicht. Architekt ist näm­lich eine geschützte Berufs­beze­ich­nung. D. h.: Nicht jed­er, der möchte, darf sich so nen­nen. Nicht ein­mal Absol­ven­ten eines entsprechen­den Stu­di­en­gangs sind sofort Architek­ten. Zuvor ist näm­lich eine Auf­nahme in die Architek­tenkam­mer notwendig. Dort wiederum lassen sich die meis­ten Baukün­stler als freie Architek­ten reg­istri­eren. Erfol­gre­ich ver­wirrt? Die Erk­lärung fol­gt in den kom­menden Abschnit­ten.

Wie wird man (freier) Architekt?

Ein Haus zu bauen, ist eine ver­ant­wor­tungsvolle Auf­gabe. Zwar ist der Architekt dank Sta­tik­er nicht alleine für das Trag­w­erk zuständig, doch die Pla­nung eines Ein­fam­i­lien­haus­es muss wohlüber­legt sein. Noch kom­pliziert­er wird es bei Dop­pel­häusern oder Gewer­beim­mo­bilien. Um Architekt zu wer­den, ist deshalb ein Studi­um notwendig – wahlweise an ein­er Uni­ver­sität oder ein­er Fach­hochschule. Wer die Mas­ter-Urkunde (früher das Diplom) in der Tasche hat, ist damit jedoch noch kein Architekt. Dazu ist erst eine Ein­tra­gung in die Architek­tenkam­mer erforder­lich. Die gibt es für jedes Bun­des­land mit eige­nen Voraus­set­zun­gen für eine Auf­nahme. In der Regel wer­den eine Praxis­er­fahrung von zwei Jahren und eine spezielle Weit­er­bil­dung gefordert.

Die Ein­tra­gung in die Lan­desliste erfol­gt in der Regel als freier Architekt. Dabei han­delt es sich um eine beson­dere Form der Beruf­sausübung und sie bedeutet, dass der Architekt seine Arbeit eigen­ver­ant­wortlich und unab­hängig ausübt. Landläu­fig wird das auch als “selb­st­ständig” beze­ich­net. Ein (hypo­thetis­ches) Gegen­stück wäre ein Bau­plan­er, der zum Beispiel von einem Baustoffhändler beschäftigt wird. Er würde nicht frei aus allen ver­füg­baren Steinen, Fliesen etc. wählen (und somit nach bestem Gewis­sen für den Bauher­ren arbeit­en), son­dern nur die Ware seines Arbeit­ge­bers ver­wen­den. Mit anderen Worten: Er wäre unfrei in seinen Entschei­dun­gen.

Noch mehr Details: Für Freiberu­fler gel­ten außer­dem beson­dere Bedin­gun­gen, was zum Beispiel Ver­sicherun­gen und das Steuer­recht bet­rifft. Das ist für den Architek­ten dur­chaus wichtig. Auch Sta­tik­er als Bauin­ge­nieure gehören zu der Gruppe der freien Berufe.

Was macht ein freier Architekt?

Ein freier Architekt übern­immt, auf Wun­sch, diverse Auf­gaben rund um den Haus­bau. Dazu gehören:

… und je nach indi­vidu­ellem Ange­bot noch viele mehr. In der Prax­is übernehmen jedoch die wenig­sten Architek­ten tat­säch­lich den vollen Arbeit­sum­fang, der bei der Pla­nung eines Gebäudes anfällt. Stattdessen geben sie Auf­gaben wie die Trag­w­erk­s­pla­nung und die Aus­führungsze­ich­nung an Spezial­is­ten wie den Sta­tik­er ab.

Was darf ein freier Architekt?

Mit dem Architek­ten-Titel geht auch ein beson­deres Recht ein­her: die Bau­vor­lage­berech­ti­gung. Nur wer sie besitzt, darf Genehmi­gungs­pla­nun­gen (zur Vor­lage beim Bauamt) unterze­ich­nen. Neben dem Architek­ten hat dieses Priv­i­leg nur ein bau­vor­lage­berechtigter Inge­nieur.

… nicht ganz: Bau­recht ist Lan­desrecht, so dür­fen in eini­gen Län­dern auch Absol­ven­ten ohne Ein­tra­gung sowie bes­timmte Handw­erksmeis­ter (zum Beispiel Mau­r­ermeis­ter) soge­nan­nte kleine Bau­vor­la­gen ein­re­ichen. Fra­gen Sie dazu bei Ihrem örtlichen Bauamt nach.

Ist ein Architekt für den Hausbau notwendig?

Wer ein Haus bauen will, braucht einen Architek­ten. Das stimmt nur bed­ingt. Wie beschrieben, ist ein aus­gewiesen­er Experte für die Bau­vor­lage nötig. Das kann jedoch auch ein entsprechen­der Bauin­ge­nieur sein.

  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 5. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.

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