Baugrundgutachten vor Baubeginn erstellen lassen

Was ist ein Baugrundgutachten?

Ein Jed­er ken­nt den schiefen Turm von Pisa. Baube­ginn war im Jahre 1173. Nach­dem die ersten drei Stock­w­erke des imposan­ten Gebäudes in die Höhe gezo­gen waren, begann sich der Turm zur Seite zu neigen. Grund dafür war der lehmige und sandi­ge Boden, der – vere­in­facht dargestellt – unter dem Gewicht des Turms nach­gab. Hier fehlte wohl das Bau­grundgutacht­en!

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Damals zu Bauzeit­en im 12. Jahrhun­dert gab es anscheinend noch nie­man­den, der vor dem Bau die Eigen­schaften des Bodens, seinen Auf­bau und seine Bauqual­itäten unter­sucht hätte. Somit kon­nte ver­mut­lich auch keine Fest­stel­lung darüber erfol­gen, dass es sich bei dem gewählten Stan­dort um ein bere­its ver­sandetes Hafen­beck­en han­delte.

Dies hat sich heutzu­tage glück­licher­weise geän­dert. In Deutsch­land ist ein Bau­grundgutacht­en geset­zlich vorgeschrieben und zählt seit Jahren zur Rou­tine vor Baube­ginn. Schließlich muss sich­er gestellt sein, dass der Boden, auf dem die Gebäudeer­rich­tung geplant ist, als Grund­lage für eine Bebau­ung über­haupt geeignet ist. Doch was genau gehört alles zu einem Bau­grundgutacht­en?

Was sind die Inhalte des Baugrundgutachtens?

Damit ein Bau später nicht unab­sichtlich in Schieflage gerät, wer­den geot­ech­nis­che Unter­suchun­gen angestellt, die die Wech­sel­wirkun­gen zwis­chen dem Boden, dem Bauw­erk, dem Grund­wass­er und der Nach­bar­be­bau­ung bein­hal­ten. Das Bau­grundgutacht­en – auch Bodengutacht­en oder Grün­dungsgutacht­en genan­nt – bein­hal­tet Infor­ma­tio­nen über:

  • Bode­nauf­bau
  • Boden­mech­a­nis­che Eigen­schaften (Tragfähigkeit, Set­zungsver­hal­ten)
  • Bodenart und Boden­klasse
  • Grund­wasser­vorkom­men
  • Erfordernisse von Boden­verbesserun­gen
  • Boden­be­las­tun­gen und Schad­stoffe
  • Ken­nwerte für Art und Bemes­sung der Fun­da­mente
  • Ver­sickerungs­fähigkeit von Ober­flächen­wass­er
  • Frost­sicher­heit
  • Zuord­nung zu Erd­beben­zo­nen

Der geot­ech­nis­che Bericht des Bau­grundgutachters ist somit Voraus­set­zung für die Berech­nung der Fun­da­mente, welche vom Trag­w­erk­s­plan­er durchge­führt wird. Die für das Gebäude erforder­liche Grün­dung kann nur berech­net wer­den, wenn es Auskün­fte über die Tragfähigkeit des Bodens gibt. Nur durch das Wis­sen über die Boden­klassen kön­nen zudem die Kosten für den Aushub berech­net wer­den.

Auch ob das Haus eine Keller­a­b­dich­tung benötigt oder nicht, entschei­det sich erst mit Hil­fe der Unter­suchun­gen zum Grund­wasser­vorkom­men. Das The­ma Ver­sickerung von Regen­wass­er ist eben­falls ein wichtiger Punkt: Eventuell muss das Regen­wass­er in ein beste­hen­des oder neu zu bauen­des Kanal­sys­tem ein­geleit­et wer­den, um ein Über­fluten der späteren Keller­räume zu ver­mei­den und um sich­er zu gehen, dass die Bau­grube nicht unter Wass­er ste­ht. Eventuell ist auf den Bau eines Keller­raums am Ende ganz zu verzicht­en. Auch welch­es Bau­ma­te­r­i­al die Bau­grube füllen soll, ist abhängig vom geot­ech­nis­chen Bericht.

Baugrundgutachten vom Sachverständigen

Die Bauherrschaft beauf­tragt die sachver­ständi­ge Fachkraft der Geot­ech­nik. Seine Auf­gaben umfassen die Pla­nung und Überwachung der geot­ech­nis­chen Unter­suchun­gen. Auch Orts­bege­hun­gen und Fol­gerun­gen, welche sich für die Pla­nung und Kon­struk­tion ergeben liegen in sein­er Ver­ant­wortlichkeit. Weit­ere Auf­gaben sind die Dar­legung von Wech­sel­wirkun­gen zwis­chen Bau­grund­ver­hält­nis­sen, Pla­nung, Kon­struk­tion und Bauaus­führung. Schließlich erstellt der Experte einen geot­ech­nis­chen Bericht und überwacht weit­er­hin die baube­glei­t­en­den Mes­sun­gen. Die Bode­nun­ter­suchun­gen wer­den dabei meist mit Hil­fe von Bohrun­gen oder Sondierun­gen real­isiert.

Es ist übri­gens nicht aus­re­ichend von ein­er Bau­grun­dun­ter­suchung des Nach­bar­grund­stücks Rückschlüsse auf das eigentliche Bau­grund­stück zu ziehen, da die Bodenbeschaf­fen­heit sich auch auf kleinem Ter­rain stark unter­schei­den kann.

Die Anforderun­gen an die Bau­grun­dun­ter­suchung sind in der DIN 4020 geregelt. Ziel des Gutacht­ens ist es, die Sicher­heit­snach­weise im Erd- und Grund­bau, wie in der DIN 1054 gefordert, zu real­isieren.

Ein Baugrundgutachten ist unerlässlich

Ein Bau­grun­dacht­en ist also für sicheres Bauen uner­set­zlich. Beim Erwerb eines Grund­stücks sollte im besten Fall schon vor dem tat­säch­lichen Kauf das Bau­grun­dacht­en in Auf­trag gegeben wer­den, damit der Bauherr später bei Baube­ginn keine bösen Über­raschun­gen erlebt und auf eventuelle Zusatzkosten beim Bau von vorn­here­in eingestellt ist.

Das schief­ste Gebäude der Welt ist laut dem Guin­ness­buch der Reko­rde übri­gens nicht der schiefe Turm von Pisa son­dern der Cap­i­tal Gate Tow­er in Abu Dhabi. Dieser ist allerd­ings in voller Absicht so schief errichtet – die Architekt:innen, Statiker:innen und Baugrundgutachter:innen haben hier also ganze Arbeit geleis­tet.

  • Verfasst am 16. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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