projektsteuerer

Benötige ich einen Projektsteuerer für mein Hausbau-Projekt?

Dadurch, dass das Bauen für Bauher­rn generell eine große Investi­tion darstellt und in der Ver­gan­gen­heit viele Bauher­ren über enorme Kostenüber­schre­itun­gen geplagt haben, hat sich das Berufs­bild des Pro­jek­t­s­teuer­ers am Markt etabliert. Wir möcht­en in diesem Artikel näher auf den Akteur Pro­jek­t­s­teuer­er einge­hen und die Frage disku­tieren, ob pri­vate Bauher­ren einen Pro­jek­t­s­teuer­er benöti­gen.

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Was sind Projektsteuerer?

Pro­jek­t­s­teuer­er agieren vere­in­facht gesagt als Berater der Bauher­ren. Sie haben im Kern eine Kon­troll- und Beratungs­funk­tion. Zur Pro­fes­sion­al­isierung der Pro­jek­t­s­teuerung wurde der Leis­tung­sum­fang in den “grü­nen Heften” der AHO definiert. Bei vie­len Auf­gaben gibt es Über­schnei­dun­gen zu Leis­tun­gen, die ein Objek­t­plan­er für Bauher­ren übernehmen sollte. Vor allem Architek­ten arbeit­en am Markt als Objek­t­plan­er, teil­weise aber auch nur als Berater und kon­trol­lieren die Objek­t­pla­nung Drit­ter für den Bauher­ren.

Projektsteuerer? Ich habe doch einen Architekten!

In der Bauwelt hat in den ver­gan­genen Jahren eine Art Pro­fes­sion­al­isierung bzw. Spezial­isierung in diverse Seg­menten der Bau­pla­nung stattge­fun­den. Einzelne Akteure konzen­tri­eren sich immer stärk­er auf spez­i­fis­che Leis­tun­gen. Der Architekt galt ursprünglich mal als Baumeis­ter und hat das gesamte Pro­jekt ent­wor­fen, berech­net und koor­diniert. Mit der Zeit fand bei Architek­ten vielfach eine Spezial­isierung auf die gestal­ter­ischen Ele­menten des Bauens statt. Pro­jek­t­s­teuer­er hinge­gen übernehmen mit­tler­weile viele Leis­tun­gen im Bere­ich der Pro­jek­tko­or­di­na­tion und des Pro­jek­t­con­trol­lings, die früher Architek­ten als Objek­t­plan­er selb­ständig über­nom­men haben. Ob generell Kon­troll­maß­nah­men und sep­a­rate Beratungsleis­tun­gen bei der Pla­nung und Aus­führung notwendig sind, wird in der Prax­is sehr häu­fig disku­tiert. Man kann sich vorstellen, dass Kon­trolleure und Bauher­ren­ber­ater bei Plan­ern, Bauleit­ern und aus­führen­den Unternehmen eher weniger beliebt sind. Die Etablierung des Berufs­bildes Pro­jek­t­s­teuer­er muss jedoch auch eine gewisse Berech­ti­gung haben. Anson­sten wür­den Pro­jek­t­s­teuer­er vor allem bei Aufträ­gen von Pro­jek­ten­twick­lern und Großin­ve­storen gar nicht existieren kön­nen. Das klas­sis­che Argu­ment für die Erforder­nis eines Pro­jek­t­s­teuer­ers ist die Ver­mei­dung von Kosten- und Ter­minüber­schre­itun­gen. Pro­jek­t­s­teuer­er wer­den weit­er­hin einge­set­zt, wenn pro­fes­sionelle Inve­storen als Bauherr schlicht keine Zeit haben sich mit den ver­schiede­nen Detail­fra­gen während der Pla­nung und Aus­führung als Bauherr zu beschäfti­gen.

Man kann sich als Faust­formel merken: Desto größer und kom­plex­er ein Bau­vorhaben ist, desto höher ist die Wahrschein­lichkeit, dass ein Pro­jek­t­s­teuer­er von Seit­en der Bauher­ren engagiert wird.

Fazit: Projektsteuerer im Einfamilienhausbau?

Die Antwort auf die Frage, ob Sie als pri­vater Bauherr geson­dert einen Pro­jek­t­s­teuer­er beauf­tra­gen soll­ten ist in den aller­meis­ten Fällen höchst­wahrschein­lich nein. Die Kosten für einen Pro­jek­t­s­teuer­er sind bei klas­sis­chen Ein­fam­i­lien­haus­baut­en (als Ref­eren­z­größe für ein typ­is­ches pri­vates Bau­vorhaben) aus unser­er Sicht höher als der Nutzen zu bew­erten. Das Risiko, bzw. die Mehrkosten die Sie riskieren sind dafür ins­ge­samt zu ger­ing. Zwis­chen ein­fachen (ohne Pro­jek­t­s­teuer­er) und sehr kom­plex­en Baupro­jek­ten (mit Pro­jek­t­s­teuer­er) befind­et sich allerd­ings eine Grau­zone, in der Bauher­ren in Abhängigkeit ihrer eige­nen Exper­tise, ihrem Risikover­hal­ten und ihrer Erfahrung entschei­den müssen, ob Sie eine zusät­zliche Beratungs- und Koor­di­na­tion­sin­stanz beauf­tra­gen möcht­en. Diese Entschei­dung kann Bauher­ren nicht abgenom­men wer­den.

  • Verfasst am 7. Dezember 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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