
Eine Bauvoranfrage stellen – wann, wofür und wieso?
Sie möchten umbauen, umnutzen oder in besonderen Situationen (bspw. im Außenbereich) neubauen und fragen sich, ob Ihr Vorhaben denn überhaupt genehmigungsrechtlich umsetzbar ist. Eine Möglichkeit, die planungsrechtlichen Anforderungen frühzeitig abzuklären stellt die Bauvoranfrage dar. Was das ist, wie der Ablauf genau aussieht und wann man eine Bauvoranfrage stellt, erläutert wir in den nachfolgenden Zeilen.
PlanungspaketJetzt kostenlos anfragen
Was ist eine Bauvoranfrage?
Die Bauvoranfrage ist eine rechtskräftige Zusage der Baubehörde für einzelne spezielle Fragen. Als Bauherr:in bekommt man anschließend einen Bauvorbescheid. Fragen könnten sein:
- Darf im Außenbereich gebaut werden?
- Dürfen Grenzwerte aus alten Bebauungsplänen überschritten werden?
- Darf ein Dachgeschoss in besondere Art und Weise ausgebaut werden?
- Darf ein Bauvorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan umgesetzt werden?
Für die Antragsstellung wird mindestens ein Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Eintragung des betroffenen Bauvorhaben und ein Anschreiben mit einer kurzen Baubeschreibung benötigt. Abgesehen von der Bauvoranfrage kann eine unverbindliche Aussage auch ohne formellen Prozess beim Bauamt eingeholt werden. Hier müssten sich potenzielle Bauherren/-herrinnen aber auf das Wort des jeweiligen Mitarbeitenden verlassen und hätten bei späteren Abweichungen keinen Rechtsanspruch.
Wer darf eine Bauvoranfrage stellen?
Bauvoranfragen werden zusammen von Bauvorlageberechtigten und potenziellen Bauherren/-herrinnen gestellt. Bauvorlageberechtigt sind Architekten und Architektinnen. Als Architekt:in wiederum darf sich der- oder diejenige bezeichnen, die in einer Architektenkammer als Architekt:in eingetragen ist. Weiterhin können auch Innenarchitekt:innen, Bauingenieur:innen oder andere Berufsgruppen bauvorlageberechtigt sein. Die genauen Definitionen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Weiterhin gilt die Bauvorlageberechtigung abseits der Architekten/Architektinnen nicht immer für alle Bauvorhaben.
Wichtig zu wissen ist auch noch, dass die potenzielle Bauherrschaft als Antragsstellende nicht zwingend Eigentümer:in der Immobilie sein müssen. Das heißt, beispielsweise können auch Kaufinteressenten und ‑interessentinnen eine Bauvoranfrage stellen.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
Eingangs empfiehlt es sich, sich zunächst unverbindlich bei der Baubehörde zu erkundigen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Fachexpert:in (bspw. eine Architekt:in) zu kontaktieren. Anschließend folgt die Antragsvorbereitung. Hier ist vor allem die Argumentation, der Entwurf und der Antrag selbst vorzubereiten. In der Regel ist der Antrag dann schriftlich per Post, unterschrieben und in mehrfacher Ausführung bei der Behörde einzureichen. Die Antragsunterlagen sind in der Regel identisch mit den Antragsunterlagen für einen Bauantrag. Nach Abgabe prüft die Behörde den Antrag. Die Prüfdauer ist je nach Kommune und Anfrage unterschiedlich. Bei kleineren Verfahren dauert die Prüfung im besten Fall nur ein paar Tage. Sind die Bauvorlagen vorschriftsgemäß und entspricht die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht wird die Bauaufsicht den Bauvorbescheid erteilen. Ganz wichtig: In dem Bauvorbescheid werden auch Hinweise und mögliche Auflagen und Nebenbestimmungen genannt, die bei der anschließenden Antragsstellung und dem Bau zu berücksichtigen sind.
Wie geht es nach der Bauvoranfrage weiter?
Mit der Bauvoranfrage wurden, wie bereits erwähnt, spezielle Fragen des vorgesehenen Bauvorhabens geklärt. Die Bauvoranfrage ersetzt jedoch keinen Bauantrag und die darauf aufbauende Erteilung einer Baugenehmigung. Nach der Bauvoranfrage werden die Entwürfe in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro weiter ausgearbeitet. Daraufhin folgt der Austausch mit Tragwerksplaner:innen (umgangssprachlich Statiker:innen), Bauphysik-Experten und ‑Expertinnen (Wärme, Schall, Brandschutz) und ggf. weiteren Fachexperten und ‑expertinnen (Baugrundgutachter:in, technische Gebäudeausstattung etc.).
Im Anschluss folgt die Bauantragsstellung. Hier kann auf die vorherige Bauvoranfrage verwiesen werden. Der Bauantrag ist deutlich umfangreicher als eine Bauvoranfrage. Erst anschließend erhält man die Baugenehmigung.
In Bezug auf die Bauvoranfrage und die Baugenehmigung ist zu beachten, dass diese auch ungültig werden können, beispielsweise wenn Fristen nicht eingehalten werden. Mit einer Begründung besteht die Möglichkeit der Fristverlängerung. Eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung haben somit eine Art Gültigkeitsdauer. Die Thematik ist vor allem beim späteren Verkauf von Immobilien relevant.
Fazit
Wir hoffen, dass die kurze Zusammenfassung Ihnen geholfen hat, die Zusammenhänge, Fachbegriffe und Abläufe rundum die Bauvoranfrage besser zu verstehen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
Verfasst am 27. März 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
Meinungen
4,93 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bewertungen (156 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:

ShopVoter-3242867
ShopVote
4.57 von 5 Sternen
Wir haben uns einen Fensterdurchbruch rechnen lassen. Im Vergleich zu lokalen Angeboten ging es superschnell. Da nehm ich den Preis gern Inkauf.
O. N.
5.00 von 5 Sternen
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung/Statik

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Fördermittel/Objektplanung
Unsere Keyfacts:
- Projekte
- 1.400+
- Berufsjahre
- 15+
- Mitarbeiter:innen
- 10+
Qualifikationen
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufsjahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen:

Leistungen
Fachplanung aus einer Hand. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen für Ihr Bauvorhaben an – gerne auch als Paket: