Umbau einer Einliegerwohnung – Praxistipps für die Bauherrschaft
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde für neu errichtete Einfamilienhäuser vorgeschrieben, eine Einliegerwohnung einzuplanen (ehemaliges Wohnungsbaugesetz). Die Häuser von damals stehen größtenteils auch heute noch. Viele Bewohner der Einliegerwohnungen sind jedoch oft nicht mehr da. Die Schlafzimmer, sowie das Büro im Obergeschoss älterer Wohnhäuser stehen dann häufig leer. Auch bei neueren Einfamilienhäusern ist der Raum im Obergeschoss mit den Einliegerwohnungen früherer Tage vergleichbar, sobald die Kinder fürs Studium in die Großstädte ziehen. Um die Flächen weiterhin sinnvoll zu nutzen kommen Eigentümer auf die Idee umzubauen. Wir möchten Eigentümern als angehende Bauherren in diesem Artikel ein paar Praxistipps für mögliche Umbauarbeiten mit an die Hand geben.
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Was ist eine Einliegerwohnung?
In älteren Gesetzestexten werden Einliegerwohnungen als zusätzliche Wohneinheit in Eigenheimen mit untergeordneter Rolle bezeichnet. Charakteristisch für eine Einliegerwohnung ist, dass sie keinen separaten Außeneingang hat. Die Erschließung erfolgt über ein offenes Treppenhaus.
Wie kann eine Einliegerwohnung umgebaut werden?
Abhängig von der Lage des Treppenhauses ist eine Trennung des Obergeschosses vom Erdgeschoss denkbar. So können Mietwohnungen entstehen. Dadurch, dass in den meisten Einfamilienhäusern in beiden Geschossen ein Wasseranschluss, Strom und Heizungen vorhanden sind, ist der bauliche Aufwand begrenzt. Etwas aufwendiger ist der Ausbau eines nicht erschlossenen Dachgeschosses.
Welche Maßnahmen sind beim Umbau einer Einliegerwohnung zu bedenken?
Je nach existierendem Grundriss ändern sich die Raumfunktionen. Daraus folgt, dass Wände versetzt werden, Badinstallationen erneuert, eine zweite Küche eingeplant, separate Zähler installiert, Internetkabel verlegt, sowie Boden und Wandbeläge erneuert werden müssen. Gerade beim Abriss tragender Wände ist Vorsicht geboten. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Statiker.
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Benötige ich eine Baugenehmigung für den Umbau einer Einliegerwohnung?
Bei Umbauarbeiten im Inneren eines Einfamilienhauses benötigen Sie im Regelfall keine Baugenehmigung. Ausnahmen bilden beispielsweise besonders große, oder denkmalgeschützte Einfamilienhäuser.
Wie hoch sind die Planungs- und Baukosten beim Umbau?
Die Höhe der Planungskosten ist davon abhängig ob Sie diese selbst übernehmen wollen oder jemanden beauftragen möchten. Die Planung können Sie bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen baurechtlich selbst übernehmen. Empfehlenswert erscheint es dennoch, sich bei einem gelernten Handwerker, bzw. bei höheren Ansprüchen beim Architekten/Innenarchitekten zu melden und Fragen zur Baukonstruktion zu klären. Wenn Sie die Planung selbst übernehmen tragen Sie im Schadensfall jedoch auch die Verantwortung. Gleiches gilt im Grunde für die Bauarbeiten. Unabhängig von der Frage, wer die Arbeit übernimmt, werden in jedem Fall Materialkosten anfallen. Die Handwerkerkosten liegen je nach Gewerk und Unternehmen irgendwo bei einem Stundenlohn zwischen 35 €/Std. und 50 €/Std.. Der Umfang der Umbauarbeiten ist vom Zustand und der Raumstruktur des Einfamilienhauses abhängig. Sie können für einzelne, kleine Maßnahmen verschiedene Aufwandskennwerte im Internet finden (zum Beispiel auf den Internetseiten vertrauter Banken).
Ich möchte den Umbau meiner Einliegerwohnung selbst durchführen. Was ist zu tun?
Aus Sicherheitsgründen können wir keinem Laien empfehlen, die Umbaumaßnahmen (insbesondere in Kontakt mit Gas-/Wasser- und Elektroarbeiten, bei Wanddurchbrüchen, etc.) selbst zu übernehmen. Wenn Sie selbst ein erfahrener Handwerker sind und es sich insgesamt um kleinere Umbaumaßnahmen handelt, empfehlen wir Ihnen die notwendigen Bauarbeiten aufzuschreiben und die ungelernten Handwerksarbeiten von Dritten übernehmen zu lassen. Fragen Sie einen Statiker, wenn Sie sich im Zuge der Abrissarbeiten doch unsicher werden (zum Beispiel Wand- und Deckendurchbrüche).
Fazit: Einliegerwohnung umbauen selbstgemacht, oder doch nicht?!
Für die meisten Maßnahmen beim Umbau einer Einliegerwohnung im Einfamilienhaus (EFH) benötigen Sie keine Baugenehmigung. Wir empfehlen Ihnen hier dennoch fähige Handwerker zu suchen. Bei Wand- und Deckendurchbrüchen (auch in Kehlbalkenlagen, zum Beispiel bei einer Galerie), oder einem Wandabriss empfehlen wir Ihnen weiterhin einen Statiker (mindestens einen Handwerksmeister) zu Rate zu ziehen. Jemand sollte Ihnen zudem eine Übersicht der notwendigen Arbeiten erstellen.
Verfasst am 15. Dezember 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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Wir haben uns einen Fensterdurchbruch rechnen lassen. Im Vergleich zu lokalen Angeboten ging es superschnell. Da nehm ich den Preis gern Inkauf.
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