kosten architekt

Preisvergleich – wie kann ich die Kosten eines/einer Architekten/Architektin vergleichen?

Sie möcht­en ein Haus bauen und ste­hen vor der Frage, wen Sie für die Pla­nung Ihres Haus­es beauf­tra­gen sollen. Unsere Erfahrung zeigt, dass bei der Auswahl die Kosten eine wichtige Rolle ein­nehmen. In diesem Artikel möcht­en wir auf die Ver­gle­ich­barkeit der Architek­ten­hono­rare einge­hen und die Gründe für etwaige Unter­schiede erläutern.

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Wie hoch sind die Kosten eines Architekten?

Die Kosten eines Architek­ten, beispiel­sweise für ein Ein­fam­i­lien­haus, kön­nen unab­hängig von einem einzel­nen Anbi­eter grob mit dem Ori­en­tierungswerten der HOAI bes­timmt wer­den. Die HOAI ist eine geset­zlich ange­ord­nete Hon­o­rarord­nung, wie man sie beispiel­sweise auch bei Recht­san­wäl­ten ken­nt. Die dort angegeben Ori­en­tierungswerte sind für Laien häu­fig schw­er zu inter­pretieren. Sie sind im Kern abhängig von den anrechen­baren Baukosten und der Kom­plex­ität eines Baupro­jek­tes.

Gehen wir beispiel­haft davon aus, dass die anrechen­baren Baukosten bei Ihrem Ein­fam­i­lien­haus (EFH) 300.000 € betra­gen und Sie den Architek­ten bis zur Erteilung der Bau­genehmi­gung (Lph. 1–4 gem. HOAI) in Anspruch nehmen. In diesem Fall wür­den die Architek­tenkosten gemäß HOAI zwis­chen ca. 10.500 € und 13.500 € (gerun­det) betra­gen. Trag­w­erk­s­pla­nung, bau­physikalis­che Nach­weise, Ver­mes­sungsar­beit­en und eventuell Bau­grundgutacht­en sind dort noch nicht mit inbe­grif­f­en. In der Prax­is wer­den Sie häu­fig fest­stellen, dass Sie auch gün­stigere Ange­bote bekom­men. Hier ist der erbrachte Leis­tung­sum­fang und die Beratungsqual­ität zu hin­ter­fra­gen.

Warum sind die Kosten gemäß HOAI so hoch?

Die Kosten für den Architek­ten wer­den von Fach­ex­perten als angemessen ange­se­hen, da Architek­ten ein viel­seit­iges Know-How benöti­gen (Bau­recht, Wirtschaftlichkeit, Tech­nik, Kon­struk­tion), die Pla­nung und Antragsstel­lung mit Aufwand ver­bun­den ist und eine gewisse Haf­tung für die Pla­nung und den daraus ermit­tel­ten Angaben (wie Wohn­fläche, etc.) über­nom­men wird. Grund­sät­zlich ist der Preis jedoch Ver­hand­lungssache.

Der Architekt bei unseren Freunden war viel günstiger. Warum?

Wir stellen immer wieder fest, dass sich viele Bauher­ren, bevor Sie zum Architek­ten gehen bere­its sehr viele Gedanken zur Finanzierung (Ihrem Bud­get), den gewün­scht­en Mate­ri­alien, den Grun­dris­sen und weit­eren Pla­nun­gen machen. Dies kann den Beratungs­be­darf senken.

Oft erlauben auch die bau­rechtlichen Vor­gaben keine visionären Entwürfe, sodass der Beratungs- und Pla­nungsaufwand für den Architek­ten weit­er reduziert wer­den kann. Mitunter wer­den auch Vertrags‑, bzw. Haf­tungsrisiken (zum Beispiel bei Zusam­me­nar­beit “unter Fre­un­den”) anders bew­ertet, als man es strenggenom­men vorse­hen sollte. Wir gehen weit­er­hin davon aus, dass Architek­ten, die für Bauträger als eine Art Nachunternehmer arbeit­en, zum Teil etwas gün­stiger sind, weil bei einem wieder­holt ange­wandten Konzept nur noch Einzel­heit­en bei der Pla­nung angepasst wer­den müssen (zum Beispiel andere Haustech­nik, ein zusät­zlich­er Erk­er, ein Kamin, etc.). Auch dadurch kön­nen Haf­tungsrisiken min­imiert wer­den.

Ein neuer Fak­tor ist die Dig­i­tal­isierung. Beson­ders inno­v­a­tive Architek­ten und Inge­nieure arbeit­en mit­tler­weile dig­i­tal und fan­gen an ihre Prozesse zu automa­tisieren. Die Prozes­sautoma­tisierung sorgt dafür, dass weniger Per­son­alaufwand dazu führen kann um gün­stige Preise bei weit­er­hin hoher Qual­ität vor­weisen zu kön­nen. Eine Zusam­me­nar­beit zwis­chen Betrieb­swirte, Architek­ten und Inge­nieuren, sowie IT-Inge­nieure ist nicht häu­fig anzutr­e­f­fen. Dadurch bleibt häu­fig die Pro­fes­sion­al­ität der Anbi­eter etwas auf der Strecke.

Warum werden HOAI-Orientierungswerte dennoch verwendet?

Viele Architek­ten und Inge­nieure selb­st beurteilen die Ori­en­tierungswerte der HOAI als angemessen, weil man bei einem Bau­vorhaben nie wis­sen kann, wie gut ein Bauherr vor­bere­it­et ist und sich mit seinem Traumhaus real­is­tisch beschäftigt hat. Auch der ange­sproch­ene “Fre­und­schaftssta­tus” kann haf­tung­stech­nisch ein großes Risiko darstellen. Weit­er­hin wird die indi­vidu­elle, bau­rechtliche Sit­u­a­tion in der Hon­o­rarord­nung nicht berück­sichtigt. Unsere Erfahrun­gen zeigen zudem, dass die Dig­i­tal­isierung in vie­len Büros auch noch nicht so weit wie man sich das vielle­icht wün­scht, wodurch Effizien­zvorteile nur bed­ingt erzielt wer­den. Die Fach­ex­perten ver­wen­den zwar inno­v­a­tive Tech­nolo­gien bei der Pla­nung, allerd­ings han­delt es sich dabei nur um eine Opti­mierung der Entwurf­sleis­tung (zum Beispiel in 3D). Eine Opti­mierung von Unternehmen­sprozessen hat dies aus betrieb­swirtschaftlich­er Sicht nur bed­ingt viel zu tun.

Wir denken, dass eine pro­fes­sionelle Prozes­sop­ti­mierung, eine Spezial­isierung auf den Wohn­bau und eine stärkere Fokussierung auf die Bauher­renbedürfnisse die gewün­scht­en Effizien­zvorteile bieten, anstatt nur die eige­nen Pla­nungsleis­tun­gen durch Anwen­dung neuer Soft­warelö­sun­gen möglichst kom­fort­a­bel zu gestal­ten.

Fazit: Wie kann ich Architektenpreise vergleichen?

Die HOAI sollte ursprünglich dafür sor­gen, dass Plan­er keinen Preiswet­tkampf, son­dern einen Qual­itätswet­tkampf pfle­gen. Das EuGH Urteil hat den Preiswet­tkampf nun etwas geöffnet. Geringe Preise bergen natür­lich die Gefahr, dass die Qual­ität bei Architek­ten und Inge­nieuren darunter lei­det. Wir gehen allerd­ings ins­ge­samt davon aus, dass abge­se­hen von eini­gen Einzelfällen, Bauher­ren von dieser Mark­töff­nung prof­i­tieren wer­den. Die Qual­ität ist durch Bau­vor­lage­berech­ti­gung als Qual­itätsmerk­mal weit­er­hin gültig. Wir sind der Auf­fas­sung, dass gün­stige Preise bei gle­ich­bleiben­der Qual­ität auch durch Inno­va­tion her­vorgerufen wer­den kann. Aus Bauher­ren­sicht sehen wir, wie bei anderen Pro­duk­ten und Dien­stleis­tun­gen auch, eine hohe Trans­parenz bei der Kun­den­zufrieden­heit neben der Bau­vor­lage­berech­ti­gung als wichtiges Qual­itätsmerk­mal an.

  • Verfasst am 14. Dezember 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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