Was ist eine freie Architekt:in?
Was ein freier Architekt ist, ist ganz eng verknüpft mit der Frage, wann jemand überhaupt ein Architekt ist. Das mag im ersten Moment furchtbar simpel klingen – ganz so einfach ist das deutsche Recht dann jedoch nicht. Architekt ist nämlich eine geschützte Berufsbezeichnung. D. h.: Nicht jeder, der möchte, darf sich so nennen. Nicht einmal Absolventen eines entsprechenden Studiengangs sind sofort Architekten. Zuvor ist nämlich eine Aufnahme in die Architektenkammer notwendig. Dort wiederum lassen sich die meisten Baukünstler als freie Architekten registrieren. Erfolgreich verwirrt? Die Erklärung folgt in den kommenden Abschnitten.
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Wie wird man (freier) Architekt?
Ein Haus zu bauen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Zwar ist der Architekt dank Statiker nicht alleine für das Tragwerk zuständig, doch die Planung eines Einfamilienhauses muss wohlüberlegt sein. Noch komplizierter wird es bei Doppelhäusern oder Gewerbeimmobilien. Um Architekt zu werden, ist deshalb ein Studium notwendig – wahlweise an einer Universität oder einer Fachhochschule. Wer die Master-Urkunde (früher das Diplom) in der Tasche hat, ist damit jedoch noch kein Architekt. Dazu ist erst eine Eintragung in die Architektenkammer erforderlich. Die gibt es für jedes Bundesland mit eigenen Voraussetzungen für eine Aufnahme. In der Regel werden eine Praxiserfahrung von zwei Jahren und eine spezielle Weiterbildung gefordert.
Die Eintragung in die Landesliste erfolgt in der Regel als freier Architekt. Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Berufsausübung und sie bedeutet, dass der Architekt seine Arbeit eigenverantwortlich und unabhängig ausübt. Landläufig wird das auch als “selbstständig” bezeichnet. Ein (hypothetisches) Gegenstück wäre ein Bauplaner, der zum Beispiel von einem Baustoffhändler beschäftigt wird. Er würde nicht frei aus allen verfügbaren Steinen, Fliesen etc. wählen (und somit nach bestem Gewissen für den Bauherren arbeiten), sondern nur die Ware seines Arbeitgebers verwenden. Mit anderen Worten: Er wäre unfrei in seinen Entscheidungen.
Was macht ein freier Architekt?
Ein freier Architekt übernimmt, auf Wunsch, diverse Aufgaben rund um den Hausbau. Dazu gehören:
- Entwurf
- Genehmigungsplanung
- Vergabe
- Bauleitung
- Baufortschrittskontrolle
… und je nach individuellem Angebot noch viele mehr. In der Praxis übernehmen jedoch die wenigsten Architekten tatsächlich den vollen Arbeitsumfang, der bei der Planung eines Gebäudes anfällt. Stattdessen geben sie Aufgaben wie die Tragwerksplanung und die Ausführungszeichnung an Spezialisten wie den Statiker ab.
Was darf ein freier Architekt?
Mit dem Architekten-Titel geht auch ein besonderes Recht einher: die Bauvorlageberechtigung. Nur wer sie besitzt, darf Genehmigungsplanungen (zur Vorlage beim Bauamt) unterzeichnen. Neben dem Architekten hat dieses Privileg nur ein bauvorlageberechtigter Ingenieur.
Ist ein Architekt für den Hausbau notwendig?
Wer ein Haus bauen will, braucht einen Architekten. Das stimmt nur bedingt. Wie beschrieben, ist ein ausgewiesener Experte für die Bauvorlage nötig. Das kann jedoch auch ein entsprechender Bauingenieur sein.
Verfasst am 5. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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