Wärmeschutznachweis nach GEG für den Bauantrag
Ein Wärmeschutznachweis ist nicht mit dem Energieausweis zu verwechseln. Vielmehr handelt es sich um einen bautechnischen Nachweis der von den Baubehörden vor Ausstellung einer Baugenehmigung gefordert wird. Erstellen dürfen den Wärmeschutznachweis nur fach- und sachkundige Planer. Erhalten Sie in diesem Artikel weitere, wichtige Informationen über die Erstellung eines Wärmeschutznachweises im Zuge eines Bauantrags.
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Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert der Wärmeschutznachweis?
Früher basierte der Wärmeschutznachweis auf der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die gesetzliche Grundlage des Wärmeschutznachweises ist seit November 2020 das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Die einzelnen Bundesländer haben in den Landesbauordnungen die Notwendigkeit eines Wärmeschutnachweises bei Einreichen eines Bauantrags definiert.
Das Gebäudeenergiegesetz gilt für Neubau- und Bestandsbaumaß´nahmen, für Wohn- und Nichtwohngebäude. Sie ist gleichzeitig auch die Grundlage für den Energieausweis.
Durch das GEG werden schlussendlich Anforderungen an die Gebäudehülle, bzw. die Haustechnik gestellt, die beim Planen und Bauen einzuhalten sind. Die Planung des Architekten und des Bauherren wird beim Wärmeschutznachweis gem. GEG wie bei der früheren EnEV auch durch einen Fachplaner auf Basis eines festgelegten Referenzgebäudes nachgewiesen. Das Referenzgebäude hat einen festgelegten energetischen Gebäudestandard, auf Basis dessen gesetzlich definiert wird, welcher energetische Standard als ausreichend anzusehen ist.
Welche Anforderungen stellt das GEG an die Gebäudeplanung?
Bei der Gebäudeplanung werden Anforderungen an die wärmeschützende Gebäudehülle (Dach, Wände, Decken, Fenster, Türen, etc.) und die Installation der haustechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Warmwasser, etc.) gestellt. Vereinfacht gesagt soll die wärmeschützende Gebäudehülle im Winter dafür sorgen, dass nicht so viel warme Luft nach außen entweicht und im Sommer nicht zu viel gekühlt werden muss. Dabei sind Dichtigkeit und Wärmebrücken zu berücksichtigen. Die haustechnischen Anlagen wiederum dürfen nicht so viel Energie verbrauchen. Der ökologisch erfreuliche Einsatz erneuerbarer Energieen (zum Beispiel bei Solarthermie) wird dabei mit berücksichtigt. Für den Nachweis bedeutet dies, dass die Vorgaben beim Jahresprimärenergiebedarf und bei den Transmissionswärmeverlusten eingehalten werden müssen.
Wer erstellt wann einen Wärmeschutznachweis?
In der Regel teilt ein Bauherr einem Objektplaner (meist Architekt) seine Idee mit. Der Architekt plant das neu zu errichtende Gebäude, bzw. den Anbau, den Umbau, oder die Aufstockung. Ein Fachplaner (meist Bauphysiker) weist wiederum nach, dass die Planung des Architekten den gesetzlichen Anforderungen (GEG) entspricht. Theoretisch kann ein Fachplaner die gleiche Person wie der Objektplaner sein. D. h. der Architekt könnte den Nachweis bei entsprechenden Qualifikationen auch selbst erstellen. In der heutigen Zeit gibt es den Architekt als einzelnen Baumeister häufig nicht mehr, sodass externe Fachplaner mit Fachkunde im Bereich der Bauphysik beauftragt werden müssen. Der Bauphysiker erhält für die Erstellung des Wärmeschutznachweises die Unterlagen vom Bauherren oder Architekten. Der Architekt hat nach Fertigstellung des sogenannten bautechnischen Nachweises (Wärmeschutznachweis) dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben aus dem Wärmeschutznachweis (zum Beispiel zum Bauteilaufbau) auch mit allen weiteren Planungen übereinstimmen.
Ist bei An-/Umbaumaßnahmen ein Nachweis zuerstellen?
Ein Wärmeschutznachweis nach GEG ist bei jedem antragspflichtigen Bauvorhaben erforderlich. Der Umfang und die Anforderungen an den Wärmeschutz können unterschiedlich ausfallen. So findet bei Bestandsbaumaßnahmen der Gebäudebestand, unter Senkung der einzuhaltenden Anforderungen, Berücksichtigung. Bei kleineren Anbauten (undlt;50 m²) ist der sommerliche Wärmeschutz nicht nachzuweisen.
Bei Sanierungsmaßnahmen, bei denen kein Bauantrag erforderlich ist, ist spätestens bei der Vermietung und einem Verkauf ein Energieausweis erforderlich.
Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen?
Welche Person einen Wärmeschutznachweis erstellen darf, ist abhängig von der Gebäudeklasse und dem Standort des Gebäudes. Die konkreten Bestimmungen über berechtigte Verfasser sind in den Landesbauordnungen geregelt und können länderspezifisch voneinander abweichen. Fachlich handelt es sich in der Regel um einen Architekten oder Bauingenieur. Zum Teil sind Weiterbildungen und Eintragungen in diversen Listen der Ingenieurkammern erforderlich.
Weiterhin sind je nach Gebäudeklasse und Standort während der Baumaßnahme Kontrollen durch den Ersteller des Wärmeschutznachweises durchzuführen. Ohne Bescheinigung kann es sein, dass Sie als Bauherren keine Baufreigabe nach Einreichen der Baubeginnsanzeige, bzw. keine Abnahme nach Einreichen der Baufertigstellungsanzeige bekommen.
Wie ist ein Wärmeschutznachweis aufgebaut?
- Titelblatt
- Vorbemerkungen
- Beschreibung der einzelnen geplanten Bauteile
- Berechnung der erforderlichen Bauteilkenntwerte bei den einzelnen Bauteilen
- Einzelnachweis: Soll vs. Ist
Nach dem Nachweis für die einzelnen Bauteile folgt eine Gesamtbetrachtung des Gebäudes mit einer Bewertung des/der
- Jahresprimärenergiebedarf (Vergleich mit Referenzgebäude)
- Transmissions-Wärmeverlust
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 (Schimmelvermeidung)
Zusätzlich bei Nicht-Wohngebäuden:
- Wärmedurchgangskoeffizient (Mittelwerte)
- Wärmeübertragende Umfassungsfläche (Höchstwert)
- Außenanbauteile (Fassaden, Glasdächer, Lichtkuppeln)
Weiterführend können besondere Nachweise wie einzelne Wärmebrückennachweise, oder Nachweise für spezielle finanzielle Förderungen geführt werden (zum Beispiel KfW-Förderungen).
Fazit und Vorteile Wärmeschutznachweis
Der Wärmeschutznachweis ist keine Willkür der Behörden, sondern ein politisches Instrument, um die globalen Klimaziele zu erreichen. Für den Bauherrn entstehen zwar Kosten durch die Nachweisführung und der Einhaltung. Gleichzeitig ergeben sich durch die Einhaltung der planerischen Angaben auch einige Vorteile:
- Sicherstellung der Bauqualität (Langlebigkeit)
- Langfristig geringerer Energieverbrauch
- Langfristiger Werterhalt der Immobilie
- Qualitative Vorgaben zur Auswahl der richtigen Baustoffe
- Grundlage für finanzielle Förderungen (KfW Effizienzhaus)
- Gesundes Innenraumklima und Behaglichkeit
Wärmeschutz ist kein teures Übel beim Bauen. Durch die finanziellen Förderungen und den steigenden Energiekosten nimmt das Thema Wärmeschutz und dadurch indirekt auch das Thema Nachhaltigkeit einen immer größer werdenden Wert in unserer Gesellschaft ein.
Verfasst am 25. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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