Effizienzhaus bauen, Förderung erhalten

Effizienzhaus bauen, Förderung erhalten: Das ist die BEG

Die BEG ist die Bun­des­förderung für effiziente Gebäude – ein Pro­gramm des Bun­desmin­is­teri­ums für Wirtschaft und Energie. Dahin­ter ver­birgt sich eine Förderung von bis zu 75.000 € für Neubaut­en als Effizien­zhaus.

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Ziele und Möglichkeiten der BEG beim Bau eines Effizienzhauses

Effizien­zhäuser haben einen gerin­geren Energiebe­darf als andere Gebäude. Vorallem die geschick­te Kom­bi­na­tion aus Wärmedäm­mung und Effizien­zsteigerung erre­icht dies. Zudem wer­den erneuer­bare Energien einge­bun­den, zum Beispiel durch Pho­to­voltaik oder Geot­her­mie. Das spart zum einen Kosten für Strom und Wärme, zum anderen schont das Konzept die Umwelt und das Kli­ma. Um Men­schen beim Neubau ein­er kli­mafre­undlichen Immo­bilie zu unter­stützen, hat die Bun­desregierung die BEG aus­gear­beit­et.

Das Förder­pro­gramm richtet sich an Bauherr:innen, die einen Neubau pla­nen. Den ersten Zuschuss gibt es bere­its für die Fach­pla­nung durch einen Experten oder eine Exper­tin für energieef­fizientes Bauen. Die Finanzierung des Gebäudes selb­st wird dann wahlweise mit einem gün­sti­gen Kred­it mit Tilgungszuschuss oder mit einem direk­ten Zuschuss gefördert. Bei­de Vari­anten haben je nach Sit­u­a­tion Vorteile.

Zuschuss oder Kredit? Effizienzhaus bauen und durch die BEG fördern lassen

Vor der Entschei­dung, den Neubau mit einem Kred­it oder einem Zuschuss fördern zu lassen, lohnt ein Blick ins Detail. Grund­sät­zlich haben Sie als Bauherr:in die Wahl, ob Sie sich für einen Kred­it oder einen Zuschuss entschei­den. Ein später­er Wech­sel der Modal­itäten ist nicht mehr möglich.

BEG-Kredit für Effizienzhaus Neubauten

Den Kred­it für das Effizien­zhaus bekom­men Sie direkt bei der KfW. Für einen Neubau erhal­ten die Bauen­den bis zu 150.000 € zu gün­sti­gen Kon­di­tio­nen. Zusät­zlich gewährt die Bank einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 % bis 50 %. Diese Summe muss nicht zurück­gezahlt wer­den, so dass sich ein finanzieller Vorteil ergibt. Die Höhe des Tilgungszuschuss­es richtet sich nach dem erre­icht­en Effizien­zhaus-Stan­dard. Dabei gilt: je effizien­ter, desto bess­er. Die max­i­male Zuschuss­summe beträgt 75.000 €. Der Kred­it ist eine gute Lösung für alle, die zusät­zlich zum reinen Förder­be­trag Inter­esse an einem gün­sti­gen Dar­lehen haben.

BEG-Zuschuss für Effizienzhaus Neubauten

Den Zuschuss für Neubaut­en nach BEG gibt es eben­falls von der KfW. Anders als beim Kred­it, erhal­ten die Bauen­den hier eine direk­te Geldzahlung von bis zu 75.000 €. Die Höhe richtet sich nach dem erre­icht­en Effizienz-Stan­dard. Den höch­sten Förder­be­trag gibt es für das Effizien­zhaus 40 Plus. Bei dieser Vari­ante erfol­gt die Auszahlung unmit­tel­bar und bietet sich an, wenn keine weit­eren Kred­ite benötigt wer­den.

Gut zu wis­sen: Eine Förderung nach BEG gibt es auch für die Sanierung beste­hen­der Immo­bilien und beim Kauf eines förder­fähi­gen Objek­ts.

Welche Neubauten erhalten eine Förderung?

Nach der BEG wer­den Neubaut­en von Effizien­zhäusern gefördert, die min­destens den Stan­dard Effizien­zhaus 55 erre­ichen. Die 55 bezieht sich darauf, dass ein entsprechen­des Gebäude nur 55 % so viel Energie benötigt wie ein Ref­eren­zge­bäude. Um sicherzustellen, dass das eigene Baupro­jekt dieses Kri­teri­um erfüllt, ist die Beratung durch eine fachkundi­ge Per­son für energieef­fizientes Bauen unverzicht­bar. Dies kann ein zuge­lassen­er Energieber­ater übernehmen.

BEG für den Neubau beantragen: Schritt für Schritt

Als Erstes erfol­gt die Beratung durch einen zuge­lasse­nen Energieber­ater. Dafür anfal­l­ende Kosten übern­immt die KfW zu 50 %.

Als Zweites beantra­gen Sie die Förderung über das Zuschuss­portal der KfW. Wichtig: Dieser Schritt muss erfol­gen, bevor Sie einen Leis­tungsver­trag beim Bau­un­ternehmen unter­schreiben.

Als Drittes erfol­gt eine Iden­tität­sprü­fung

Als Viertes kön­nen Sie den Zuschuss auszahlen lassen. Dies erfol­gt nach Abschluss der Bau­maß­nahme. Eine entsprechende Bestä­ti­gung kann nach Durch­führung (BnD) gemein­sam mit der zuge­lasse­nen Baube­gleitung für energieef­fizientes Bauen erstellt wer­den.

Unter Berück­sich­ti­gung aller Schritte, kön­nen Sie die BEG für Neubaut­en erhal­ten.

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  • Verfasst am 11. August 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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