Eigenleistung beim Hausbau – Einsparpotentiale im Praxis-Check
Immobilieneigentümer:innen, die auf ihrem Grundstück ein Haus bauen möchten, können bis auf die Bauantragsstellung und die örtlichen Baukontrollen, alle Planungs- und Bauleistungen bis zur Fertigstellung des Hauses, in Eigenleistung übernehmen. Voraussetzung ist, dass Sie sich dabei an die Vorgaben aus der Baugenehmigung, sowie den anerkannten Regeln der Technik beim Bauen halten. Unsere eigenen Erfahrungen, sowie die Erfahrungen von Handwerker:innen, als auch Banken zeigen, dass Arbeitsaufwand von Eigenleistungen sowie das notwendige Knowhow, regelmäßig unterschätzt werden. Mit diesem Ratgeber möchten wir angehenden Bauherr:innen kostenfrei einige wichtige Hinweise in Bezug auf die Umsetzung eines Do-It-Yourself Hausbauprojektes mit auf den Weg geben.
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Wie viel Eigenleistung kann ein:e Bauherr:in erbringen?
Viele Bauherrschaften mit einem geringen Eigenkapitalanteil versuchen durch Eigenleistungen Kosten zu sparen und so die Finanzierbarkeit des Eigenheims sicherzustellen. Der Eigenleistungsanteil wird bei Verhandlungen mit den Kreditgeber:innen vereinbart. Die Bauherrschaft verspricht, einen Teil der Bauarbeiten in Eigenleistung zu übernehmen umso die finanzielle Machbarkeit sicherzustellen. Man geht davon aus, dass 10 bis 15 % der Bauarbeiten in Eigenleistung zu erbringen sind. Bauherr:innen müssen mit ca. 1.000 Arbeitsstunden auf der Baustelle rechnen. Die 1.000 Arbeitsstunden heruntergebrochen entsprechen 125 Arbeitstagen von 8 Stunden. Die Arbeitsstunden können dabei auch von mehreren Familienmitgliedern erbracht werden.
Welche Bauarbeiten trauen sich andere Bauherr:innen in Eigenleistung zu?
Wenn die Bauenden Zeit und Lust haben, können Sie bei vielen Arbeiten als eine Art Handlanger:in helfen. Eigenleistungen werden nach Anweisung einer fachkundigen Person mit entsprechender Expertise übernommen. Bei Aufgaben im Eigenheim, kann das bei Elektroarbeiten (Stemmarbeiten) und Tischlerarbeiten (Fenster, Türen, Trockenbau) sein. Aus unserer Sicht beginnt das wirksame Sparen jedoch erst dann, wenn Sie selbst oder Familienmitglieder beruflich als Handwerker tätig sind. Gelernte Handwerker:innen übernehmen in ihrem Bereich (Beispielsweise Sanitärinstallationen, Maurer‑, und Zimmererarbeiten) weitere Arbeiten in Eigenleistung.
Was spricht gegen die Eigenleistung der Bauherrschaft?
Dagegen spricht die in der Regel die begrenzte Zeit. Neben dem Beruf bleibt meist nur abends und am Wochenende Zeit. Nicht jedes Handwerksunternehmen begrüßt es, wenn Bauherr:innen selbst nebenberuflich ins Baugeschehen mit eingreifen. Sie erschweren die Kalkulation und den zeitlichen Gesamtablauf, weil einzelne Gewerke beispielsweise auf die Fertigstellung der Trockenbauarbeiten warten. Auch die Haftung und Gewährleistung, der nach erbrachter Eigenleistung beauftragten Arbeiten, ist gefährdet. Die Arbeiten am Eigenheim können weiterhin dazu führen, dass privaten Stresssituationen entstehen. Auch gesundheitliche Schäden durch Überbelastung oder außergewöhnlichen (Rücken-)Belastungen sind zu berücksichtigen. Auch wenn gerade die Trockenbauarbeit ziemlich einfach klingt, gibt es gerade in Anschluss- und Eckbereichen immer wieder Details, bei denen ein entsprechendes Know-How zu empfehlen ist. Ihre Fliesenleger:innen, bzw. Maler:innen freuen sich über handwerklich, ordentlich ausgeführte Vorarbeiten.
Fazit: Soll ich oder soll ich nicht helfen?
Wir empfehlen der Bauherrschaft, sich eine Meinung Dritter über den Aufwand und die eigenen Fähigkeiten einzuholen. Vielleicht haben Sie schonmal bei einem Verwandten geholfen. Wir empfehlen allen Bauenden, die nicht selbst im Handwerk berufstätig sind oder Handwerker:innen in der Familie haben, lieber auf ein paar Extras in der Ausstattung, bei der Gesamtfläche oder der architektonischen Gestaltung zu verzichten und dafür ein baukonstruktiv hochwertiges Eigenheim, durch mehrere Handwerksunternehmen oder einem Generalunternehmer, erstellen zu lassen. So kann die Gewährleistungsdauer von 4, bzw. 5 Jahren (je nach Vertragsart; VOB/BGB) auch eindeutig zugeordnet werden.
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Verfasst am 28. November 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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