Baugenehmigung erhalten – wie gehe ich richtig vor?
Wir fassen zusammen, dass die Baugenehmigung eine Art Bauerlaubnis darstellt, Sie jedoch ohne Baufreigabe noch nicht dazu befugt, mit dem Bau tatkräftig loszulegen. Die Dauer und die Kosten einer Baugenehmigung sind von Ihrem geplanten Bauvorhaben abhängig. Zudem empfehlen wir Ihnen den Bauantrag möglichst vollständig einzureichen, denn dies spart Zeit und Kosten. Wenn Sie Unterlagen nachreichen, hat die Behörde gesamtheitlich einen höheren Prüfaufwand, da ein wiederholtes Prüfen notwendig wird. Dadurch verzögert sich der Erhalt der Baufreigabe. Für einen möglichst reibungslosen Genehmigungsprozess, sollten Sie aus unserer Sicht, frühzeitig Klarheit darüber erlangen, welche Planungsleistungen (Entwürfe, Statik, Wärme‑, Schall‑, Brandschutznachweis, etc.) Sie erbringen müssen.
In Zeiten, in denen niedrige Zinsen den Markt bestimmen, investieren viele Grundstückseigentümer:innen ihr Geld in den Ausbau oder Neubau des eigenen Hauses. Bevor mit dem Bau gestartet werden kann, wird zumeist erst eine Baugenehmigung benötigt. Was eine Baugenehmigung in Abgrenzung zu einer Baufreigabe ist, wie viel sie kostet, wann eine Baugenehmigung benötigt wird und wie lang der Prozess dauert, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
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Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist eine Art Bauerlaubnis von Seiten der öffentlichen Hand. Teilweise wird diese auch Baubewilligung genannt. Die Baugenehmigung berechtigt Sie als Bauherrschaft dazu, auf einem Grundstück eine bestimmte bauliche Veränderung vorzunehmen. Eine bauliche Veränderung kann ein Neubau oder ein Bestandsbau sein. Oft wird eine Baugenehmigung mit Auflagen erteilt, die bis zum tatsächlichen Beginn der Baumaßnahmen erfüllt werden müssen. Anfangen zu bauen, dürfen Sie dann erst nach einer Baufreigabe. Die Baufreigabe erkennen Sie anhand eines großen “roten Punktes” in einem Schreiben der zuständigen Behörde. Eine Baufreigabe erhalten Sie in der Regel mit Einreichen der Baubeginnsanzeige.
Wie erhalte ich eine Baubewilligung?
Für die Baugenehmigung müssen Sie zunächst einen Bauantrag stellen. Die Bauantragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Baubehörden Ihrer Kommune, teilweise auch online unter der Rubrik “Bürgerservice”. Um einen Bauantrag stellen zu können, benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Person. In der Regel handelt es sich um eine:n Architekt:in oder Bauingenieur:in. Mit der Unterschrift, ist dieser für die Richtigkeit der planerischen Angaben verantwortlich. Sie als Bauherrschaft unterschreiben den Bauantrag, um der Bauaufsicht zu zeigen, dass Sie mit der geplanten Bebauung einverstanden sind.
Ich habe eine Baugenehmigung, aber noch keine Baufreigabe – Warum?
Ein vollständiger Bauantrag, auch Baugesuch genannt, umfasst neben dem Bauantragsformular noch weitere Unterlagen. Diese werden als Bauvorlagen bezeichnet. Liegen diese Unterlagen nicht vor, wird eine Baugenehmigung mit Auflagen erteilt. In diesem Fall müssen Sie fehlende Unterlagen nachreichen.
Zu den Unterlagen gehören im Regelfall verschiedenen Planzeichnungen sowie bautechnische Nachweise, die sicherstellen, dass Ihr Haus auch standsicher, ausreichend wärme‑, schall- und brandgeschützt ist. Die Planzeichnungen umfassen zumeist die Bauzeichnungen und den Lageplan. Der zu erbringende Leistungsumfang fällt abhängig vom Bauvorhaben aus.
Es kommt nicht selten vor, dass bei der Bauantragsstellung die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, sodass die Baubehörde nicht unmittelbar eine Baufreigabe erteilt. Ein häufig eintretendes Beispiel für eine verzögerte Baufreigabe, ist das Fehlen von bauordnungsrechtlich erforderlichen Nachweisen. Damit ist beispielsweise ein Standsicherheitsnachweis gemeint. Daraus folgt ein verzögerter Baubeginn.
Bei welchen Bauvorhaben benötige ich eine Genehmigung?
Ob Sie überhaupt einen Bauantrag stellen müssen und eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben benötigen, ist länderspezifisch in den Bauordnungen geregelt. Je nach Bundesland, sind in den Bauordnungen unterschiedliche Kriterien für die Notwendigkeit einer Baugenehmigung genannt. Bei kleineren Maßnahmen, beispielsweise einem kleinen Gartenhaus, benötigen Sie keine Baugenehmigung. Sie können sich grob merken, dass eine Baugenehmigung immer dann notwendig ist, wenn Ihre baulichen Veränderungen das öffentliche Erscheinungsbild beeinflussen, die vorgesehene Nutzung verändert wird oder der Nachbar durch Ihre Bebauung benachteiligt werden könnte. Beispiele stellen etwa der Ausbau einer Dachgaube, die Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum oder ein schlechterer Lichteinfall dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren konkreten Fall mit einer Architekt:in zu besprechen und zu planen.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung erfordert immer eine Zusammenarbeit zwischen Bauherr:in, den Planer:innen und der Baubehörde. Kosten entstehen für die Antragsstellung und die Prüfung. Den Bauenden selbst, wird der Bauantrag vor allem Zeit kosten. Darum sollten Sie diese sogenannten Opportunitätskosten unbedingt einkalkulieren.
Die Gebühren für die Prüfung Ihres Bauvorhabens erfahren Sie bei der zuständigen Baubehörden. Die Kosten bei den Baubehörden sind im Vergleich zu den Planungs- und anschließenden Baukosten, allerdings vernachlässigbar gering. Der Großteil der Aufwendungen entsteht bei der Bauantragsstellung beim Objektplaner. Der Preis für das Ausfüllen des Bauantrages und der Erstellung der Bauvorlagen (Zeichnungen und Berechnungen) ist abhängig von der Größe und Komplexität Ihres Bauvorhabens.
Im Hinblick auf das gesamte Projekt, können weitere Kosten entstehen, wenn sich die Baugenehmigung verzögert. Gemeint sind Mietkosten für die Wohnung in der Sie noch wohnen oder auch Bereitstellungszinsen bei der Bank für Kredite, die Sie beantragt, aber noch nicht abgerufen haben. Hier stellt sich allerdings die Frage, inwiefern die ausgehende Planung, auf derer Basis die Beurteilung einer Abweichung erfolgt, auch realistisch ist.
Wie lange dauert es bis zur Baugenehmigung?
Entgegen vieler Angaben im Netz, ist die Frage nach der Genehmigungsdauer pauschal nicht zu beantworten. Sie ist in der Praxis maßgeblich davon abhängig, wie gut die Bauenden und Ihr Planerteam kooperieren und planen. Das Ziel ist der vollständige Bauantrag ohne Mängel. Ebenso spielt die Kompetenz und Kooperation der Mitarbeitenden in den Genehmigungsbehörden eine Rolle. Einer Einzelperson lässt sich in der Regel nicht die Schuld in die Schuhe schieben.
Die Prüfdauer für kleinere Bauvorhaben, ist teilweise in den Bauordnungen geregelt. Bei einem sehr einfachen Bauvorhaben, zum Beispiel einem EFH-Haus in einem neu geplanten Baugebiet, dauert es bis zur Genehmigung einen Monat (siehe zum Beispiel § 63 BauO NRW; Stand: 2021). Für die meisten privaten Bauvorhaben wird in den Bauordnungen eine Prüfdauer von bis zu 6 Wochen angegeben. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen jedoch, dass die Genehmigungsdauer in der Realität teils länger ausfällt. Dies ist meist der Unvollständigkeit oder den fehlenden Ressourcen bei den Baubehörden geschuldet. Digitalisierungsmaßnahmen bei Planungsbüros und Behörden, sollen an dieser Stelle Abhilfe leisten.
Fazit – Gut vorbereitet ist halb gebaut!
Wir fassen zusammen, dass die Baugenehmigung eine Art Bauerlaubnis darstellt, Sie jedoch ohne Baufreigabe noch nicht dazu befugt, mit dem Bau tatkräftig loszulegen. Die Dauer und die Kosten einer Baugenehmigung sind von Ihrem geplanten Bauvorhaben abhängig. Zudem empfehlen wir Ihnen den Bauantrag möglichst vollständig einzureichen, denn dies spart Zeit und Kosten. Wenn Sie Unterlagen nachreichen, hat die Behörde gesamtheitlich einen höheren Prüfaufwand, da ein wiederholtes Prüfen notwendig wird. Dadurch verzögert sich der Erhalt der Baufreigabe. Für einen möglichst reibungslosen Genehmigungsprozess, sollten Sie aus unserer Sicht, frühzeitig Klarheit darüber erlangen, welche Planungsleistungen (Entwürfe, Statik, Wärme‑, Schall‑, Brandschutznachweis, etc.) Sie erbringen müssen.
Verfasst am 24. Oktober 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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Matthias Pepunkt
5.00 von 5 Sternen
S. A.
5.00 von 5 Sternen
Völlig unkompliziert, super hilfsbereit und immer Lösungsorientiert. Mein Neubauvorhaben (Doppelhaus mit 3 Wohneinheiten) wurde durch Estatika statisch berechnet. Abweichungen und Anpassungen wurden stets ohne Probleme umgesetzt. Auch telefonisch war immer Unterstützung gegeben, wenn die Antworten mal schnell kommen mussten.
Ich würde Estatika jederzeit wieder beauftragen.
Ein großes Dankeschön an Herrn Nathan für seine Geduld und Unterstützung.
..aufs nächste Projekt, hoffentlich…
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