Die Prüfstatiker:in
Der Prüfstatiker hat die Aufgabe, die eingereichten statischen Berechnungen zu prüfen. D. h.: Im allgemeinen Fall kontrolliert er die Arbeit des Statikers. Dabei bestätigt er gegenüber der Behörde (Bauamt oder Bauaufsichtsamt), dass ein vorliegender Plan korrekt und die nötige Standsicherheit gewährleistet ist. Insofern handelt es sich beim Prüfstatiker um eine Person, die im Sinne des öffentlichen Interesses tätig wird. D. h. jedoch nicht zwangsläufig, dass er vom Amt bestellt wird. Es ist auch möglich, dass der Bauherr den Prüfstatiker beauftragt.
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Verwirrende Namensvielfalt? Prüfstatiker werden unter verschiedenen Berufsbezeichnungen tätig. Dabei übernehmen sie in jedem Fall die gleichen Aufgaben. Neben der Bezeichnung Prüfstatiker sind auch die Begriffe Prüfingenieur für Bautechnik (veraltet Prüfingenieur für Baustatik) oder kurz Prüfingenieur geläufig.
Welche Aufgaben übernimmt der Prüfstatiker?
Die konkreten Anforderungen an die Arbeit des Prüfstatikers ergeben sich aus der jeweiligen Baumaßnahme. Ebenso verlangen die Behörden in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Nachweise. In der Regel fallen folgende Aufgaben in den Arbeitsbereich des Prüfstatikers:
- Kontrolle der statischen Berechnungen
- Prüfung des Standsicherheitsnachweises
- Überprüfung von Bewehrungen, Bodenplatten und Decken
- Erstellung von Berichten zu Rohbauten
Ist ein Prüfingenieur verpflichtend?
Die Frage, ob ein Prüfstatiker beim Bau Pflicht ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Bei komplexen Genehmigungsverfahren und komplizierten Gebäuden verlangt der Gesetzgeber einen Prüfingenieur. Allerdings fallen Einfamilienhäuser oder Dachausbauten in der Regel nicht unter diese Kategorie. Deshalb verzichten die meisten Bundesländer im Baurecht auf eine entsprechende Prüfung solcher Gebäude.
Wer kann Prüfstatiker werden?
Grundsätzlich ist ein Prüfstatiker ein normaler Statiker – allerdings mit einem erheblichen Unterschied: Er muss behördlich anerkannt sein. Dafür gibt es spezielle Anerkennungsverfahren für Prüfstatiker, die je nach Bundesland variieren. In jedem Fall sind ein abgeschlossenes qualifizierendes Studium (Bauingenieurwesen) und eine langjährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verpflichtend. Zudem setzen die Länder die deutsche Sprache in Wort und Schrift sowie meist ein bestimmtes Mindest- und Höchstalter voraus. Auf den Antrag zur Anerkennung folgt in der Regel eine fachliche Prüfung, bevor letztinstanzlich von der obersten Baurechtsbehörde (etwa ein Landesministerium) die Anerkennung ausgesprochen wird. D. h.: Ein Statiker, der Standsicherheitsnachweise u. Ä. erbringen darf, ist nicht zwangsläufig ein anerkannter Prüfingenieur. Beispiel NRW …
Was darf die Dienstleistung kosten?
Das Honorar für den Prüfstatiker zählt zu den Baunebenkosten. Die Abrechnung erfolgt jeweils auf Grundlage der HOAI, die Mindest- und Höchstgrenzen vorschreibt. Für den Bauherrn bedeutet das: Die Kosten für den Prüfingenieur sind klar geregelt. Es gibt daher weder besonders teure noch besonders günstige Leistungen in dieser Hinsicht. Generell ist das anfallende Honorar an die anrechenbaren Kosten gebunden und bewegt sich meist zwischen 1.000 und 3.000 €.
Wer beauftragt den Prüfstatiker?
Wer den Prüfingenieur beauftragt, hängt vom Einzelfall und vom Bundesland ab. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass der Prüfingenieur vom Bauamt bestellt wird. Im Zuge eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens ist es hingegen so, dass der Bauherr selbst den Prüfstatiker beauftragt. Bei den meisten Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und ähnlichen Bauvorhaben ist das der Fall.
Rechte und Verpflichtungen
Wenn das Haus zusammenfällt, ist dann der Prüfstatiker schuld? Das kommt drauf an: Selbstverständlich kann ein Statiker, wenn überhaupt, nur für falsche Berechnungen haftbar gemacht werden. Im Fall des Prüfstatikers ist hierbei entscheidend, ob er privatrechtlich oder öffentlich tätig geworden ist. Wird ein anerkannter Ingenieur direkt vom Bauherren mit der Prüfung der bautechnischen Nachweise beauftragt, so ist er als Prüfstatiker haftbar. Dazu gibt es ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31.03.2016 (Aktenzeichen: III ZR 70/15). Anders verhält es sich, wenn das Bauaufsichtsamt die Prüfung in Auftrag gibt. Dann hat der Bauherr keine Ansprüche.
Wann ist die Prüfung sinnvoll?
Ganz wichtig ist der Unterschied zwischen dem Prüfstatiker und dem Statiker. Letzterer ist unverzichtbar, damit die Tragwerke die entstehenden Kräfte sicher ableiten oder mit anderen Worten: damit das Haus nicht zusammenfällt. Eine Prüfstatik dient zunächst nur dazu, die entsprechende Berechnung zu bestätigen. Wenn sie nicht vorgeschrieben ist, muss der Bauherr sie nicht in Auftrag geben. Insbesondere bei kleinen Gebäuden (EFGH, Garagen o. Ä.) verzichten viele auf eine zweite Prüfung. Im Sinne eines sicheren Gebäudes ist es jedoch durchaus empfehlenswert, die Berechnungen des Tragwerksplaners von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen.
Verfasst am 12. April 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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