Nasser Keller schädigt Bausubstanz
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  • Bausubstanz bei nassem Keller prüfen lassen

    Wenn Ihnen aus dem Keller feucht-nass­er Geruch ent­ge­gen­strömt, dann ist Vor­sicht geboten. Wass­er im Keller kann gefährlich sein. Nicht nur für Leib und Seele, son­dern auch für die Bausub­stanz des Haus­es. Oft ist es eine Außen­wand, die durch­nässt ist und an der das Wass­er in kleinen Bächen run­ter­rin­nt. Es kann aber auch aus dem Boden auf­steigen.

    So ein Ereig­nis kann die Bausub­stanz so schw­er schädi­gen, dass teure Sanierungs­maß­nah­men erforder­lich wer­den. Die frühzeit­ige Beiziehung eines Fach­mannes (Sta­tik­er) ist daher wichtig, um Sie vor teuren Folgeschä­den bewahren.

    Was kann feuchte und nasse Wände verursachen?

    Die Gründe sind man­nig­faltig. Zum Einen gibt es den klas­sis­chen Wasser­rohrbruch, der zwar die Sub­stanz schädi­gen kann, jedoch leichter zu beheben ist. Es gibt aber noch andere Gründe, deren Besei­t­i­gung Sie vor größere Prob­leme stellt:

    • Sick­er­wass­er: Hier dringt das Wass­er von außen durch die Keller­wände ein oder steigt vom Boden auf. Ursäch­lich sind man­gel­hafte oder nicht vorhan­dene hor­i­zon­tale oder ver­tikale Abdich­tun­gen. So kann die Nässe direkt über das Mauer­w­erk in den Keller ein­sick­ern.
    • Falsche oder fehlende Lüf­tung: Keller benöti­gen den Luftaus­tausch. Fehlt dieser, dann kommt es zu Kon­denswasser­bil­dun­gen, wodurch das Risiko zur Schim­mel­bil­dung steigt. Diese Gefahren kann man durch richtiges Lüften min­imieren. Zu beacht­en ist dabei, dass die Luft im Som­mer mehr Feuchtigkeit enthält, als die im Win­ter. Schim­mel liebt feuchte und warme Orte. Rechtzeit­ige Lüf­tung beugt daher dem Befall vor.
    • Draina­gen, die Wass­er vom Haus weg leit­en, sind ver­stopft, defekt oder fehlen schlechthin. Das Wass­er aus Fall­rohren (Dachen­twässerung) oder Abflüssen wird nicht abgeleit­et, son­dern sick­ert durch die Wände ein.
    • Fen­ster, die schad­haft und undicht sind, kön­nen eben­falls ein Grund für feuchte Wände sein.

    Welche Schäden an der Bausubstanz können auftreten und wann ist ein Statiker beizuziehen?

    Die Frage nach den möglichen Schä­den ist vor­erst eine Frage nach dem Alter des Haus­es. Gebäude sind, in den ver­schiede­nen Peri­o­den, mit unter­schiedlichen Tech­niken errichtet wor­den. Das hat Auswirkun­gen auf den Keller.

    • Ab ca. 1970 spricht man von einem Neubau. Hier ver­wen­dete man bere­its Wan­nen zum Abdicht­en des Kellers. Die Feuchtigkeit hat ihre Ursachen meist in defek­ten Isolierun­gen. Inwieweit sich die Schä­den auf die Bausub­stanz auswirken, kann ein Sta­tik­er begutacht­en. Es beste­ht jedoch keine Pflicht, diesen Experten beizuziehen.
    • Alt­bauten, die vor 1970 errichtet wur­den, sind in der Regel hor­i­zon­tal und ver­tikal abgedichtet. Meis­tens wur­den bei den Wän­den Folien ver­wen­det und der Boden des Kellers mit ein­er Schicht aus Kies unter­füt­tert. Im Lauf der Jahre kön­nen diese Dich­tun­gen Schaden genom­men haben und somit ihre Funk­tion nicht mehr erfüllen. Auch in diesen Fällen gibt es keine Vorschrift für das Hinzuziehen eines Sta­tik­ers.
    • Unter Gebäu­den, die vor dem 20. Jahrhun­dert errichtet wur­den, find­en sich unter Umstän­den mehrstöck­ige Keller. Sie waren oft gle­ichzeit­ig Lager und Depot, die eine gewisse Feuchte braucht­en. Ein­griffe in diese beson­ders sen­si­ble Struk­tur soll­ten unbe­d­ingt von einem Statiker/Tragwerksplaner begleit­et wer­den.

    Zusammenfassung: Begutachtung des feuchten Kellers durch Statiker

    Feuchte und Nässe begün­sti­gen Kor­ro­sion und Schim­mel­bil­dung. Um schw­er­wiegende Fol­gen auszuschließen, soll­ten feuchte Keller von einem Sta­tik­er begutachtet wer­den. Er kann fest­stellen, inwieweit die Bausub­stanz in Mitlei­den­schaft gezo­gen wurde. Sehr alte Gewöl­bekeller unter­liegen ein­er hohen Gefährdung durch ein­drin­gende Feuchtigkeit und kön­nen somit die gesamte Sta­tik des Haus­es in Mitlei­den­schaft ziehen.

  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 21. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.