Vom Fundamentplan bis zum Positionsplan. Was ist was?
Bevor ein Bauprojekt realisiert werden kann, müssen im Vorfeld diverse Pläne, wie beispielsweise der Fundamentplan oder die verschiedenen Ausführungspläne, erstellt werden. Diese beinhalten die Berechnungen, Genehmigungen und Nachweise, die bei den zuständigen Behörden vorgelegt werden müssen, damit sie das O.K. für den Hausbau geben.
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Sämtliche Bauunterlagen dienen dabei als Nachweis darüber, dass die Gesetze und Auflagen den Bau betreffend eingehalten wurden. Darüber hinaus dienen die korrekten und maßstabsgetreuen Pläne während der Bauphase als wichtigster Anhaltspunkt für die im Projekt involvierten Mitarbeiter und Sachverständige, um den Überblick darüber zu behalten, welches Bauteil wo hingehört und welche Leitungen wie zu verlaufen haben.
Der Fundamentplan — auch beim Bauen im Bestand wichtig!
Des Weiteren sind die Baupläne hilfreich, wenn nachträglich Modernisierungen, Umbauten oder Änderungen am Grundriss durchgeführt werden sollen. Um einen Überblick über die verschiedenen Pläne zu bekommen, die vor der Bauphase erstellt werden müssen, werden sie hier im Folgenden aufgeführt und erklärt.
Der richtige Fundamentplan für das Bauprojekt
Im Fundamentplan sind die Maße des geplanten Objekts verzeichnet. Länge und Breite des Bauvorhabens bilden das Grundelement dieses Bauplans. Darüber hinaus werden im Fundamentplan die Abflussleitungen für die Sanitäranlagen, die im Fundament verlaufen, eingezeichnet. Gleiches gilt für die Elektroanlagen. Die Position des hierfür notwendigen, umlaufenden Fundamenterders, dessen Anschlussfahne sowie die spätere Lage des Zählerschrankes werden im Fundamentplan eingetragen. Sollen später in der Außenanlage des Gebäudes Wasser- und Elektroleitungen verlaufen, gehören sie ebenfalls auf den Fundamentplan. Wichtig bei der Planerstellung ist, dass maßstabsgetreu und genau gezeichnet wird, denn ist der Fundamentplan erst einmal erstellt und genehmigt, sind nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich.
Ein korrekter Fundamentplan ist unerlässlich, um die Grundlage eines standfesten Bauwerks zu gewährleisten. Jede Abweichung könnte während der Bauphase zu Mängeln, Schäden, Verzögerungen des Baus und vor allem einen Mehrkostenaufwand für den Bauherren bedeuten. Während bei kleineren Bauvorhaben wie einem Gartenhäuschen der Bauherr selbst einen entsprechenden Plan erstellen kann, wird beispielsweise beim Hausbau ein Experte mit der Erstellung des Fundamentplans beauftragt, um die korrekte Zeichnung beim Bauamt für den Bauantrag einreichen zu können.
Den Entwässerungsplan für das Bauvorhaben erstellen
Bei jedem Neubau ist das Erstellen eines Entwässerungsplans für das geplante Gebäude von Nöten, auf dem zeichnerisch die Details zur Regenwasser- und Schmutzbeseitigung des Grundstücks und des darauf errichteten Objekts dargestellt sind. Auf dem Lageplan werden ebenfalls die Entwässerungsleitungen sowie der Kanalanschluss verzeichnet. Weiterhin sind ein Entwässerungslängsschnitt und ein Grundstücksentwässerungsplan für den Antrag beim Bauamt vorzulegen. Dies regelt in Deutschland die DIN EN 12056 und die DIN 1986-100 bis zur Grenze des Grundstücks, im öffentlichen Bereich greift die DIN EN 752. Die benötigten Vorgaben für den Entwässerungsbesuch findet der Bauherr in den Abwassersatzungen der zuständigen Gemeinde.
Ausführungspläne: Die elementaren Pläne für das Bauvorhaben
In den Ausführungsplänen werden alle wesentlichen Bestandteile des Bauvorhabens skizziert. Darin enthalten sind demnach sowohl Einzel‑, Teil,- als auch Sonderangaben, damit es beim Bau zwischen den Fachleuten, Architekten, Ingenieuren, Herstellern von einzelnen Materialien und dem Bauunternehmen nicht zu Missverständnissen während der Bauphase kommt. Je genauer und detaillierter die Ausführungspläne erstellt wurden, desto verständlicher sind sie für alle in den Bau involvierten Personen. Damit ist das Risiko einer Fehlinterpretation des Plans minimiert und die Gefahr späterer Bauschäden deutlich eingedämmt.
Weiterhin sind die Ausführungspläne Teil des Bauantrags, ohne diese wird vom Bauamt keine Baugenehmigung erstellt. Denn aus den Plänen geht genau hervor, welche Maßnahmen zum Errichten bzw. Umbauen eines Gebäudes geplant sind. Dazu zählen:
- die Maße des Gebäudes, sowie Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Detailzeichnungen
- die Angaben zum verwendeten Material
- Art, Beschaffenheit und Verarbeitungshinweise
- Auflistung von Mengen (zum Beispiel die Anzahl an Türen, die eingebaut werden sollen)
In den Ausführungsplänen finden sich unter anderem auch die Pläne der Leitungsführung und der Gebäudeanschlüsse im Detail aufgeführt wieder. Dabei sind die Bauingenieure als Statiker für die Zeichnungen der Tragwerksplanung, der Schalpläne sowie der Bewehrungspläne zuständig, Fachingenieure erstellen die Pläne für Heizung, Lüftung, Elektro und Sanitär.
Zudem sind die Ausführungspläne bei der Kostenabrechnung für die nach der Fertigstellung des Bauprojekts folgenden Abrechnungspläne ein wesentlicher Bestandteil.
Schalpläne für Betonteile des Gebäudes
Unter einem Schalplan versteht man die Ausführungspläne für Teile am Haus, die entweder ganz oder teilweise aus Beton bestehen. Sie bilden die Form, in die der Beton gegossen wird, um das benötigte Bauteil herzustellen. Geregelt werden die Prozesse zur Herstellung in der DIN 1356–1.
Für Stahlbetonteile werden Bewehrungspläne erstellt
Die Bewehrungspläne werden meist auf Grundlage der Schalpläne vom Bauzeichner oder Bautechniker gefertigt. In ihnen wird festgehalten, in welche Form die Stahlbetonteile gebogen und schließlich auf der Baustelle verlegt werden sollen.
Gebäudestatik im Positionsplan
In den Positionsplänen wird das Tragwerk des Gebäudes skizzenhaft dargestellt und dient der Erläuterung zur statischen Berechnung der einzelnen Positionen. Die Positionspläne basieren auf den Entwurfszeichnungen und enthalten unter anderem folgende Punkte:
- die Hauptmaße der tragenden Bauteile und des Tragwerks
- die Spannrichtung bei plattenartigen Bauteilen
- die Kennzeichnung der einzelnen Bauteile zusammen mit ihren Positionen und statischen Berechnungen, sowie gegebenenfalls ihre Bereichsgrenzen
- bei tragenden Bauteilen die Angaben über die Festigkeitsklasse der entsprechenden Baustoffe
Verfasst am 29. September 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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