Die Ausführungsplanung als Grundleistung bei der Objektplanung nach Teil 3 der HOAI
In der HOAI (der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) fällt die Ausführungsplanung eines Bauvorhabens unter die fünfte Leistungsphase. Diese Phase nimmt Bezug auf die Leistungsphasen 3 und 4, in denen die Objektplanung in groben Zügen skizziert wurde. In der fünften Leistungsphase geht es schließlich an die detaillierte Ausarbeitung der einzelnen Bereiche, damit während der Bauphase jeder Involvierte selbst genau ablesen kann, welche einzelnen Schritte wie und wann zu erfolgen haben.
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Übersicht der Grundleistungen bei der Ausführungsplanung
- Durcharbeitung der Ergebnisse von den Leistungsphasen 3 und 4
- Erstellung der Ausführungspläne
- Konstruktions- und Detailzeichnungen
- Einarbeitung von Fachplanungen
Besondere Leistungen der Planungsphase 5
- Detaillierte Objektbeschreibung in Form eines Raumbuches
- Erstellen von Detailmodellen
- Prüfung und Anerkennung von Plänen Dritter
Was gehört im Einzelnen zur Ausführungsplanung?
Waren die Entwürfe in den vorigen Leistungsphasen noch grobe Skizzen, die der Orientierung und einer ersten Einschätzung des Bauvorhabens galten, geht es bei den Ausführungsplänen in Leistungsphase 5 nun an die exakte Darstellung der einzelnen Elemente. Hierzu fertigt der Architekt Ausführungs- und Detailzeichnungen sowie Pläne zur Gebäudekonstruktion an. In den detaillierten Ausführungsplänen sind alle baulichen Einzelheiten aufgeführt, damit alle am Bau beteiligten Personen genau nachvollziehen können, wo während der Bauphase welche Innenwände und Installationen platziert werden sollen und zu welchem Zeitpunkt jeder Schritt vollzogen werden soll. Bei der Detaildarstellung werden auch die Handwerker herangezogen, um dem Bauherren praxisnahe Tipps beispielsweise bei der Wahl der Beleuchtung oder den Arten und Positionen der Steckdosen beratend zur Seite zu stehen. Diese Vorgehensweise ist insofern wichtig, weil nach der Dokumentation aller Einzelheiten keine nachträgliche Änderung mehr möglich ist, sobald das Bauamt für die Pläne grünes Licht gegeben hat.
Zusätzliche Inhalte der Ausführungspläne
Der Architekt koordiniert die beauftragten Fachbetriebe sowie deren Leistungen beim Bauprojekt. Auch diese Aspekte finden sich in den Raumbüchern des Architekten wieder und werden stets vom Architekten fortgeschrieben und aktualisiert, damit im Nachhinein jeder Arbeitsschritt nachverfolgt werden kann.
Weitere Funktion der Ausführungsplanung
Bei der sogenannten Massenermittlung werden sämtliche das Bauvorhaben betreffende Unterlagen und Ergebnisse aus den vorangegangenen Phasen als Grundlage für die genaue Berechnung der Baustoffmengen genutzt. Berücksichtigt werden dabei die Aspekte der Funktionalität, sowie wirtschaftliche, energiewirtschaftliche, technische, bauphysikalische, städtebauliche und gestalterische Faktoren. Durch die detaillierte Skizzierung werden zum einen notwendige Änderungen im Vorfeld schneller sichtbar und lassen sich vor der Vorlage bei den Bauämtern korrigieren, zum anderen kann durch die exakten Ausführungspläne eine präzisere Kostenaufstellung erfolgen, da man nun genau weiß, wie viele Fenster, Steckdosen, Türen etc. für das Objekt nötig sein werden. Darüber hinaus spielt die Wahl der passenden Baumaterialien in Sachen Kostenplanung eine wichtige Rolle.
In welchem Maßstab erfolgt die Fertigung der Ausführungspläne?
Bei der Ausführungsplanung erstellt der Architekt die exakten Objektzeichnungen im allgemein vorgegebenen Maßstab (bei Gebäuden gilt der Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1, bei Innenräumen 1 : 20 bis 1 : 1). Die Wahl des passenden Maßstabes richtet sich dabei an den Bereich, der im Fokus steht. Sollen zum Beispiel bestimmte Details wie die genaue Platzierung von Lichtschaltern in dem zu bauenden Objekt zeichnerisch hervorgehoben werden, wird der Architekt eher auf einen 1 : 1 Maßstab zur Veranschaulichung wählen.
Absicherung bei Mängeln durch präzise Ausführungspläne
Zu den Detailangaben in zeichnerischer Form werden alle Bestandteile des Ausführungsplan noch einmal vom Architekten in textlicher Form festgehalten. Dies geschieht vorrangig, um einen reibungslosen Ablauf der einzelnen Bauphasen bei der Realisierung des Bauvorhabens zu gewährleisten. Weiterhin bewahrt es den Architekten vor möglichen Haftungsansprüchen, falls es auf der Baustelle zu unvorhergesehenen Problemen kommt. Grundsätzlich steht der Architekt in der Pflicht, die Ausführungspläne rechtzeitig für alle am Hausbau beteiligten Personen zur Verfügung zu stellen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Geschieht dies nicht im vorgegebenen Zeitfenster, kann der Architekt haftungsrechtlich belangt werden.
Der Anteil am Gesamthonorar
Festgelegt für die Ausführungsplanung in der Leistungsphase 5 nach der HOAI sind die Kosten von 25 % des Gesamthonorars für den Architekten.
Verfasst am 9. Juni 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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