Benötige ich für die Montage einer Solaranlage eine Statiker:in?
Nachhaltige Energiegewinnung ist für Hauseigentümer ein interessanter Faktor. Umweltfreundliche Strahlung der Sonne kann durch eine entsprechende Solaranlage in Wärme oder Strom für die eigenen 4 Wände umgewandelt werden. Dadurch können Sie Strom- und Gaskosten langfristig einsparen. Die Rentabilität solcher Solar- und Photovoltaikanlagen ist unter Umständen bereits nach wenigen Jahren der Nutzung erbracht. Die Anlagen werden meist auf dem Hausdach montiert. Doch kann die Dachkonstruktion die mit der Montage verbundene Mehrlast ohne weiteres tragen? Um das zu überprüfen, können Sie im Vorhinein ein Statiker mit der Berechnung beauftragen.
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Wie ist der Nachweis über die Traglast eines Daches geregelt?
Die DIN EN 62446 regelt unter dem Abschnitt 4.6, dass bei der Montage einer Anlage ein Datenblatt über die Unterkonstruktion der Anlage vorhanden sein muss. Diese montiert man als Zwischenkomponente zwischen Dach und Anlage. Muss die Unterkonstruktion sondergefertigt werden, ist ein weiteres Datenblatt nötig. Dieses Dokument darf allerdings nicht mit dem Standsicherheitsnachweis verwechselt werden. Aus diesem geht hervor, dass laut Berechnungen die Dachgegebenheiten (also die Dachneigung), das Zusatzgewicht der Anlage und die äußeren Einwirkungen durch Wind, Schnee und Temperaturschwankungen keinen Schaden am Haus verursachen können. Sollte es nämlich doch zu einem Schadensfall kommen, verlangt der Sachverständige nach dem Standsicherheitsnachweis, um die Schuld- und Haftungsfrage zu klären.
Wer ist für das Konsultieren eines Statikers bei der Bestellung einer Solaranlage verantwortlich?
Im Grunde genommen ist es Ihnen, als Bauherr, selbst überlassen, ob Sie im Vorfeld einen Statiker beauftragen. Allerdings bieten zahlreiche seriöse Unternehmen bei der Bestellung einer Solaranlage (oder Photovoltaikanlage) eine Statikprüfung an, die im Komplettpreis bereits mit enthalten ist. Schließlich ist es im Interesse der Unternehmen, dass der Kunde mit dem Produkt auch auf lange Sicht zufrieden ist und die Montage reibungslos über die Bühne geht. Unerwünschte Zwischenfälle aufgrund einer fehlenden Prüfung der Dachkonstruktion können weder das Unternehmen, noch der Bauherr selbst gebrauchen.
Ist die Berechnung eines Daches durch den Statiker vor der Montage ein Muss?
Es besteht zwar keine Pflicht, einen Statiker für die Montage einer Solaranlage oder Photovoltaikanlage mit in die Planung einzubeziehen, dennoch empfiehlt sich eine Prüfung eines Experten im Vorfeld. Generell halten die meisten Schrägdächer die Mehrbelastung durch die Anlage problemlos aus. Auch bei Flachdächern sollte die Anbringung grundsätzlich kein Problem darstellen. Allerdings ist eine Prüfung gerade im Hinblick auf die Faktoren Wetter und Traglast des Daches ratsam. Die Unterkonstruktion und die dazu gehörigen Materialien sind so zu wählen, dass Anlage und Dach auch bei extremen Wetterverhältnissen keinen Schaden nehmen.
Wird auf die Überprüfung durch einen Statiker verzichtet, kann das Dach nach der Montage einer Solar- oder Photovoltaikanlage im schlimmsten Fall einsturzgefährdet sein. Das wiederum würde einen enormen Mehrkostenaufwand für die Instandsetzung bedeuten. Die eigentlich eingeplante Kostenersparnis durch die PV- oder Solaranlage wäre damit hinfällig. Auch falsche Statikunterlagen können Ursachen für Schäden sein: diese beim Bau gefertigten Unterlagen dienen als Anhaltspunkt für die Berechnung des Statikers, ob die Tragkraft des Daches für die Anlage ausreicht.
Welche Faktoren spielen für die Montage einer Solaranlage eine Rolle?
Grundsätzlich hält sich der Statiker an die DIN 1055 und die DIN EN 1991 (€code 1) bei der für die Installation einer Solar- oder Photovoltaikanlage relevanten Berechnung. Dabei werden die ständigen Lasten bzw. Eigenlasten ebenso berücksichtigt wie die Zusatzlasten durch Wind und Schnee.
Zunächst legt der Statiker bei der Überprüfung sein Hauptaugenmerk auf die Dachform. Nach dieser richtet sich das Gewicht der Zusatzlast, die das Dach aushält. Bei einem Schrägdach rechnet man mit 16 bis 24 kg pro m², bei Flachdächern variiert der Wert je nach Dachdurchdringung zwischen 7 bis 120 kg Zusatzlast pro m². Ebenso wird die zu installierende Anlage auf das Gewicht hin überprüft.
Ein weiterer Faktor ist der Wind. Man unterscheidet zwischen Winddruck und Windsog, also die beiden permanenten Windeinflüsse, die auf das Dach einwirken. Dabei spielt sowohl die Gebäudehöhe bei der Berechnung eine Rolle als auch die Windzone, in der sich das Gebäude befindet. Deutschland ist in 4 Windzonen eingeteilt. Hierbei wird unterteilt, ob sich der Bau im Binnenland, an der Nordseeküste, Ostseeküste oder auf einer Insel der Nord- oder Ostsee befindet. Des Weiteren ist auch hier die Gebäudehöhe bei der Berechnung des Geschwindigkeitsdrucks des Windes zu berücksichtigen.
Schlussendlich fließt der Faktor Schnee in die Berechnung mit ein. Sowohl die Modulneigung, als auch die Höhe des Projektstandortes und die Schneelastzone sind hierbei von Interesse. Deutschland ist in drei Schneelastzonen gegliedert, die für die Ermittlung der Statik von Belangen sind. Allerdings richtet sich die Berechnung mit Hilfe der Zonen nur bis zu 1.500 Höhenmetern. Liegt das Gebäude höher, muss die Schneelast bei der örtlichen Behörde erfragt werden.
Welche Unterlagen benötigt der Statiker?
Neben den Dokumenten über die Eigenschaften der zu montierenden Anlage braucht der Statiker auch die statischen Berechnungen des Daches. Diese werden allgemein hin beim Bau eines Hauses durch den zuständigen Statiker oder Architekten bereit gestellt. Bei einem älteren Bau, dessen Unterlagen dem Bauherren nicht vorliegen, kann beim zuständigen Bauamt nachgefragt werden. Allerdings stehen die Bauherren selbst immer häufiger eigenverantwortlich in der Pflicht für die korrekte Archivierung ihrer relevanten Unterlagen. Sollten Ihnen sowie dem Bauamt entsprechende Dokumente gleichermaßen nicht mehr vorliegen, muss eine erneute Prüfung des Bauzustandes sowie den Gegebenheiten des Daches mit neuer statischer Berechnung durch einen geprüften Statiker erfolgen.
Entstehen durch die Beauftragung eines Statikers Mehrkosten?
Grundsätzlich ist ein Statiker bei dem Vorhaben, eine Solar- oder Photovoltaikanlage auf dem Dach zu platzieren, nicht zwingend erforderlich. Jedoch allein schon aus versicherungstechnischen Gründen ist es anzuraten. Meist ist die Statikerleistung bei der Montage einer Anlage bereits im Preis enthalten. Ansonsten sind die Kosten für den Statiker später gegebenenfalls steuerlich als Vorkehrungsmaßnahme anzusetzen.
Verfasst am 31. Mai 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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Wir haben uns einen Fensterdurchbruch rechnen lassen. Im Vergleich zu lokalen Angeboten ging es superschnell. Da nehm ich den Preis gern Inkauf.
Anja Ho
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