Prüfstatik ist sinnvoll und erfüllt einen Zweck

Prüfstatik: Sinn und Zweck

Neu zu errich­t­ende Gebäude, Immo­bilien vor einem größeren Umbau, benöti­gen den Nach­weis der Stand­fes­tigkeit, ver­bun­den mit ein­er Trag­w­erk­s­pla­nung. Aus diesem Grund beauf­tragt der Bauherr einen Sta­tik­er (Trag­w­erk­s­plan­er, Bauin­ge­nieur). Mit dem Ein­satz dieses Fach­mannes ist gesichert, dass durch das Bauw­erk keine Gefährdung zu erwarten ist. Aber wann und in welchem Umfang ist eine Prüf­s­ta­tik zu beauf­tra­gen? Was ist die Auf­gabe des Prüf­s­ta­tik­ers?

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Das Aufgabengebiet des Prüfstatikers

Ein Prüf­s­ta­tik­er erset­zt nicht den Sta­tik­er, son­dern über­prüft die vor­liegen­den Berech­nun­gen auf Ihre Richtigkeit. Es han­delt sich um einen Prüfin­ge­nieur für Baus­ta­tik, der im Regelfall von der Baube­hörde (Bauauf­sicht­samt) oder vom Bauher­rn (vere­in­facht­es Genehmi­gungsver­fahren) für die Prüf­s­ta­tik beauf­tragt wird. Im Wesentlichen hängt es von der Art, der Größe, der Beson­der­heit des Gebäudes ab, ob eine Prüf­s­ta­tik notwendig ist. Um diese erstellen zu dür­fen, ist eine staatliche Anerken­nung (Ein­trag auf der Liste) erforder­lich.

Worin liegt der Vorteil für den Einsatz eines Prüfstatikers

Jede sta­tis­che Berech­nung, jede Trag­w­erk­s­pla­nung, die erstellt wird, ist über­wiegend wirk­lichkeit­snah abge­bildet. Die Zusam­me­nar­beit des Sta­tik­ers mit dem Bauher­rn ist durch das Auf­tragsver­hält­nis definiert, die Berech­nun­gen näh­ern sich in vie­len Fällen einem Ide­alzu­s­tand an.

Die Entwick­lung auf dem Bausek­tor bed­ingt per­ma­nente Berück­sich­ti­gung von aktu­al­isierten Nor­men, Vorschriften, Geset­zen. Ein Risiko, dass sich durch den Ein­satz eines Prüf­s­ta­tik­ers min­imieren lässt.

Das 4‑Augen Prinzip reduziert das Risiko

Es ist keine Neuigkeit, dass 4 Augen mehr sehen wie zwei. Das 4‑Au­gen-Prinzip gilt auch bzw. vor allem auch für eine Prüf­s­ta­tik. Unter Beach­tung aller Vorschriften, der mech­a­nis­chen und physikalis­chen Eigen­schaften der ver­wen­de­ten Baustoffe und Mate­ri­alien, neb­st der Eig­nung, wird eine real­ität­sna­he Abbil­dung des sta­tis­chen Sys­tems des Gebäudes erstellt. Ein ele­mentar­er Bestandteil ist die Prü­fung der Bewehrungs- und Kon­struk­tion­spläne. Damit hat der Bauherr einen Nach­weis über die wirk­same Qual­itätssicherung hin­sichtlich Pla­nung und Aus­führung seines Bau­vorhabens. Ein nicht unwesentlich­er Umstand, wenn das Gebäude in später­er Zeit ein­er anderen Bes­tim­mung zuge­führt wird (Verkauf).

Ist eine Prüfstatik Pflicht?

Die rechtliche Grund­lage bildet das jew­eilige Bau­recht der Bun­deslän­der. Es ist nicht ein­heitlich geregelt. Rechte und Pflicht­en aller am Bau Beteiligten, sind in den einzel­nen Lan­des­bauord­nun­gen beschrieben. So auch, ob und wie der Stand­sicher­heit­snach­weis von Gebäu­den zu über­prüfen ist.

Neben der Stand­sicher­heit prüft der Prüfin­ge­nieur die Feuer­wider­stands­dauer bei Son­der­baut­en und abhängig von der gel­tenden Bauord­nung auch den Wärme- und Schallschutz.

Freis­taat Bay­ern: Ein Prüfin­ge­nieur ist vorgeschrieben bei Baut­en mit hohem Gefährdungsrisiko (öffentliche Gebäude, Schulen, Kranken­häuser, bes­timmte Hochhäuser, etc.). In diesen Fällen beauf­tragt das Bauamt einen Prüfin­ge­nieur. Andere Bau­vorhaben sind mit einem zu erfül­len­den Kri­te­rienkat­a­log hin­ter­legt. Abhängig von der Schwierigkeit der Bausi­t­u­a­tion ist die Prüf­pflicht darin fest­ge­hal­ten. In diesen Fällen beauf­tragt der Bauherr den Prüf­s­ta­tik­er, um der Prüf­pflicht nachzukom­men.

Nor­drhein-West­falen (NRW): Um die öffentliche Sicher­heit, in der Haupt­sache Leben und Gesund­heit nicht zu gefährden, hat die Baube­hörde für Gefahren­ab­wehr zu sor­gen. Im Zuge der Genehmi­gungsver­fahren überträgt sie Prü­fauf­gaben an eigens aus­ge­bildete Sachver­ständi­ge. Sie leg­en ihre Gutacht­en der Baube­hörde vor. Nicht unter die Prüf­pflicht fall­en:

  • Wohnge­bäude mit bis zu zwei Wohnein­heit­en und geringer Höhe, inklu­sive eventuell Nebenge­bäude und Nebe­nan­la­gen
  • Freis­te­hende land­wirtschaftliche Betrieb­s­ge­bäude mit bis zu zwei Geschossen, auch wenn ein Wohn­teil inte­gri­ert ist
  • Eingeschos­sige Gebäude mit ein­er Grund­fläche bis zu 200 m²
  • Son­der­baut­en, wie Gewächshäuser, Gara­gen, Ausstel­lungs- und Verkauf­sstände, Wer­bean­la­gen und ähn­lich­es (im Einzelfall zu prüfen)

Bauord­nung Berlin: Die Stand­sicher­heit ist bei Gebäudeklassen 4 und 5 zu prüfen. Bei den Gebäudeklassen 1 bis 3 lediglich dann, wenn sich dies aus dem Kri­te­rienkat­a­log ableit­en lässt.

Das sind nur Hin­weise und ist keines­falls als rechtliche Beratung zu ver­ste­hen. In jedem Fall ist Ihre Baube­hörde zwecks Prüf­pflicht zu kon­sul­tieren.

Kosten der Prüfstatik

Die Leis­tun­gen des Prüf­s­ta­tik­ers sind in der Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure (HOAI) geregelt und fall­en unter die Baunebenkosten. Abhängig von der Gebäudeart und Umfang der Prüf­s­ta­tik und ‑berichte ist mit einem Betrag ab 800 € zu rech­nen.

Zusammenfassung und Fazit

Eine effiziente Qual­itätssicherung am Bau berück­sichtigt die unter­schiedlichen Rah­menbe­din­gun­gen. Die wichtig­sten Punk­te sind:

  • Berech­nung der Prüf­s­ta­tik
  • Pläne für die Kon­struk­tion und Bewehrung
  • Konkrete Aus­führung auf der Baustelle

Umfassendes und aktuelles Wis­sen ist die Basis, die Ken­nt­nis der Nor­men, Zulas­sun­gen, Verord­nun­gen und Geset­ze die grundle­gende Voraus­set­zung, die ein Prüf­s­ta­tik­er mitzubrin­gen hat. Der Vorteil für den Bauher­rn liegt auf der Hand: geprüfte Qual­ität und die ver­lässliche Sicher­heit der baulichen Anlage.

  • Verfasst am 12. Dezember 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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