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Eigenleistung beim Hausbau – Einsparpotentiale im Praxis-Check

Immobilieneigentümer:innen, die auf ihrem Grund­stück ein Haus bauen möcht­en, kön­nen bis auf die Bauantragsstel­lung und die örtlichen Baukon­trollen, alle Pla­nungs- und Bauleis­tun­gen bis zur Fer­tig­stel­lung des Haus­es, in Eigen­leis­tung übernehmen. Voraus­set­zung ist, dass Sie sich dabei an die Vor­gaben aus der Bau­genehmi­gung, sowie den anerkan­nten Regeln der Tech­nik beim Bauen hal­ten. Unsere eige­nen Erfahrun­gen, sowie die Erfahrun­gen von Handwerker:innen, als auch Banken zeigen, dass Arbeit­saufwand von Eigen­leis­tun­gen sowie das notwendi­ge Knowhow, regelmäßig unter­schätzt wer­den. Mit diesem Rat­ge­ber möcht­en wir ange­hen­den Bauherr:innen kosten­frei einige wichtige Hin­weise in Bezug auf die Umset­zung eines Do-It-Your­self Haus­baupro­jek­tes mit auf den Weg geben.

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Wie viel Eigenleistung kann ein:e Bauherr:in erbringen?

Viele Bauherrschaften mit einem gerin­gen Eigenkap­i­ta­lanteil ver­suchen durch Eigen­leis­tun­gen Kosten zu sparen und so die Finanzier­barkeit des Eigen­heims sicherzustellen. Der Eigen­leis­tungsan­teil wird bei Ver­hand­lun­gen mit den Kreditgeber:innen vere­in­bart. Die Bauherrschaft ver­spricht, einen Teil der Bauar­beit­en in Eigen­leis­tung zu übernehmen umso die finanzielle Mach­barkeit sicherzustellen. Man geht davon aus, dass 10 bis 15 % der Bauar­beit­en in Eigen­leis­tung zu erbrin­gen sind. Bauherr:innen müssen mit ca. 1.000 Arbeitsstun­den auf der Baustelle rech­nen. Die 1.000 Arbeitsstun­den herun­terge­brochen entsprechen 125 Arbeit­sta­gen von 8 Stun­den. Die Arbeitsstun­den kön­nen dabei auch von mehreren Fam­i­lien­mit­gliedern erbracht wer­den.

Welche Bauarbeiten trauen sich andere Bauherr:innen in Eigenleistung zu?

Wenn die Bauen­den Zeit und Lust haben, kön­nen Sie bei vie­len Arbeit­en als eine Art Handlanger:in helfen. Eigen­leis­tun­gen wer­den nach Anweisung ein­er fachkundi­gen Per­son mit entsprechen­der Exper­tise über­nom­men. Bei Auf­gaben im Eigen­heim, kann das bei Elek­troar­beit­en (Stem­mar­beit­en) und Tis­chler­ar­beit­en (Fen­ster, Türen, Trock­en­bau) sein. Aus unser­er Sicht begin­nt das wirk­same Sparen jedoch erst dann, wenn Sie selb­st oder Fam­i­lien­mit­glieder beru­flich als Handw­erk­er tätig sind. Gel­ernte Handwerker:innen übernehmen in ihrem Bere­ich (Beispiel­sweise San­itärin­stal­la­tio­nen, Maurer‑, und Zim­mer­erar­beit­en) weit­ere Arbeit­en in Eigen­leis­tung.

Was spricht gegen die Eigenleistung der Bauherrschaft?

Dage­gen spricht die in der Regel die begren­zte Zeit. Neben dem Beruf bleibt meist nur abends und am Woch­enende Zeit. Nicht jedes Handw­erk­sun­ternehmen begrüßt es, wenn Bauherr:innen selb­st neben­beru­flich ins Baugeschehen mit ein­greifen. Sie erschw­eren die Kalku­la­tion und den zeitlichen Gesamtablauf, weil einzelne Gew­erke beispiel­sweise auf die Fer­tig­stel­lung der Trock­en­bauar­beit­en warten. Auch die Haf­tung und Gewährleis­tung, der nach erbrachter Eigen­leis­tung beauf­tragten Arbeit­en, ist gefährdet. Die Arbeit­en am Eigen­heim kön­nen weit­er­hin dazu führen, dass pri­vat­en Stress­si­t­u­a­tio­nen entste­hen. Auch gesund­heitliche Schä­den durch Über­be­las­tung oder außergewöhn­lichen (Rücken-)Belastungen sind zu berück­sichti­gen. Auch wenn ger­ade die Trock­en­bauar­beit ziem­lich ein­fach klingt, gibt es ger­ade in Anschluss- und Eck­bere­ichen immer wieder Details, bei denen ein entsprechen­des Know-How zu empfehlen ist. Ihre Fliesenleger:innen, bzw. Maler:innen freuen sich über handw­erk­lich, ordentlich aus­ge­führte Vorar­beit­en.

Fazit: Soll ich oder soll ich nicht helfen?

Wir empfehlen der Bauherrschaft, sich eine Mei­n­ung Drit­ter über den Aufwand und die eige­nen Fähigkeit­en einzu­holen. Vielle­icht haben Sie schon­mal bei einem Ver­wandten geholfen. Wir empfehlen allen Bauen­den, die nicht selb­st im Handw­erk beruf­stätig sind oder Handwerker:innen in der Fam­i­lie haben, lieber auf ein paar Extras in der Ausstat­tung, bei der Gesamt­fläche oder der architek­tonis­chen Gestal­tung zu verzicht­en und dafür ein baukon­struk­tiv hochw­er­tiges Eigen­heim, durch mehrere Handw­erk­sun­ternehmen oder einem Gen­er­alun­ternehmer, erstellen zu lassen. So kann die Gewährleis­tungs­dauer von 4, bzw. 5 Jahren (je nach Ver­tragsart; VOB/BGB) auch ein­deutig zuge­ord­net wer­den.

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  • Verfasst am 28. November 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich war erst skep­tisch einen nicht regionalen Sta­tik­er für unser Dop­pel­haus gemein­sam mit unser­er Tochter zu beauf­tra­gen. Ich hat­te dann aber doch den Stand­sicher­heit­snach­weis, Wärmeschutz­nach­weis, Bewehrungspläne und Brand­schutz bei Esta­ti­ka beauf­tragt. Kurzum pünk­tlich und zuver­läs­sig sowie bei Nach­fra­gen oder ein­er Alter­na­tivop­tion immer mehr…

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