Statikerleistungen von der Steuer absetzen
Sind die Kosten für den Statiker von der Steuer absetzbar? Unter Umständen. Dieser Artikel verrät, wie Bauherren Leistungen für den Tragwerksplaner beim Finanzamt geltend machen können, um Steuern zu sparen.
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Statikerleistungen: Das sind die steuerlichen Möglichkeiten
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kosten für die Tragwerksplanung steuerlich geltend zu machen. Es bestehen allerdings erhebliche Unterschiede, ob der Statiker für den Dachausbau im Einfamilienhaus, die Sanierung eines Vermietungsobjektes oder den Umbau gewerblich genutzter Räume tätig wird. Welche Variante der Geltendmachung sinnvoll und möglich ist, richtet sich deshalb nach dem Einzelfall. Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind im Folgenden aufgeführt.
Werbungskosten von der Steuer absetzen
Die Aufwendungen für den Statiker als Werbungskosten geltend zu machen, ist dann möglich, wenn eine Immobilie vermietet oder verpachtet werden soll. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Maßnahmen im Bestand. Im letztgenannten Fall müssen die Statikerkosten als Gutachter-Tätigkeiten klassifizierbar sein.
Steuerliche Vorteile können sich außerdem für Unternehmen ergeben, wenn das Gebäude gewerblich genutzt wird. Das ist auch dann der Fall, wenn das nur auf einzelne Räume zutrifft. Um in den Genuss des steuerlichen Vorteils zu kommen, sollte der Statiker die entsprechenden Kosten auf der Rechnung gesondert ausweisen. Das erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen
Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kann Statikerkosten gegebenenfalls als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung ist auch hier, dass die entsprechenden Räumlichkeiten betrieblich genutzt werden. Trifft das zu, dann lassen sich die Aufwendungen für statische Gutachten oder Berechnungen als Anschaffungskosten bzw. Betriebsausgaben einreichen.
Außergewöhnliche Belastung durch Vorsorgemaßnahme kann Steuer mindern
Eine dritte Möglichkeit für Bauherren, Steuern zu sparen, besteht bei außergewöhnlichen Belastungen. Allerdings funktioniert diese Variante nicht ganz ohne Umwege und nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss der Antragsteller nachweisen, dass die Leistungen des Statikers im Zuge einer Vorsorgemaßnahme in Anspruch genommen wurden.
Schnellübersicht: Statikerleistungen können steuerlich absetzbar sein, wenn sie in eine der folgenden Kategorien fallen:
- Werbungskosten (Vermieter, Verpächter, Unternehmen)
- Betriebsausgaben (bei betrieblicher Nutzung der Räume)
- Außergewöhnliche Belastungen (als nachgewiesene Vorsorgemaßnahme)
Die aufgeführten Varianten zur Steuerersparnis bei Statikerleistungen sind gute Möglichkeiten, einen Teil des investierten Betrags zurückzuerhalten. Obwohl wenigstens einer der genannten Fälle auf viele Baumaßnahmen zutrifft, sind diese Reglungen wenig bekannt.
Beratungs- und Handwerksleistungen
Deutlich prominenter ist die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen. Sie beträgt 20 % des Arbeitslohns bis zu einer Obergrenze von 1.200 €. Die Aufwendungen für den Statiker (oder den Architekten) fallen als Beratungskosten jedoch nicht unter diese Handwerksregelung. Allerdings gilt dennoch: Da viele statische Berechnungen in reale Baumaßnahmen münden, sollten Bauherren auch diese Option immer bedenken, um damit gegebenenfalls Steuern zu sparen.
Verfasst am 31. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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