Maurer als Tragwerksplaner

Statik von Maurer:in oder von Tragwerksplaner:in?

Wer darf die Sta­tik eines Gebäudes berech­nen? Nur der Sta­tik­er – oder ist auch ein Mau­r­er oder Zim­mer­mann dazu berechtigt? Diese Fra­gen stellen sich viele Bauher­ren vor dem Haus­bau. Die Antwort ist lei­der nicht ganz ein­fach und vor allem nicht pauschal gültig, denn Bau­recht ist Län­der­sache. Grund­sät­zlich lässt sich aber sagen, dass ein Sta­tik­er beim Neubau oder dem anspruchsvollen Umbau unverzicht­bar ist – und das aus mehreren Grün­den. Die wichtig­sten Argu­mente fol­gen hier.

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Baustatik vom Tragwerksplaner – das sind die Vorteile

Wer die Bau­pläne von einem Sta­tik­er prüfen lässt, genießt ver­schiedene Vorteile, die auch über die Bauphase hin­aus­ge­hen. Sie reichen vom per­sön­lichen Sicher­heits­ge­fühl bis zur Frage der Haf­tung. Die wichtig­sten Vorzüge sind:

  • Sicher­heit während der Bauphase und im späteren Gebäude
  • Kostenop­ti­mierte Umset­zung der Trag­w­erke
  • Gerin­geres Haf­tungsrisiko durch Doku­men­ta­tion und pro­fes­sionelle Pla­nung
  • Schnelle Prüfver­fahren dank erfahren­er Sta­tik­er

Baurecht ist Ländersache … was heißt das in der Praxis?

Ist ein Sta­tik­er Pflicht oder nicht? Diese Frage regelt das Bau­recht – und das ist in jedem Bun­des­land unter­schiedlich. Pauschale Aus­sagen sind deshalb an dieser Stelle schwierig zu tre­f­fen. Bei nicht genehmi­gungs­freie Bau­vorhaben, dazu zählt vornehm­lich auch schon ein kleines Ein­fam­i­lien­haus, ver­langt ein Nach­weis zu Stand­sicher­heit. Dieser muss je nach Bun­des­land entwed­er von einem qual­i­fizierten Experten selb­st aufgestellt wer­den, oder aber die Sta­tik wird von einem Sachver­ständi­gen geprüft. Eine entsprechende Bescheini­gung darf nur von einem nach­weis­berechtigten Inge­nieur (o. Ä.) aus­gestellt wer­den. Somit ist für die Trag­w­erk­s­pla­nung von genehmi­gungspflichti­gen Bau­vorhaben bun­desweit ein Sta­tik­er oder ein ähn­lich­er Experte erforder­lich.

Wer sich über die genauen Vor­gaben im eige­nen Bun­des­land informieren will, find­et die Regelun­gen in den entsprechen­den Lan­des­bauord­nun­gen. Daraus ergeben sich auch Rechte und Pflicht­en eines Sta­tik­ers. Auch das Bauamt erteilt Auskün­fte.

Was ist ein nachweisberechtigter Ingenieur?

Nach­weis­berechtigte Inge­nieure oder all­ge­mein­er Nach­weis­berechtigte sind Bauin­ge­nieure oder Architek­ten, die in entsprechende Lis­ten der Inge­nieurkam­mer einge­tra­gen sind. Die Voraus­set­zun­gen zur Auf­nahme sind aber­mals nach Bun­deslän­dern ver­schieden, Qual­i­fika­tio­nen wie das abgeschlossene Studi­um und Beruf­ser­fahrung sind grund­sät­zliche Voraus­set­zun­gen. Ein Nach­weis­berechtigter ist, vere­in­facht gesagt, ein sachkundi­ger Experte, der bestätigt hat, dass er Trag­w­erke kor­rekt dimen­sion­ieren und berech­nen kann.

Rechtliche Sit­u­a­tion im Detail: Die Nach­weis­berechti­gen kön­nen auch qual­i­fizierte Trag­w­erk­s­plan­er oder ein­fach Sta­tik­er heißen. Sie sind berechtigt, Sta­tiken für Gebäude der Klassen 1 bis 3 zu erstellen, ohne dass diese nochmals geprüft wer­den. Das spart dem Bauher­ren let­ztlich die Kosten für die Kon­trolle.

Ist jeder Bauingenieur ein Statiker?

Ein Bauin­ge­nieur mit Mas­ter- oder Diplom-Abschluss ist grund­sät­zlich in der Lage, eine Sta­tik zu berech­nen. Den­noch ist nicht jed­er Uni-Absol­vent Sta­tik­er oder Trag­w­erk­s­plan­er. Im Gegen­teil: Diese Beze­ich­nung erfordert entsprechende Zusatzqual­i­fika­tio­nen sowie eine Beruf­ser­fahrung von min­destens 3 bis 5 Jahren.

Statik vom Maurer – geht das?

Handw­erk­er wie Mau­r­er oder Zim­mer­leute sind keine Experten für Sta­tik und ohne Zusatzqual­i­fika­tion keine Nach­weis­berechtigten. Trotz­dem KANN das jew­eilige Bau­recht der Län­der vorse­hen, dass auch Mau­r­er- und Zim­mer­meis­ter kleinere Bauw­erke (keine geset­zlich fest­gelegte Beze­ich­nung) kom­plett umset­zen dür­fen. Das bedeutet, dass sie auf Grund­lage ihrer Erfahrung bei der Aus­führung auch die Sta­tik mit ein­beziehen. Es kön­nte sich bei einem kleinem Nau zum Beispiel um ein Car­port oder ein Garten­haus han­deln.

Hausbau nicht nur mit Maurer

Anders ver­hält es sich bei Ein­fam­i­lien­häusern, Dop­pel­haushälften und Co. Hier sind die Trag­w­erke im Ver­gle­ich aufwändi­ger und ver­lan­gen einen erfahre­nen Sta­tik­er. Mit anderen Worten: Die Kom­plex­ität macht den Unter­schied.

Son­der­fall Innenaus­bau: Wenn der Innenaus­bau keine sta­tisch rel­e­van­ten Bauteile berührt, ist eine Prü­fung im All­ge­meinen nicht erforder­lich. Wenn die Sanierungs­maß­nah­men jedoch den Durch­bruch ein­er tra­gen­den Wand oder ein Deck­endurch­bruch vorse­hen oder ein kom­plet­ter Dachaus­bau anste­ht, ist das Trag­w­erk betrof­fen. Eine entsprechende Neu­berech­nung ist erforder­lich.

Wer haftet für die Statik? Der einfache Maurer sicherlich nicht

Eine ganz wesentliche Frage ist, wer für Schä­den haftet, die durch die Sta­tik entste­hen. Hier ist der Sta­tik­er, zumin­d­est im Rah­men der fün­fjähri­gen Gewährleis­tung, in der Pflicht. Im Umkehrschluss bedeutet das für Bauher­ren: Wer einen Sta­tik­er für den Bau beauf­tragt, genießt Rechtssicher­heit. Zivil­rechtliche Forderun­gen wer­den von den meis­ten Trag­w­erk­s­plan­ern daher über eine Ver­sicherung abgedeckt.

Ein Beispiel für haf­tungsrechtliche Kon­se­quen­zen kön­nte sein, dass die Schnee­last nicht kor­rekt berück­sichtigt wurde. Ein erfahren­er Sta­tik­er bedenkt alle diese Fak­toren und sorgt für ein sicheres Gebäude. Wird der Bau ohne Bauin­ge­nieur oder einem anderen anerkan­nten Experten durchge­führt, ist der Bau­un­ternehmer in der Haf­tung, sofern er für die sta­tis­che Pla­nung ver­ant­wortlich ist.
  • Verfasst am 13. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Michael “MS” Seitzer

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    Klasse Unternehmen! Sehr pro­fes­sionelle Abwick­lung bei der Erstel­lung von Sta­tik­nach­weis und Brand­schutz­nach­weis für ein Mehrfamilienhaus.Vielen Dank nochmal!
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    Mir hat die Betreu­ung durch ESTATIKA sehr gefall­en, und mir wurde jede Frage umfassend beant­wortet. Der Dachaus­bau kann auf­grund der Sta­tik wie geplant durchge­führt wer­den.

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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