Maurer als Tragwerksplaner

Statik von Maurer:in oder von Tragwerksplaner:in?

Wer darf die Sta­tik eines Gebäu­des berech­nen? Nur der Sta­ti­ker – oder ist auch ein Mau­rer oder Zim­mer­mann dazu berech­tigt? Die­se Fra­gen stel­len sich vie­le Bau­her­ren vor dem Haus­bau. Die Ant­wort ist lei­der nicht ganz ein­fach und vor allem nicht pau­schal gül­tig, denn Bau­recht ist Län­der­sa­che. Grund­sätz­lich lässt sich aber sagen, dass ein Sta­ti­ker beim Neu­bau oder dem anspruchs­vol­len Umbau unver­zicht­bar ist – und das aus meh­re­ren Grün­den. Die wich­tigs­ten Argu­men­te fol­gen hier.

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Baustatik vom Tragwerksplaner – das sind die Vorteile

Wer die Bau­plä­ne von einem Sta­ti­ker prü­fen lässt, genießt ver­schie­de­ne Vor­tei­le, die auch über die Bau­pha­se hin­aus­ge­hen. Sie rei­chen vom per­sön­li­chen Sicher­heits­ge­fühl bis zur Fra­ge der Haf­tung. Die wich­tigs­ten Vor­zü­ge sind:

  • Sicher­heit wäh­rend der Bau­pha­se und im spä­te­ren Gebäude
  • Kos­ten­op­ti­mier­te Umset­zung der Tragwerke
  • Gerin­ge­res Haf­tungs­ri­si­ko durch Doku­men­ta­ti­on und pro­fes­sio­nel­le Planung
  • Schnel­le Prüf­ver­fah­ren dank erfah­re­ner Statiker

Baurecht ist Ländersache … was heißt das in der Praxis?

Ist ein Sta­ti­ker Pflicht oder nicht? Die­se Fra­ge regelt das Bau­recht – und das ist in jedem Bun­des­land unter­schied­lich. Pau­scha­le Aus­sa­gen sind des­halb an die­ser Stel­le schwie­rig zu tref­fen. Bei nicht geneh­mi­gungs­freie Bau­vor­ha­ben, dazu zählt vor­nehm­lich auch schon ein klei­nes Ein­fa­mi­li­en­haus, ver­langt ein Nach­weis zu Stand­si­cher­heit. Die­ser muss je nach Bun­des­land ent­we­der von einem qua­li­fi­zier­ten Exper­ten selbst auf­ge­stellt wer­den, oder aber die Sta­tik wird von einem Sach­ver­stän­di­gen geprüft. Eine ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung darf nur von einem nach­weis­be­rech­tig­ten Inge­nieur (o. Ä.) aus­ge­stellt wer­den. Somit ist für die Trag­werks­pla­nung von geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Bau­vor­ha­ben bun­des­weit ein Sta­ti­ker oder ein ähn­li­cher Exper­te erforderlich.

Wer sich über die genau­en Vor­ga­ben im eige­nen Bun­des­land infor­mie­ren will, fin­det die Rege­lun­gen in den ent­spre­chen­den Lan­des­bau­ord­nun­gen. Dar­aus erge­ben sich auch Rech­te und Pflich­ten eines Sta­ti­kers. Auch das Bau­amt erteilt Auskünfte.

Was ist ein nachweisberechtigter Ingenieur?

Nach­weis­be­rech­tig­te Inge­nieu­re oder all­ge­mei­ner Nach­weis­be­rech­tig­te sind Bau­in­ge­nieu­re oder Archi­tek­ten, die in ent­spre­chen­de Lis­ten der Inge­nieur­kam­mer ein­ge­tra­gen sind. Die Vor­aus­set­zun­gen zur Auf­nah­me sind aber­mals nach Bun­des­län­dern ver­schie­den, Qua­li­fi­ka­tio­nen wie das abge­schlos­se­ne Stu­di­um und Berufs­er­fah­rung sind grund­sätz­li­che Vor­aus­set­zun­gen. Ein Nach­weis­be­rech­tig­ter ist, ver­ein­facht gesagt, ein sach­kun­di­ger Exper­te, der bestä­tigt hat, dass er Trag­wer­ke kor­rekt dimen­sio­nie­ren und berech­nen kann.

Recht­li­che Situa­ti­on im Detail: Die Nach­weis­be­rech­ti­gen kön­nen auch qua­li­fi­zier­te Trag­werks­pla­ner oder ein­fach Sta­ti­ker hei­ßen. Sie sind berech­tigt, Sta­ti­ken für Gebäu­de der Klas­sen 1 bis 3 zu erstel­len, ohne dass die­se noch­mals geprüft wer­den. Das spart dem Bau­her­ren letzt­lich die Kos­ten für die Kontrolle.

Ist jeder Bauingenieur ein Statiker?

Ein Bau­in­ge­nieur mit Mas­ter- oder Diplom-Abschluss ist grund­sätz­lich in der Lage, eine Sta­tik zu berech­nen. Den­noch ist nicht jeder Uni-Absol­vent Sta­ti­ker oder Trag­werks­pla­ner. Im Gegen­teil: Die­se Bezeich­nung erfor­dert ent­spre­chen­de Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen sowie eine Berufs­er­fah­rung von min­des­tens 3 bis 5 Jahren.

Statik vom Maurer – geht das?

Hand­wer­ker wie Mau­rer oder Zim­mer­leu­te sind kei­ne Exper­ten für Sta­tik und ohne Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on kei­ne Nach­weis­be­rech­tig­ten. Trotz­dem KANN das jewei­li­ge Bau­recht der Län­der vor­se­hen, dass auch Mau­rer- und Zim­mer­meis­ter klei­ne­re Bau­wer­ke (kei­ne gesetz­lich fest­ge­leg­te Bezeich­nung) kom­plett umset­zen dür­fen. Das bedeu­tet, dass sie auf Grund­la­ge ihrer Erfah­rung bei der Aus­füh­rung auch die Sta­tik mit ein­be­zie­hen. Es könn­te sich bei einem klei­nem Nau zum Bei­spiel um ein Car­port oder ein Gar­ten­haus handeln.

Hausbau nicht nur mit Maurer

Anders ver­hält es sich bei Ein­fa­mi­li­en­häu­sern, Dop­pel­haushälf­ten und Co. Hier sind die Trag­wer­ke im Ver­gleich auf­wän­di­ger und ver­lan­gen einen erfah­re­nen Sta­ti­ker. Mit ande­ren Wor­ten: Die Kom­ple­xi­tät macht den Unterschied.

Son­der­fall Innen­aus­bau: Wenn der Innen­aus­bau kei­ne sta­tisch rele­van­ten Bau­tei­le berührt, ist eine Prü­fung im All­ge­mei­nen nicht erfor­der­lich. Wenn die Sanie­rungs­maß­nah­men jedoch den Durch­bruch einer tra­gen­den Wand oder ein Decken­durch­bruch vor­se­hen oder ein kom­plet­ter Dach­aus­bau ansteht, ist das Trag­werk betrof­fen. Eine ent­spre­chen­de Neu­be­rech­nung ist erforderlich.

Wer haftet für die Statik? Der einfache Maurer sicherlich nicht

Eine ganz wesent­li­che Fra­ge ist, wer für Schä­den haf­tet, die durch die Sta­tik ent­ste­hen. Hier ist der Sta­ti­ker, zumin­dest im Rah­men der fünf­jäh­ri­gen Gewähr­leis­tung, in der Pflicht. Im Umkehr­schluss bedeu­tet das für Bau­her­ren: Wer einen Sta­ti­ker für den Bau beauf­tragt, genießt Rechts­si­cher­heit. Zivil­recht­li­che For­de­run­gen wer­den von den meis­ten Trag­werks­pla­nern daher über eine Ver­si­che­rung abgedeckt.

Ein Bei­spiel für haf­tungs­recht­li­che Kon­se­quen­zen könn­te sein, dass die Schnee­last nicht kor­rekt berück­sich­tigt wur­de. Ein erfah­re­ner Sta­ti­ker bedenkt alle die­se Fak­to­ren und sorgt für ein siche­res Gebäu­de. Wird der Bau ohne Bau­in­ge­nieur oder einem ande­ren aner­kann­ten Exper­ten durch­ge­führt, ist der Bau­un­ter­neh­mer in der Haf­tung, sofern er für die sta­ti­sche Pla­nung ver­ant­wort­lich ist.
  • Verfasst am 13. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ein sehr zuver­läs­si­ger Bau­part­ner, mit dem ich sehr ger­ne auch in der Zukunft zusam­men arbei­ten möch­te. Unse­re 2MFH mit gemein­sa­men Tief­ga­ra­ge wur­den sou­ve­rän sta­tisch geplant (1700 Sei­ten Sta­tik) plus Wär­me­schutz, Brand­schutz und sehr gute Schal­plä­ne. Es war eine sehr unkom­pli­zier­te Abstim­mung, kom­pe­ten­te Bera­tung, fai­re Prei­se. Digi­ta­le mehr…

    S. A.

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    Völ­lig unkom­pli­ziert, super hilfs­be­reit und immer Lösungs­ori­en­tiert. Mein Neu­bau­vor­ha­ben (Dop­pel­haus mit 3 Wohn­ein­hei­ten) wur­de durch Estati­ka sta­tisch berech­net. Abwei­chun­gen und Anpas­sun­gen wur­den stets ohne Pro­ble­me umge­setzt. Auch tele­fo­nisch war immer Unter­stüt­zung gege­ben, wenn die Ant­wor­ten mal schnell kom­men muss­ten.
    Ich wür­de Estati­ka jeder­zeit wie­der beauf­tra­gen.
    Ein gro­ßes Dan­ke­schön an Herrn Nathan für sei­ne Geduld und Unter­stüt­zung.
    ..aufs nächs­te Pro­jekt, hoffentlich…

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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    Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

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