Statik von Maurer:in oder von Tragwerksplaner:in?
Wer darf die Statik eines Gebäudes berechnen? Nur der Statiker – oder ist auch ein Maurer oder Zimmermann dazu berechtigt? Diese Fragen stellen sich viele Bauherren vor dem Hausbau. Die Antwort ist leider nicht ganz einfach und vor allem nicht pauschal gültig, denn Baurecht ist Ländersache. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass ein Statiker beim Neubau oder dem anspruchsvollen Umbau unverzichtbar ist – und das aus mehreren Gründen. Die wichtigsten Argumente folgen hier.
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Baustatik vom Tragwerksplaner – das sind die Vorteile
Wer die Baupläne von einem Statiker prüfen lässt, genießt verschiedene Vorteile, die auch über die Bauphase hinausgehen. Sie reichen vom persönlichen Sicherheitsgefühl bis zur Frage der Haftung. Die wichtigsten Vorzüge sind:
- Sicherheit während der Bauphase und im späteren Gebäude
- Kostenoptimierte Umsetzung der Tragwerke
- Geringeres Haftungsrisiko durch Dokumentation und professionelle Planung
- Schnelle Prüfverfahren dank erfahrener Statiker
Baurecht ist Ländersache … was heißt das in der Praxis?
Ist ein Statiker Pflicht oder nicht? Diese Frage regelt das Baurecht – und das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Pauschale Aussagen sind deshalb an dieser Stelle schwierig zu treffen. Bei nicht genehmigungsfreie Bauvorhaben, dazu zählt vornehmlich auch schon ein kleines Einfamilienhaus, verlangt ein Nachweis zu Standsicherheit. Dieser muss je nach Bundesland entweder von einem qualifizierten Experten selbst aufgestellt werden, oder aber die Statik wird von einem Sachverständigen geprüft. Eine entsprechende Bescheinigung darf nur von einem nachweisberechtigten Ingenieur (o. Ä.) ausgestellt werden. Somit ist für die Tragwerksplanung von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben bundesweit ein Statiker oder ein ähnlicher Experte erforderlich.
Was ist ein nachweisberechtigter Ingenieur?
Nachweisberechtigte Ingenieure oder allgemeiner Nachweisberechtigte sind Bauingenieure oder Architekten, die in entsprechende Listen der Ingenieurkammer eingetragen sind. Die Voraussetzungen zur Aufnahme sind abermals nach Bundesländern verschieden, Qualifikationen wie das abgeschlossene Studium und Berufserfahrung sind grundsätzliche Voraussetzungen. Ein Nachweisberechtigter ist, vereinfacht gesagt, ein sachkundiger Experte, der bestätigt hat, dass er Tragwerke korrekt dimensionieren und berechnen kann.
Rechtliche Situation im Detail: Die Nachweisberechtigen können auch qualifizierte Tragwerksplaner oder einfach Statiker heißen. Sie sind berechtigt, Statiken für Gebäude der Klassen 1 bis 3 zu erstellen, ohne dass diese nochmals geprüft werden. Das spart dem Bauherren letztlich die Kosten für die Kontrolle.
Ist jeder Bauingenieur ein Statiker?
Ein Bauingenieur mit Master- oder Diplom-Abschluss ist grundsätzlich in der Lage, eine Statik zu berechnen. Dennoch ist nicht jeder Uni-Absolvent Statiker oder Tragwerksplaner. Im Gegenteil: Diese Bezeichnung erfordert entsprechende Zusatzqualifikationen sowie eine Berufserfahrung von mindestens 3 bis 5 Jahren.
Statik vom Maurer – geht das?
Handwerker wie Maurer oder Zimmerleute sind keine Experten für Statik und ohne Zusatzqualifikation keine Nachweisberechtigten. Trotzdem KANN das jeweilige Baurecht der Länder vorsehen, dass auch Maurer- und Zimmermeister kleinere Bauwerke (keine gesetzlich festgelegte Bezeichnung) komplett umsetzen dürfen. Das bedeutet, dass sie auf Grundlage ihrer Erfahrung bei der Ausführung auch die Statik mit einbeziehen. Es könnte sich bei einem kleinem Nau zum Beispiel um ein Carport oder ein Gartenhaus handeln.
Hausbau nicht nur mit Maurer
Anders verhält es sich bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Co. Hier sind die Tragwerke im Vergleich aufwändiger und verlangen einen erfahrenen Statiker. Mit anderen Worten: Die Komplexität macht den Unterschied.
Sonderfall Innenausbau: Wenn der Innenausbau keine statisch relevanten Bauteile berührt, ist eine Prüfung im Allgemeinen nicht erforderlich. Wenn die Sanierungsmaßnahmen jedoch den Durchbruch einer tragenden Wand oder ein Deckendurchbruch vorsehen oder ein kompletter Dachausbau ansteht, ist das Tragwerk betroffen. Eine entsprechende Neuberechnung ist erforderlich.
Wer haftet für die Statik? Der einfache Maurer sicherlich nicht
Eine ganz wesentliche Frage ist, wer für Schäden haftet, die durch die Statik entstehen. Hier ist der Statiker, zumindest im Rahmen der fünfjährigen Gewährleistung, in der Pflicht. Im Umkehrschluss bedeutet das für Bauherren: Wer einen Statiker für den Bau beauftragt, genießt Rechtssicherheit. Zivilrechtliche Forderungen werden von den meisten Tragwerksplanern daher über eine Versicherung abgedeckt.
Verfasst am 13. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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