Baugesuch

Erster Schritt zum Eigenheim: Das Baugesuch

Der zer­e­monielle Anfang eines Bau­vorhabens ist der erste Spaten­stich. Der erste offizielle Akt hinge­gen ist weit weniger bekan­nt. Trotz­dem gibt es ohne Bauge­such keine Möglichkeit, ein Haus ord­nungs­gemäß zu erricht­en. Was genau ist unter einem Bauge­such zu ver­ste­hen – und vor allem: Wie muss es gestal­tet sein, um akzep­tiert zu wer­den?

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Der Weg zum Eigenheim

Wer ein Ein­fam­i­lien­haus (EFH) bauen möchte, benötigt dafür nicht nur Holz und Beton. Eben­so sind Tinte und Papi­er unverzicht­bar. Inklu­sive der rechtlichen Aspek­te läuft der Haus­bau von der Idee bis zur Schlüs­selüber­gabe in etwa wie fol­gt ab:

  • Pla­nung mit einem Architek­ten und/oder Bauin­ge­nieur
  • Bauge­such und Bauantrag
  • Bau­genehmi­gung bzw. Baube­wil­li­gung
  • Ver­gabe und Aus­führung
  • Bauab­nahme

Baugesuch oder Bauantrag: der rechtliche Hintergrund

Wie zu sehen, ist das Bauge­such ein­er der ersten Schritte auf dem Weg zum Ein­fam­i­lien­haus. Es han­delt sich dabei um einen for­malen Akt, der entsprechend rechtliche Grund­la­gen erfüllen muss. Ins­beson­dere ist ein Bauge­such schriftlich zu ver­fassen. Der Zweck des Antrags beste­ht darin, eine Bau­genehmi­gung (sel­tener auch Baube­wil­li­gung) für ein konkretes Gebäude zu erhal­ten. Adres­sat ist daher die zuständi­ge Bauauf­sichts­be­hörde, mit anderen Worten das Bauamt.

Ein Bauantrag ist nicht nur für ein kom­plettes Ein- oder Mehrfam­i­lien­haus nötig. Auch bauliche Maß­nah­men wie die Dachgeschoss-Auf­s­tock­ung oder der Anbau erfordern häu­fig eine entsprechende Genehmi­gung.

Was gehört ins Baugesuch?

Ein Bauge­such oder Bauantrag muss ver­schiedene Doku­mente enthal­ten. Dazu gehört eine präzise Beschrei­bung des Bau­vorhabens, um das Pro­jekt beim Amt vorzustellen. Außer­dem soll­ten fol­gende Unter­la­gen beiliegen:

  • Bauze­ich­nun­gen (vom Bauin­ge­nieur oder Architek­ten)
  • Lage­plan des Grund­stücks, auf dem das Haus entste­hen soll
  • Baus­ta­tik
  • Sicher­heit­snach­weise, unter anderem zum Brand­schutz
  • Über­sicht über Flächen, die auf dem Grund­stück ver­siegelt wer­den

Je nach Bun­des­land und Bauamt kön­nen außer­dem noch weit­ere Unter­la­gen erforder­lich sein.

Wer reicht das Baugesuch ein?

Der Bauantrag ist gewis­ser­maßen eine Koop­er­a­tion des Bauher­rn mit einem Spezial­is­ten. Grund­sät­zlich darf nur ein Vor­lage­berechtigter ein Bauge­such erstellen. Das kann ein Architekt oder ein Bauin­ge­nieur sein. Den Antrag stellt dann der Bauherr beim Bauamt.

Wie lange dauert es, bis ein Baugesuch bearbeitet wird?

Pauschal lässt sich lei­der nicht sagen, wie lange es dauert, bis ein Bauantrag kom­plett bear­beit­et ist und die Bau­genehmi­gung erteilt wird. Im Einzelfall kommt es darauf an, wie aus­ge­lastet das Bauamt vor Ort ist. Der Bauherr kann zur Beschle­u­ni­gung des Ver­fahrens beitra­gen, indem er dafür sorgt, dass das Bauge­such voll­ständig ist. Ein erfahren­er Architekt oder ein Bauin­ge­nieur ist daher ein guter Ansprech­part­ner.

Was kostet ein Baugesuch?

Die Kosten eines Bauge­suchs richt­en sich nach den Gesamtkosten für den Haus­bau. Da es sich um einen ver­gle­ich­sweise gerin­gen Umfang an Leis­tun­gen han­delt, liegt die Summe sel­ten über 2.000 €.

Tipps für einen erfolgreichen Bauantrag

Das Bauge­such ist unverzicht­bar für den Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es. Da es zeitlich vor den eigentlichen Bau­maß­nah­men liegt, haben Bauher­ren in der Regel ein großes Inter­esse daran, diesen for­malen Akt schnell abzuschließen. Um schnell und gün­stig zu ein­er Bau­genehmi­gung zu kom­men, gibt es einige gute Tipps:

  • Alle Unter­la­gen rechtzeit­ig ein­holen. Ein Online-Sta­tik­er kann schon während der Pla­nungsphase par­al­lel zum Architek­ten arbeit­en.
  • Auf Voll­ständigkeit acht­en: Ein erfahren­er Part­ner hil­ft dabei, dass alle erforder­lichen Doku­mente beim Bauamt vor­liegen.
  • Aus­re­ichend Zeit für die Pla­nungsphase kalkulieren
  • Eine Vor­ab-Anfrage beim Bauamt hil­ft dabei, mögliche Prob­leme zu iden­ti­fizieren und zu lösen
  • Verfasst am 15. Juli 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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