Baunebenkosten in der Übersicht
Baunebenkosten sind alle Kosten, die neben dem eigentlichen Kaufpreis eines Hauses bzw. eines Grundstücks anfallen. Diese Kosten sollten unbedingt mit in die Kalkulation für die Baufinanzierung einfließen, können sie doch bis zu 15 % oder 20 % der Gesamtkosten ausmachen. Im Nachfolgenden sind die möglichen Baunebenkosten aufgelistet, die in allen Phasen des Bauprojekts auftreten können.
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Grundstückserwerb/Kaufnebenkosten
Bereits in Zusammenhang mit dem Kauf eines Grundstücks oder Hauses fallen erste Kosten an: Falls Sie einen Makler bei der Suche nach einem Grundstück hinzugezogen haben, muss natürlich die Maklerprovision gezahlt werden. Die Gebühren hierfür sind je nach Region unterschiedlich, ungefähr werden in der Regel jedoch 4 bis 7 % des Kaufpreises für den Makler veranschlagt.
Des Weiteren sind die Notarkosten zu entrichten, welche gesetzlich festgelegt werden. Der Notar besiegelt den Eigentümerwechsel im Kaufvertrag und tätigt die Eintragung der Grundschuld. Hierfür fallen in der Regel Kosten zwischen 1,5 und 2 % des Immobilienpreises an. Hinzu kommt die Eintragung des Besitzverhältnisses ins Grundbuch. Hierfür erhebt jede Gemeinde zusätzliche Gebühren.
Die Grunderwerbssteuer muss darüber hinaus bei jedem Kauf eines Grundstücks gezahlt werden. Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache und daher unterschiedlich hoch. Sie liegt zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises.
Baunebenkosten in der Bauvorbereitung
Die meisten Baunebenkosten fallen in der Phase der Bauvorbereitung an. Damit überhaupt mit dem Bau begonnen werden kann, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden, die selbstverständlich Kosten mit sich tragen.
Zunächst wären hier die Kosten für den Bauantrag, die Baugenehmigung und die Bauanzeige genannt. Jedes neu gebaute Gebäude – oder auch nur die Um- oder Ausbauten eines Hauses – benötigen eine Baugenehmigung, die über den Bauantrag gestellt wird und unter anderem den Standsicherheitsnachweis des Statikers enthält. Die Kosten für den Bauantrag belaufen sich auf ca. 0,5 % der Bausumme, variieren aber je nach Bundesland. Die Bauanzeige zeigt den offiziellen Beginn des Bauvorhabens an.
Sinnvoll kann eine Bauvertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt sein. Diese kostet ca. 250 € und stellt sicher, dass der Bauvertrag frei von möglichen “Fallen” ist.
Ein geotechnischer Bericht muss vor Baubeginn Auskunft über die Bodenbeschaffenheit liefern. Dieses Baugrundgutachten kostet in etwa 0,1 bis 0,5 % der gesamten Baukosten.
Für den Bauantrag benötigt man zudem Vermessungsunterlagen. Sowohl ein amtlicher als auch ein objektbezogener Lageplan müssen erstellt werden, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. Mit dieser Aufgabe wird ein Vermessungsbüro beauftragt, welches Kosten in Höhe von etwa 2.000 bis 3.000 €, je nach Bundesland, erhebt.
Zusatzkosten bei der Erschließung
Kosten fallen zudem für die Erschließung des Grundstücks an: Der Gas- und Abwasseranschluss, der Zugang zu Frischwasser sowie Anschlüsse an das Stromnetz, der Telefonanschluss und der Anschluss ans Kabelfernsehen fallen unter diese Erschließungskosten, gegebenenfalls sogar der Anschluss ans örtliche Verkehrsnetz. Alles in allem sollten mit ca. 10.000 bis 20.000 € gerechnet werden.
Die Freimachung des Grundstücks ist ein weiterer Kostenfaktor. Falls auf dem erworbenen Grundstück alte Gebäude stehen, die abgerissen werden müssen, um mit dem Neubau beginnen zu können, verursacht dies gegebenenfalls hohe Abrisskosten. Auch eventuelle Baumfällarbeiten und das hierfür nötige Einholen einer Fällgenehmigung zählen zu den Baunebenkosten. Die Kosten für die Freimachung des Grundstücks können leicht mehrere tausend € betragen.
Für die Einrichtung der Baustelle selbst müssen Wasser und Baustrom angeschlossen werden. Hierfür ist mit ca. 500 bis 1.000 € zu rechen. In einigen Fällen müssen auch Baustraßen angelegt werden.
Weitere Baunebenkosten bilden der Aushub für die Keller- oder Bodenplatte, sowie die Abfuhr von ausgehobenem Erdreich. In der Regel kostet die Entsorgung des Erdaushubs 8 bis 16 € pro m². Besonders teuer werden kann es jedoch, wenn giftige Altlasten im Boden gefunden werden, die fachgerecht entsorgt werden müssen.
Bei manchen Bauvorhaben – abhängig von der Komplexität des Baus und je nach Bundesland – muss ein Prüfstatiker die gesamte Statik des geplanten Gebäudes, also die bereits erstellten statischen Berechnungen, noch einmal vor Baubeginn kontrollieren und einen Prüfbericht erstellen.
Baunebenkosten in der Bauphase
Ist die Vorbereitungsphase abgeschlossen, kann endlich mit dem eigentlichen Bau begonnen werden. Doch auch in der Bauphase fallen noch einige Baunebenkosten an:
Ein großer Kostenpunkt stellt die Bezahlung des Architekten dar. Seine Arbeit ist in 9 Leistungsphasen unterteilt, von denen entweder alle oder nur Teile gebucht werden können. Das Architektenhonorar ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. Im Durchschnitt liegen die Kosten für einen Architekten bei zwischen 12 und 15 % der Baukosten.
Sinnvoll ist es, den Bau durch einen Bausachverständigen begleiten zu lassen. Er besucht die Baustelle in regelmäßigen Abständen und hat einen Überblick über den Baufortschritt und eventuell auftretende Mängel. Die Arbeit wird nach Stunden abgerechnet – je nach Anzahl der Besuche sollten mit mindestens 1.500 bis 2.000 € gerechnet werden, in einigen Fällen aber auch deutlich mehr. Es kann entweder ein Gutachter vom TÜV oder vom Bauherrenschutzbund beauftragt werden. Für ein schriftliches Baugutachten zahlen Sie noch einmal extra.
Im Blick haben sollte man in der Bauphase zudem die Kosten durch die Bauzeit- und die Bereitstellungzinsen. Erstere fallen für den bereits genutzten Teil des Bankdarlehens an; Letztere durch die reine Vorhaltung des Geldes durch die Hausbank.
Die Baustelle ist ein Ort mit vielen finanziellen Risiken. Empfehlenswert ist daher der Abschluss von mindestens 3 Versicherungen. Zum einen ist dies die Bauherrenhaftpflichtversicherung, welche bei Schäden greift, die Personen entstehen, die am Hausbau beteiligt sind. Zum Zweiten wäre da die Bauleistungsversicherung, welche bei unvorhergesehenen Schäden in der Bauphase in Kraft tritt. Sowohl Vandalismus als auch Material- oder Konstruktionsfehler des Gebäudes deckt sie ab. Allein für den Fall eines Schadens durch Feuer sollte eine dritte Versicherung abgeschlossen werden, die Feuerrohbau- und Wohngebäudeversicherung, die alle Brandschäden abdeckt.
Baunebenkosten nach dem Hausbau
Wenn der Bau einer Außenanlage geplant ist, etwa eine Terrasse, eine Garage oder ein Pool, führt das natürlich zu weiteren Kosten. Die Höhe der Nebenkosten hängt hier ganz von den Wünschen der Hauseigentümer ab.
Auch eventuelle Kosten für den Innenausbau, zum Beispiel das Einbauen einer Küche oder der Bodenbeläge, zählen zu den Baunebenkosten, die nach der Fertigstellung des Baus noch anfallen und leicht mehrere tausend € umfassen können.
Verfasst am 21. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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