Kosten vom Brandschutznachweis für ein Einfamilienhaus

Kosten Brandschutznachweis beim EFH

Wer ein Haus baut (oder einen geneh­mi­gungs­pflich­ten Umbau plant), ist gesetz­lich ver­pflich­tet, einen Nach­weis zum Brand­schutz in der Geneh­mi­gungs­pha­se vor­zu­le­gen. Im Detail unter­schei­den sich die Vor­ga­ben dazu von Land zu Land.

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Abzu­gren­zen ist dabei ein Brand­schutz­nach­weis für ein Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) oder für ein klei­nes MFH von einem Brand­schutz­kon­zept für gro­ße Gebäuden/​Sonderbauten – zumin­des­tens vom Umfang und den Kos­ten her. Was müs­sen Bau­her­ren bei Wohn­ge­bäu­den beach­ten und was darf ein Brand­schutz­nach­weis kosten?

Aufwand Brandschutznachweis EFH vs. MFH

Auch für klei­ne­re Gebäu­de – wie einem Ein­fa­mi­li­en­haus – ist gemäß Lan­des­bau­ord­nung ein bau­tech­ni­scher Brand­schutz­nach­weis für die Bau­ge­neh­mi­gung erfor­der­lich. Es gibt aber durch­aus ört­li­cher Bau­äm­ter, die ledig­lich einen Nach­weis zum kon­struk­ti­ven Brand­schutz for­dern. Hier müs­sen dann ledig­lich die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en und deren Brand­schutz geprüft und ange­ge­ben wer­den. Ein sol­cher kon­struk­ti­ver Brand­schutz ist in der Regel deut­lich kos­ten­güns­ti­ger als ein »kom­plet­ter« Brand­schutz­nach­weis, da die­ser neben den bau­li­chen auch anlagen­tech­ni­sche, orga­ni­sa­to­ri­sche und abweh­ren­de Kom­po­nen­ten zum Brand­schutz beinhaltet.

Mehr­par­tei­en­häu­ser wer­den im All­ge­mei­nen in eine höhe­re Gebäu­de­klas­se ein­ge­stuft als Ein­fa­mi­li­en­häu­ser. Ent­spre­chend erge­ben sich dar­aus beson­de­re Anfor­de­run­gen, was den Brand­schutz anbe­langt. Das folgt zum Bei­spiel aus der Not­wen­dig­keit von Ret­tungs­we­gen, die schon bei der Pla­nung berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Sie müs­sen in aus­rei­chen­der Anzahl vor­han­den, für jeden gut erreich­bar und nicht ver­schlos­sen sein. Zu beach­ten sind ins­be­son­de­re auch die Vor­ga­ben zu benö­tig­ten Ein­rich­tun­gen, etwa Feu­er­lö­scher im Gebäu­de, die zum tech­ni­schen Brand­schutz zäh­len. Dem­entspre­chend sind für grö­ße­re MFH in der Regel Brand­schutz­nach­wei­se zu erstel­len, die über den (bau­li­chen) sta­tisch-kon­struk­ti­ven Brand­schutz hinausgehen.

Brandschutznachweis und konstruktiver Brandschutz – Wo liegen die Unterschiede?

Unter dem Begriff »Brand­schutz« wer­den unter­schied­li­che Maß­nah­men zusam­men­ge­fasst. Anga­ben zum (statisch-)konstruktiven Brand­schutz gehö­ren zum bau­li­chen Brand­schutz und sind immer Teil des Brand­schutz­nach­weis. Beim kon­struk­ti­ven Brand­schutz geht es dar­um, sicher­zu­stel­len, dass die Kon­struk­ti­on einem Feu­er eine gewis­se Zeit wider­ste­hen kann. Bei­spiels­wei­se darf ein Trä­ger, egal aus wel­chem Mate­ri­al, bei einem Brand nicht sofort nach­ge­ben. So haben die Bewoh­ner im Ernst­fall Zeit, sich zu retten.

Brand­ge­schützt ist nicht gleich unbrenn­bar: Dür­fen aus Brand­schutz­grün­den kei­ne Holz­bal­ken ver­baut wer­den? Nein, die­se Fol­ge­rung ist falsch. Prin­zi­pi­ell dür­fen auch Mate­ria­li­en zum Ein­satz kom­men, die brenn­bar sind. Die­se müs­sen dann aber so dimen­sio­niert sein, dass sie dem Feu­er eine Wei­le wider­ste­hen. Im Fall von Holz­bal­ken bedeu­tet das zum Bei­spiel einen mini­ma­len Durchmesser.

Ein Brand­schutz­nach­weis macht als bau­tech­ni­scher Nach­weis dar­über hin­aus auch noch Anga­ben zum tech­ni­schen (Sprink­ler­an­la­gen, Rauch­ab­zug, Feu­er­lö­scher) und orga­ni­sa­to­ri­schen (Ret­tungs­plä­ne) und abweh­ren­den Brand­schutz (Lösch­was­ser­ver­sor­gung). Der Brand­schutz­nach­weis ist somit eine Zusam­men­stel­lung rele­van­ter Details zum Brand­schutz. Dazu gehö­ren auch eine Objekt­be­schrei­bung mit ent­spre­chen­den Bau­zeich­nun­gen. Der Sta­ti­ker gibt außer­dem die genaue Adres­se des Gebäu­des und die Anschrift des Bau­herrn an.

Landesbauordnungen entscheiden über die Höhe der Kosten des Brandschutzes

Die wich­tigs­te Fra­ge für Bau­her­ren lau­tet nun: Wel­che gesetz­li­chen Vor­ga­ben zum Brand­schutz muss mei­ne Immo­bi­lie erfül­len? – das hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Da die­ses The­ma eine hohe Rele­vanz besitzt, gibt es zunächst bun­des­weit gül­ti­ge Vor­ga­ben, die in der Mus­ter­bau­ord­nung (MBO) fest­ge­schrie­ben sind. Dar­über hin­aus regeln die jewei­li­gen Lan­des­bau­ord­nun­gen in Anleh­nung an die MBO den Brand­schutz. Dar­aus ergibt sich, dass die­ser für ein Ein­fa­mi­li­en­haus je nach Bun­des­land unter­schied­lich ausfällt.

In der Pra­xis muss kein Bau­herr selbst her­aus­fin­den, wel­che Brand­schutz­ver­ord­nung gilt. Eine Rück­fra­ge beim Bau­amt schafft Klarheit.

Wer erstellt den Brandschutznachweis?

Häu­fig stammt der Brand­schutz­nach­weis vom Sta­ti­ker. Das ist sinn­voll, denn er ist ohne­hin für die Dimen­sio­nie­rung des Trag­werks ver­ant­wort­lich. Im Nach­weis bestä­tigt er, dass er bei der Pla­nung die recht­li­chen Vor­ga­ben zum Brand­schutz ein­ge­hal­ten hat. Die Fra­ge ist aller­dings auch: Wer darf einen Brand­schutz­nach­weis erstel­len? Hier dif­fe­ren­ziert der Gesetz­ge­ber nach Gebäu­de­klas­sen. Wäh­rend für die Klas­sen 1 bis 3 (bei­spiels­wei­se EFH) zumeist der Archi­tekt oder Sta­ti­ker berech­tigt ist, ist ab Klas­se 4 in den meis­ten Bun­des­län­dern eine spe­zi­el­le Nach­weis­be­rech­ti­gung erfor­der­lich. Die­se kön­nen Sta­ti­ker zum Bei­spiel bei der Inge­nieurs­kam­mer in einem Lehr­gang erwerben.

Bei Son­der­bau­ten und Gebäu­de der Klas­se 5 sieht der Gesetz­ge­ber außer­dem eine Prü­fung durch einen Prüf­in­ge­nieur bzw. Prüf­sach­ver­stän­di­gen oder der Bau­auf­sicht vor. In den meis­ten Lan­des­bau­ord­nun­gen ist in die­sem Zusam­men­hang von Brand­schutz­kon­zep­ten die Rede.

Da die Bau­ord­nun­gen (in Bezug auf den Brand­schutz) sehr unter­schied­lich aus­ge­prägt sind, kön­nen wir ledig­lich Hin­wei­se geben. Bit­te ver­ste­hen Sie die­sen Arti­kel nicht als Rechts­be­ra­tung. Die Bau­be­hör­de gibt Ihnen aber in jedem Fall ver­bind­li­che Aus­sa­gen, was Sie für Ihr Bau­vor­ha­ben benötigen.

Was darf ein Brandschutznachweis kosten?

Für Bau­her­ren eben­falls von Inter­es­se ist die Fra­ge, wel­che Kos­ten Brand­schutz­nach­wei­se erzeu­gen. Die­se hän­gen im Wesent­li­chen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab:

  • Ist ein bau­tech­ni­scher Brand­schutz­nach­weis oder nur ein Nach­weis über den (statisch-)konstruktiven Brand­schutz vom Bau­amt gefordert?
  • Stand­ort (Bun­des­land)
  • Gebäu­de­klas­se und ‑grö­ße

Um Kos­ten für den Brand­schutz­nach­weis zu spa­ren, ist es sinn­voll, den Sta­ti­ker damit recht­zei­tig zu beauf­tra­gen. Es KANN, muss aber nicht, am güns­tigs­ten sein, wenn der Nach­weis von dem Büro erstellt wird, das auch die Sta­tik lie­fert. Bau­her­ren haben das Recht, den Anbie­ter frei zu wäh­len. Sie sind also nicht an die Emp­feh­lung eines Archi­tek­ten gebun­den. Ein Ver­gleich von Kos­ten­vor­anschlä­gen vor der Ver­ga­be des Auf­trags ist empfehlenswert.

Brand­schutz­nach­wei­se für grö­ße­re Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser sind im Ver­gleich zu Ein­fa­mi­li­en­häu­sern auf­grund des Umfan­ges natür­lich kostenintensiver.
  • Verfasst am 5. Dezember 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich war erst skep­tisch einen nicht regio­na­len Sta­ti­ker für unser Dop­pel­haus gemein­sam mit unse­rer Toch­ter zu beauf­tra­gen. Ich hat­te dann aber doch den Stand­si­cher­heits­nach­weis, Wär­me­schutz­nach­weis, Beweh­rungs­plä­ne und Brand­schutz bei Estati­ka beauf­tragt. Kurz­um pünkt­lich und zuver­läs­sig sowie bei Nach­fra­gen oder einer Alter­na­tiv­op­ti­on immer mehr…

    Sebastian Feldmann

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