Kann meine Nachbar:in den geplanten Dachausbau verhindern?
Sie planen einen Dachausbau und fragen sich, was zu beachten ist? Müssen Sie den Nachbarn um seine Zustimmung fragen?
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Dachausbau Vorschriften unterscheiden sich grundsätzlich je nach Bundesland innerhalb Deutschlands voneinander. Es gilt im Allgemeinen die Faustregel: Sobald sich etwas an der Architektur eines Gebäudes ändert, ist eine Genehmigung fällig.
Bauliche Maßnahmen betreffen bei einem Dachausbau vor allem den Einbau von Dachgauben oder das Einhalten der Abstände zum Nachbargrundstück. Ebenso spielt die Privatsphäre eine Rolle. Das gilt besonders, wenn Fenster im Dachgiebel geplant sind.
Genehmigungen und Zustimmungen für einen Dachausbau – das ist zu beachten!
Beim Ausbau des Daches kommt es auf die Details an. Es macht demnach einen Unterschied, ob zusätzlicher Wohnraum – womöglich mit einem separaten Eingang – geplant wird oder ob lediglich Fenster erneuert werden sollen. Speziell die Sicherheit ist ein wesentliches Merkmal bei Baugenehmigungen. Die Standsicherheit des Gebäudes darf in keiner Weise durch den Ausbau oder Umbau beeinträchtigt sein. Die Sicherheitsaspekte beinhalten ebenfalls die direkte Nachbarschaft. Denn die angrenzenden Nachbarn dürfen durch die Umbaumaßnahmen am Dach nicht gefährdet sein.
Grundlegendes für die Baugenehmigung zum Dachausbau
Das Verhältnis zu den lieben Nachbarn sehen viele Bauherren schnell gefährdet. Sie fragen sich oft, inwiefern Sie den Nachbarn um die Erlaubnis für den Dachausbau fragen müssen. Tatsache ist jedoch, dass selten der Nachbar ein Mitspracherecht hat. Vielmehr sind die folgenden Aspekte bei einer Baugenehmigung für Dachausbauten oder Umbauten relevant:
- schadfreie Bausubstanz
- ausreichende Raumhöhe
- genügend Stellplätze für Autos vorhanden
Manch einer fragt sich, was der PKW-Stellplatz mit einem Dachausbau zu tun hat. Eine Baugenehmigung scheitert unter Umständen an der Frage, ob ausreichende Stellplätze für die Bewohner vorhanden sind. Besonders, wenn unter dem Dach ein weiterer Wohnraum entstehen soll, kann die Stellplatz-Frage bedeutsam sein. Zugleich kommt es darauf an, dass die Raumhöhe ausreichend für einen Wohnraum ist.
Grundsätzlich sollte ein Zimmer nicht bloß in der Raummitte eine ausreichende Höhe aufweisen. Nicht zuletzt kommt es auf die Bausubstanz selbst an, ob die Behörde eine Baugenehmigung erteilt. Für den Dachausbau ist die Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb ist es ratsam, dass das Gebäude keine Schäden aufweist. Die Nachbarschaft ist dabei vor einem Einsturz oder ähnlichen gefährlichen Situationen zu bewahren.
Die Rolle des Nachbarn beim Dachausbau
Prinzipiell ist es eine Frage der Höflichkeit, das direkte Umfeld auf anstehende Baumaßnahmen am Dach hinzuweisen. Dadurch erlebt keiner der betroffenen Parteien eine Überraschung. Der Nachbar bekommt Gelegenheit, sich auf die mögliche Ruhestörung durch Baulärm einzurichten. Zwingend nötig ist dies aber nicht.
Müssen Sie Ihren Nachbarn für den Dachausbau um Erlaubnis fragen? Die Zustimmung des Nachbarn ist im Regelfall nicht erforderlich. Lediglich wenn es um eine Doppelhaushälfte oder einen Teil eines Reihenhauses handelt, kann die Zustimmung relevant werden. Denn sobald das Dach nicht vollständig dem Bauherren gehört, wird es kompliziert.
Ein Beispiel an dieser Stelle: Der Nachbar besitzt eine Hälfte vom Doppelhaus und die Bauleitung besitzt die andere Hälfte. Sobald das Dach ausgebaut wird, stellen sich Fragen nach Dachziegeln und Regenrinnen. Ebenso spielen Abflussrohre in dieser Hinsicht eine Rolle. Sind all diese Dinge getrennt voneinander geregelt (zum Beispiel durch separate Regenrinnen und Abläufe), ist die Zustimmung des Nachbarn wenig relevant.
Fazit – Kann der Nachbar den Ausbau vom Dach verhindern?
In der Regel ist der Ausbau von Dächern, die das architektonische Aussehen des Hauses verändern, genehmigungspflichtig. Es kommt somit auf das eigentlich Bauvorhaben an. Soll das Dach durch Dachgauben verändert werden? Sollen zusätzliche Fenster entstehen? Oder soll lediglich der Dachboden zu neuen Wohnraum umgebaut und modernisiert werden?
Im Rahmen des Bauantrages werden gemäß Bauordnung die neuralgischen Punkte geprüft; somit auch die Berührungspunkte mit den Nachbarn. Wird dem Bauherrn die Erlaubnis erteilt, steht dem Ausbau nichts mehr im Wege … auch nicht ein verärgerter Nachbar.
Bei Dächern, die mehreren Parteien gehört und nicht eindeutig zu trennen sind, kann die Erlaubnis des Nachbarn jedoch fällig sein.
Hinweis: In wenigen Grauzonen-Fällen, in denen die Bauordnung nicht eindeutig ist, verweist das Bauamt den Bauherrn ebenfalls an den Nachbarn zwecks Zustimmung.
Verfasst am 29. Juli 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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